Hallo Gianni,
mit Hilfe einer unterschriebenen Entbindung von der Schweigepflicht hat die Rentenversicherung die Möglichkeit weitere Unterlagen bei Ihren Ärzten direkt anfordern zu können. Dies kann die Arbeit erleichtern und führt ggf. schneller zu einer Entscheidung über den Ausgang des Rentenantrages.
Die Beachtung des Datenschutzes wird in der gesamten Rentenversicherung strickt eingehalten. Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre: "Datenschutz: Ihre Daten - Ihre Rechte". Hier kommt der entsprechende Link dazu: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/datenschutz_ihre_daten_und_ihre_rechte.html
Darüber hinaus gilt in der Rentenversicherung der allgemeine Grundsatz "Reha vor Rente". Wenn das Jobcenter Sie nun aufgefordert hat einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, wird auch die Durchführung einer Rehabilitation bzw. Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) geprüft.
Sofern der Rentenantrag gestellt ist, werden alle Voraussetzungen geprüft. Die versicherungsrechtlichen und auch die medizinischen. Sollte sich bei dieser Prüfung herausstellen, dass eine Reha erfolgsversprechend ist, wird Ihnen das entsprechend mitgeteilt. Sie sollten dann wiederum Rücksprache mit dem Jobcenter halten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Sollte es zu einer Rentenbewilligung kommen und möchten Sie zudem noch eine Beschäftigung ausüben, bestehen die folgenden Möglichkeiten:
1. eine Beschäftigung innerhalb des Restleistungsvermögens und der individuellen Hinzuverdienstgrenzen auszuüben oder
2. eine Arbeitserprobung durchzuführen.
Für die Arbeitserprobung stellt Ihnen die Rentenversicherung das folgende Informationsblatt online zur Verfügung: "Arbeitsprobung: Aus der Erwerbsminderungsrente zurück in den Beruf". Hier kommt der entsprechende Link dazu:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/em-rente-arbeitserprobung.html
Bitte besprechen Sie das weitere Vorgehen auch mit dem Jobcenter.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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