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Experten-Antwort

Jobcenter drängt mich zur Entbindung der schweigepflicht trotz freiwilliger übersendeten medizinischen Unterlagen

von Gianni28.05.2024 | 18:05
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8 Antworten
Hallo. Das Jobcenter meine für mich zuständige Sachbearbeiterin forderte von mir eine sorry ich muss ausholen, da ich echt langsam mürbe werde. Entbindung der Schweigepflicht zur Weitergabe der medizinischen Unterlagen an die Rentenversicherung,zur Prüfung der Erwerbsminderten Rente. Ich erhielt ein Formular, in dem ich anfügte das Eine Entbindung der Schweigepflicht füer mich aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht in Frage kommt. Ich aber gerne Bereit bin ALLE verfügbaren Unterlagen die meine medizi. Behandlungen aus der betreffen freiwillig zusende,was ich auch tat. Schlaflabor/Werte/Termine /Attest vom Hausarzt das ich momentan nicht in Lage bin aus dem ihm bekannten medizinischen Gründen, einer Arbeit nach zu gehen. Das ich anfangen werde habe mich sportlich zu betätigen, da mir das in der Vergangenheit half. /und u. a. Eine Reha in Erwägung ziehe,und das sobald sich mein Zustand stabilisiert ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Ich gab auch an das eine Erwerbsminderten Rente mit 48 Jahren für mich auf keinen Fall in Frage kommt da ich Arbeiten will, sobald sich mein Befinden Gesundheitlich stabilisiert. Ich habe verschiedene Arzttermine die sich terminlich ziehen/Kardiologe etc., ich erhalte keine früheren Termine vor mind. 3Monaten. Und ich daher die Entbindung der Schweigepflicht nicht unzerschreiben werde, da ich ALLE verfügbaren Unterlagen hiermit zusende, was ich auch tat. Prompt erhielt ich ein weiteres Schreiben mit der Forderung ich solle die Entbindung der Schweigepflicht unterschreiben, mit den dazugehörigen Paragraphen, um die Rentenversicherung prüfen zu lassen ob ich Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation Anrecht auf Erwerbsminderten Rente habe. Ich schrieb ihr per Mail, das ich offen alle Unterlagen zugesendet habe und nicht gedrängt genötigt werden möchte gegen meinen Willen zu unterschreiben,das ich zu jung bin fuer die Erwerbsminderten Rente,und nicht eine Entziehung oder Sanktion erhalte, weil ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin. 14Tage später erhielt ich einen Anrufe von einem anderen Sachbearbeiter der mich überzeugen wollte zu unterschreiben.(Einwilligung der leistungsberechtigten Person.) Dazu die Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme,das "derzeit kein Leistungsvermögen besteht und derzeit keine Aussage getroffen werden kann. Es drohe eine Behinderung im Sinne des 2SGB IX. Das vorrangig medizi. Leistungen sind, vor Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Das Leistungsbild könne durch medizi Maßnahmen nach Monaten nicht deutlich verbessert werden. Es lege eine gesundheitliche Einschränkung vor die eine Arbeit fur mind 3 Stunden nicht zulässt,(was derzeit zutrifft.) Die Einschränkung wäre länger als 6Monate. Weitere Empfehlungen :medizinische bzw soziale Integrations oder Rehabilitatiomsleistungen. Es werde angeregt eine weitere Unterstützung zur Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu prüfen. Hinweise zur Eröffing des Gutachtens : Das Gutachten könne ohne Ärztin, Arzt eröffnet auf Wunsch ausgehändigt werden. Sozialmedizinische Beurteilung : "Die Sozialmedizinische Stellungnahme wird nach sorgfältiger Durchsicht der vorliegenden medizinischen Dokumentation erarbeitet. Eine Schweigepflichtentbindung wurde nicht erteilt,ärztliche Dokumente aber eingereicht Agenturärztlich ist bei dem schweren Krankheitsbild kein Positives Leistungsbild formulierbar". Prüfung von LTA wird empfohlen. Das ist für mich nix anderesnals mich aifs Abstellgleis zu hiefen. Es geht hier um hypertonie, Schlafapnoe, Bluthodchdruck, reaktive Depression, bedingt durch eine massiven Todesfall in der Familie, mit dem dazugehörigen nachvollziehbaren Nebenschauplätzen. All das ist dem Jobcenter bekannt. Ich habe ganz klar kommuniziert das meine Situation prekär ist und ich mir nicht leisten kann NICHT zu arbeiten, da ich Familienangehörige habe die in einem Alter sind, daher unterstützung benötigen. Aber dies auch ein Prozess ist und ich die Zeit benötige fit zu werden. Ich bin an dem Punkt, wo ich einfach dem JC mitteilen will, ich habe kein Bock mehr auf dieses Hickhack. Ciao. Aber wie kann ich, wenn ich derzeit fit werden muss und will, und sonst leben soll? Ich bin für jeden Ratschlag dankbar. Das alles stresst ungemein und führt sicher nicht zu einem positiven Gesundheitsbild. Ich hätte 100 Gründe um aufzugeben. Aber das werde ich nicht. Auf meine Frage ob ich sanktioniert werden würde wenn ich die Entbindung nicht unterschreibe, sagte er das könnte schon sein. Ein Paar Tage später erhielt ich ein weiteres Schreiben, vom besagten Sachbearbeiter wo mir der 31.05.24 als Zeitraum gesetzt wird, die Entbindung zu Unterschreiben. Ich habe den Eindruck das über meinen Kopf Weg entschieden wird, obwohl ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin. Ich bin dabei meine Wehwechen zu fixen die mich zugegeben beeinträchtigen, aber nicht auf Ewig. Das ist alles ein Prozess bestimmt 6 Monate in Anspruch nehmen wird. Ich kann nix dafür das sich die Termine ziehen.,wobei ich sagen muss das all die Unterlagen über die wahrgenommenen Termine Kardiologie usw alle beim Jobcenter bzw medizi Dienst vorliegen Ich erhielt auch ein GutachternSchrib

