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Experten-Antwort

Jobcenter zahlt im voraus Erwerbsminderungsrente rückwirkend

von Silvana Panzer08.05.2015 | 19:28
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5 Antworten

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Hallo, Ich hätte hier mal eine Frage, ich habe meine Erwerbsminderung Rente durch die wird ab Juni 2015 gezahlt, aber erst zum Ende des Monats. Das Jobcenter hat das letzte mal Anfang Mai für Mai gezahlt. Die Lage ist dadurch so, das ich dann im Juni kein Geld hätte für mich und meine Kinder um die Miete zu zahlen und alle Unkosten zu decken geschweige denn Lebensmittel zu kaufen. Wer ist für die Überbrückung zuständig von der Nachzahlung bleibt nichts übrig die holt sich komplett das Jobcenter obwohl die Krankenkasse eigentlich auch noch was bekommen würde. Das Jobcenter hat mir nämlich eine Aufstellung der Erstattungskosten zugesendet die wollen alles was sie gezahlt haben wieder zurück haben für 6 Monate auch das von meiner Tochter und die kompletten Mietzahlungen die KV-Beiträge und die PV-Beiträge, und die Hilfe zum Lebensunterhalt für mich und meine Tochter da weiß ich auch nicht ob das so rechtens ist oder ob ich einen Widerspruch einlegen soll. Ich hoffe es findet sich jemand der mir hier ein bisschen weiter helfen kann. Liebe Grüße und danke im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silvana Panzer,

hinsichtlich der Frage zur Überbrückung verweise ich auf die Antworten von „Onkel Otto“ und „W*lfgang“.

Zur Abrechnung der Nachzahlung ist aus meiner Sicht noch zu sagen, dass das Jobcenter über den Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger prinzipiell alle die Leistungen zurückfordern kann, die es bei (rechtzeitiger) zeitgleicher Zahlung der Rente nicht zu leisten gehabt hätte. Im Zweifel sollten Sie sich hierzu nochmals an Ihr zuständiges Jobcenter wenden und sich hier die Aufstellung des Erstattungsanspruchs erläutern lassen.

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4 Antworten

Onkel Ottoam 08.05.2015 | 19:45
Natürlich ist es Rechtens,wenn das JC Rückforderungen für die Zeit hat,in der es Leistungen bezahlt hat,die schon während der EM-Rente angefallen sind.Ansonsten bekämen Sie ja doppelte Leistungen. Wegen der Überbrückung können Sie beim JC ein Darlehen beantragen.
Silvana Panzeram 08.05.2015 | 20:11
Hallo, mir ist klar das ich keine doppelten Leistungen beziehen kann und will ich ja auch gar nicht mir ist nur nicht klar ob sie komplett alles zurückverlangen können zum bsp die KV und PV Beiträge das muss für die Zeit doch der Rententräger zahlen und nicht ich
Silvana Panzeram 08.05.2015 | 20:14
der Rententräger zieht mir ja von meiner Rente diese Beiträge ab und zahlt diese dann auch an die zuständigen stellen. ich denke dir für deine Antwort lg
W*lfgangam 09.05.2015 | 14:34
Hallo Silvana Panzer, das Jobcenter, im Rahmen einer 'darlehensweisen' Zahlung. Gruß w.
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