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Experten-Antwort

.... Job weg, Selbständigkeit läuft nicht, nun ALG 1 ?

von Sprotte19.02.2017 | 13:26
2776 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Forums-Teilnehmer, würde mich über Erfahrungs-Austausch freuen, dazu erst mal die Eckdaten: - geboren Aug. 1955; - seit Sept. 2016 ohne Job durch betriebsbedingte Änderungs-Kündigung; - angetestete Selbständigkeit im Nebenjob seit 6 Monaten läuft nicht; - ALG 1 Anspruch besteht noch für 18 Monate - z.B. März 2017-August 2018 - direkt im Anschluß wäre ab Sept. 2018 Rente mit Abschlag für langjährig Versicherte möglich (besonders langjährig erreiche ich nicht); Meine Unsicherheit ist, wie das Arbeitsamt damit umgeht, wenn ich nun keine Vollzeit-Existenzgründung beantrage: besteht wieder Pflicht, jeden Tag erreichbar zu sein, (sinnlose) Bewerbungen zu schreiben und nachzuweisen etc., oder gibt es Möglichkeiten, das zu vermeiden ? Herzlichen Dank schon jetzt für Erfahrungsberichte dazu, Sprotte

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sprotte,

wie von W*lfgang bereits richtig angegeben, sind die von Ihnen nachgefragten Regelungen nicht mehr anwendbar. Ermessensspielräume gab und gibt es dabei keine.