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.05.2024 | 08:56

Hallo Gianni,

 

mit Hilfe einer unterschriebenen Entbindung von der Schweigepflicht hat die Rentenversicherung die Möglichkeit weitere Unterlagen bei Ihren Ärzten direkt anfordern zu können. Dies kann die Arbeit erleichtern und führt ggf. schneller zu einer Entscheidung über den Ausgang des Rentenantrages. 

 

Die Beachtung des Datenschutzes wird in der gesamten Rentenversicherung strickt eingehalten. Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre: "Datenschutz: Ihre Daten - Ihre Rechte". Hier kommt der entsprechende Link dazu: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/datenschutz_ihre_daten_und_ihre_rechte.html

 

Darüber hinaus gilt in der Rentenversicherung der allgemeine Grundsatz "Reha vor Rente". Wenn das Jobcenter Sie nun aufgefordert hat einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, wird auch die Durchführung einer Rehabilitation bzw. Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) geprüft.

 

Sofern der Rentenantrag gestellt ist, werden alle Voraussetzungen geprüft. Die versicherungsrechtlichen und auch die medizinischen. Sollte sich bei dieser Prüfung herausstellen, dass eine Reha erfolgsversprechend ist, wird Ihnen das entsprechend mitgeteilt. Sie sollten dann wiederum Rücksprache mit dem Jobcenter halten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Sollte es zu einer Rentenbewilligung kommen und möchten Sie zudem noch eine Beschäftigung ausüben, bestehen die folgenden Möglichkeiten:

1. eine Beschäftigung innerhalb des Restleistungsvermögens und der individuellen Hinzuverdienstgrenzen auszuüben oder

2. eine Arbeitserprobung durchzuführen.
Für die Arbeitserprobung stellt Ihnen die Rentenversicherung das folgende Informationsblatt online zur Verfügung: "Arbeitsprobung: Aus der Erwerbsminderungsrente zurück in den Beruf". Hier kommt der entsprechende Link dazu: 
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/em-rente-arbeitserprobung.html

 

Bitte besprechen Sie das weitere Vorgehen auch mit dem Jobcenter.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.

