Hallo Babsi,
an Sie ebenfalls eine Rückfrage:
Wofür ist das für Sie wichtig? WAS genau möchten Sie erreichen?
Meinen Sie selbst, dass Sie erwerbsgemindert sind? also mehr, als der Arzt vom JC es einschätzt?
Drei bis unter sechs Stunden bedeutet zunächst nur Anspruch auf eine halbe EM-Rente.
Und würden Sie auch gern eine EM-Rente beziehen?
Oder haben Sie eher Bedenken, dass die Leistungsfähigkeit mit drei bis unter sechs Stunden bestätigt wird und Sie also erst einmal weiter nervige Bewerbungen schreiben müssten?
Müssten Sie ohnehin erst einmal. Denn zum Einen müssen Sie ja erst einmal den Antrag stellen. Und der muss bearbeitet werden. Und erst ab Antragstellung läuft dann eine Frist von 12 Monaten. Kann das JC Sie innerhalb dieser Frist immer noch nicht vermitteln, hätten Sie dann, aber erst dann, einen Anspruch auf eine 'Arbeitsmarktrente'. Und dies auch NUR, wenn die Rentenversicherung auch tatsächlich feststellt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen einen Anspruch auf eine halbe EM-Rente haben. Wenn dies nicht zutrifft, dann gibt's gar keine Rente, weder halb noch voll.
Da nützen Ihnen also irgendwelche Statistiken überhaupt gar nichts!!!
Stellen Sie also einfach den Antrag, denn wenn Sie es nicht machen, kann das JC es auch ohne Ihre Zustimmung veranlassen. Muss sich dann aber auch an die Entscheidung der DRV halten, auch wenn die dann feststellt 'gar nicht erwerbsgemindert'.
Lesen Sie einfach mal die anderen Beiträge der letzten Tage. Ominöserweise geht es aktuell verstärkt um Arbeitsmarktrente im Zusammenhang mit Jobcenter aber auch um (für den Einzelfall völlig unsinnige) Statistiken.
Viel Erfolg, auf welches Ergebnis auch immer Sie hinaus möchten, und alles Gute!