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12 Antworten

KSCam 19.02.2017 | 13:37
Darüber welche Bedingungen das Arbeitsamt an Arbeitslose stellt, die ALG erhalten werden Sie von DRV Mitarbeitern wenig bis nichts hören. Das ist nicht Gegenstand des Rentenforums. Ebenso wenig wie es hier im Forum sinnvoll ist ist über den Sinngehalt der Maßnahmen des Arbeitsamtes zu diskutieren. Der oder die Arbeitslose wird es dem Amt (=Staat der Leistungen auszahlt) wohl kaum verübeln wenn es vom Arbeitslosen ernsthafte Bemühungen um Arbeit als Gegenleistung für die Geldzahlung verlangt, oder? Und Erfahrungen? Da hört ein erfahrener DRV Berater alles von "die wollten 2 Jahre nichts von mir" bis zu "ich musste jeden Monat 5 Bewerbungen nachweisen" oder "ein Bewerbungskurs wird verlangt, den ein 63 Jähriger absolvieren soll, der seit 20 Jahren in einer Personalstelle gearbeitet hat" oder "der Stapelfahrerführerschein für eine 60 Türkin, die bislang immer Putzfrau war"......u.v.m......Was aber Wahrheit und Märchen bei solcherlei Stories sind, wer weiß das schon, erzählt wird vieles....... Fazit: Ihre Erfahrungen werden Sie selbst machen müssen
HelgaErnaam 19.02.2017 | 14:19
Es gibt durchaus Möglichkeiten. Die Details sollte man aber besser dort besprechen: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp Die dortigen Experten haben größtenteils langjährige Erfahrungen im Umgang mit Sozialebhörden und Sozialgerichten. Wenn Du magst, kannst Du ja mal vorbeischauen. Liebe Grüße
Rentensputnikam 19.02.2017 | 14:38
Aber Vorsicht! In dem genannten Forum bewegen sich auch sehr viele Spinner, deren Ratschläge nicht sachlich, sondern eher emotianal und daher wenig hilfreich sind.
Anusam 19.02.2017 | 15:22
Zitat von HelgaErna anzeigenausblenden
Für Leute die sich gerne über selbsternannte Sozialrechtsexperten amüsieren möchten oder für Leute die sich dauerhaft erfolgreich vor der Jobvermittlung drücken wollen, ist TACHELES in der Tat ein empfehlenswertes Forum. Was da manchmal abgeht, ist Comedy vom feinsten.....:-):-):-)
Sprotteam 19.02.2017 | 16:18
Liebe Forums-Teilnehmer, vielen Dank für die Rückmeldungen, und noch ein Nachtrag, da meine Frage offensichtlich mißverständlich war. Ich bin auf der Suche nach Alternativen zu ALG 1, nicht wie ich mich am besten Drücken kann, konkreter: - gibt es irgendwelche Nachfolgeregelungen zu der 58-er Regel, die ja bis vor kurzer Zeit noch galt ? - oder gibt es Nachfolgeregelungen zu der Regel "Rente ab 60 für Frauen", die auch bis vor kurzer Zeit galt ? .... Nachfolge-Regelungen auch im Rahmen von Ermessensentscheidungen ? Ich würde die noch fehlenden 18 Monate bis zur frühestmöglichen Rente gerne anders gestalten, als mit ALG 1. Und noch zum Hinweis von KSC: ALG 1 wäre keine Sozial-Leistung des Staates, sondern eine Versicherungsleistung, für die ich fast 43 Jahre Beiträge eingezahlt habe. Und für mögliche Hinweise in Richtung "richtiges / falsches Forum": es geht um Fragen zur Rente, also ich finde ich => richtiges Forum :-)
Sprotteam 19.02.2017 | 16:55
... sehr schade, aber die Antwort hilft mir weiter. Vielen Dank !
W*lfgangam 19.02.2017 | 16:40
Hallo Sprotte, > - gibt es irgendwelche Nachfolgeregelungen zu der 58-er Regel, die ja bis vor kurzer Zeit noch galt ? Nein, lief 2006 für die damals noch nicht 58-jährigen aus. > - oder gibt es Nachfolgeregelungen zu der Regel "Rente ab 60 für Frauen", die auch bis vor kurzer Zeit galt ? Nein, endete für Frauen mit Jahrgang 1951, für Männer bereits mit der Geburt ;-) > .... Nachfolge-Regelungen auch im Rahmen von Ermessensentscheidungen ? Nein. Hier gab und gibt es glasklare Regelungen, die keinen Ermessensspielraum haben. Die Alternative ist zunächst altersunabhängig: Erwerbsminderungsrente. Oder Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 60 + 9. Gruß w.
Hans Huberam 19.02.2017 | 17:21
> - gibt es irgendwelche Nachfolgeregelungen zu der 58-er Regel, die ja bis vor kurzer Zeit noch galt ? Nein, lief 2006 für die damals noch nicht 58-jährigen aus. > - oder gibt es Nachfolgeregelungen zu der Regel "Rente ab 60 für Frauen", die auch bis vor kurzer Zeit galt ? Nein, endete für Frauen mit Jahrgang 1951, für Männer bereits mit der Geburt ;-) Eigenartig das bei diesen Regelungen der Bestandschutz aufgehoben wurde, wenn es aber um Erhöhung der Zurechnungszeiten von Erwerbsminderungsrentner bei Bestandsrentner geht hat man keine Hemmungen etwas zu verändern.
Herz1952am 19.02.2017 | 18:42
Hallo Sprotte, ich nehme aufgrund Ihrer Frage an, dass Sie ja eigentlich arbeiten wollen. Bewerben Sie sich doch für den Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilliges Soziales Jahr. Erkundigen Sie sich einfach mal beim Sozialamt. Normalerweise gehen die Zeiten zwar von August bis Dezember. Aber es gibt auch die Möglichkeit, falls jemand ausfällt, dass Sie schon früher beschäftigt werden können. Evtl. auch eine gewisse Zeit unter Tarif, damit Sie wenigsten noch ein bisschen mehr als 1 Jahr Überbrücken können. Die Bedingungen (finanziell) sind in etwa die gleichen wie bei Hartz IV, allerdings mit der Ausnahme, dass Sie zusätzlich noch Rentenversichert sind. Weiterer Vorteil: Sinnlose Bewerbungen sind überflüssig. Irgendeine Stelle wird Ihnen bestimmt weiterhelfen können. Die genauen Bestimmungen für den Dienst kenne ich allerdings nicht. Googeln kann natürlich auch weiterhelfen. Viel Glück.
Herz1952am 19.02.2017 | 18:47
Sorry, ich meinte von September bis August. Aber hier der Link für Sie: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/
KSCam 19.02.2017 | 19:02
@Sprotte: kleine Anmerkung, ich habe nicht von Sozialleistung sondern nur von "Leistung des Staates" gesprochen. Ist wohl nicht ganz falsch, auch eine Versicherungsleistung ist eine Leistung und das Arbeitsamt eine staatl. Stelle. Aber seis drum....:) Und "Nachfolgeerleicherungen" gibt es nicht. Die 58 er Reglung ist nicht vor kurzem sondern schon sehr lange ausgelaufen und dass es die AR für Frauen bis Jg 51 gibt und dann nicht mehr ist auch schon seit über 20 Jahren bekannt.......
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