Hallo Chris, bei der sogenannten Arbeitsmarktrente gilt der Teilzeitarbeitsmarkt (regional) als verschlossen. Vielleicht werden Sie deshalb beim Jobcenter für die Dauer des Bezuges der Erwerbsminderungsrente nicht mehr als arbeitssuchend geführt, weil dies ja gerade die Voraussetzung für die Arbeitsmarktrente ist? Nachteile ergeben für Sie ergeben sich aus meiner Sicht nicht! Für eine Teilzeitstelle stehen Ihnen doch diverse Internetportale zur Verfügung. Lassen Sie sich gegebenenfalls vom Jobcenter nochmals erläutern, weshalb Sie dort nicht mehr als arbeitssuchend geführt werden können.
@ klar
Das ist macht doch keinen Sinn, was du das schreibst.
Der Fragesteller erhält wollte Erwerbsminderungsrente, genau aus den Grund, da der Arbeitsmarkt nichts zur Verfügung hält auf den Teilzeitmarkt.
Damit ist der JC raus aus der Leistung.
Wenn der Fragesteller gerne arbeiten möchte, steht ihm frei, sich einen 450€ Job zu suchen.
Aber nicht der JC muss das.
Sondern jeder selber für sich.
@ klar
Das ist macht doch keinen Sinn, was du das schreibst.
Der Fragesteller erhält wollte Erwerbsminderungsrente, genau aus den Grund, da der Arbeitsmarkt nichts zur Verfügung hält auf den Teilzeitmarkt.
Damit ist der JC raus aus der Leistung.
Wenn der Fragesteller gerne arbeiten möchte, steht ihm frei, sich einen 450€ Job zu suchen.
Aber nicht der JC muss das.
Sondern jeder selber für sich.
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