 

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

gut überlegenam 28.05.2024 | 18:26
Hallo Gianni, was soll die Rentenversicherung bzw. dieses Forum nun hier für Sie tun? Die Konditionen des Jobcenters unterliegen der Agentur für Arbeit und nicht der Rentenversicherung. Wenn Ihnen nun also Sanktionen drohen, weil Sie nicht mitwirken, müssen Sie sich mit dem Jobcenter rumstreiten. Sie stehen sich aber letztendlich nur selbst im Weg, denn auch für die Beurteilung, ob eine medizinische oder berufliche Reha aus Gründen einer gefährdeten oder bereits geminderten Erwerbsfähigkeit bewilligt werden kann, muss die DRV mit eingebunden werden, denn nur die allein (außer im Falle einer notwendigen Klage ggfs. später einem Sozialgericht) kann darüber entscheiden, ob Sie 'erwerbsgemindert' sind. Das JC selbst und auch dessen medizinischer Dienst dürfen das nicht. Und die Schweigepflichtsentbindung erlaubt dann also dem medizinischen Dienst, der DRV das erstellte Gutachten zu übersenden, nicht umgekehrt. Sie haben also vermutlich deutlich weniger Stress, wenn Sie das Ding unterschreiben als sich weiter zu weigern. Wenn Sie das alles nicht wollen, dann arbeiten Sie eben einfach, egal wie sehr Sie ggfs. krank sind, daran kann Sie keiner hindern.
KSCam 28.05.2024 | 20:13
Wenn Sie keinen Stress wollen, unterschreiben Sie doch einfach die Schweigepflichtsentbindung. Auch ich denke, dass "Sie sich selbst im Weg stehen". Aber das ist nun wirklich nicht das Problem der DRV und seiner Mitarbeiter. Wenn Sie stress braquchen, machen Sie weiter mit Ihrer Verweigerung......
EMRentneram 28.05.2024 | 21:08
Der grundsätzliche Fehlgedanke ist, dass Ihnen niemand verbieten kann arbeiten zu gehen, auch wenn Sie von sonstwem als erwerbsgemindert eingestuft werden. Wenn Sie es nicht können, dann ist die EMR noch am Ende das beste, was ihnen passieren kann, die Alternative ist Hartz4. Vorsorglich würde ich schonmal alles dafür tun, dass die Option EMR auf dem Tisch bleibt (zwischendurch ALG1) und die Schweigepflichtentbindung schnell unterschreiben.
Du meine Güteam 29.05.2024 | 06:49
Falsches Forum
Denksteam 29.05.2024 | 07:10
Nein, nein, nein liebe Zensoren, die Antwort kommt da wieder hin! Mönsch unterschreib das Ding und gut ist! Verwunderlich, dass auf Datenschutz gepocht wird, aber hier Diagnosen veröffentlichen. Viel Wind um nichts!
Praxisam 29.05.2024 | 10:11
Sie wollen nicht, dass die Rentenversicherung vom Jobcenter die medizinischen Unterlagen bekommt. Das ist ihr gutes Recht. Sie wollen aber auch weiterhin Leistungen bekommen (solange Sie nicht arbeiten). Das bringt gewisse Pflichten mit sich. Wovor genau haben Sie denn Angst? Welcher Nachteil glauben Sie denn entsteht Ihnen, wenn Sie Ihr Einverständnis geben? Nach all dem Text, den Sie geschrieben haben, ist es immer noch ein Rätsel, was konkret das Problem ist.
ThomasRam 29.05.2024 | 16:09
Ist doch eigentlich ganz einfach: Wenn Sie (dauerhaft) zu krank sind um zu arbeiten, bekommen Sie kein ALG I, das Jobcenter ist dann nicht mehr für Sie zuständig. Um das verbindlich festzustellen, müssen Sie einen Antrag auf EMR bei der DRV stellen. Diese braucht dafür die Unterlagen sowieso, ob von Ihnen direkt oder vom Jobcenter. Je nach Entscheidung der DRV bekommen Sie eine Reha und/oder eine EMR bewilligt, wechseln also vom Jobcenter zur DRV, die Sie weiterversorgt. Wo ist also das Problem, nachdem Sie ja eh schon alle ihre persönlichen Daten dem Jobcenter gegeben haben?
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