Hallo LauraIW,
zunächst schreiben Sie bitte im "normalen" Brief an das JobC, dass Sie den Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch gestellt haben, der Bescheid jedoch noch nicht vorliegt. Man möge im Hinblick auf §3 der UnbilligkeitsVO etwas Geduld zeigen.
Sollten die sich nicht darauf einlassen und Ihnen schriftlich die Aufforderung zur Stellung des Antrags auf AltersRT zustellen kommt Plan B:
Sie stellen einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem von Ihnen vorgegebenen Rentenbeginn zum übernächsten Monat (am Antragstag gesehen). Geben Sie hier an, dass der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft nachgereicht wird.
Hintergrund: Im Aufforderungsschreiben ist kein Rentenbeginn vorgegeben, weil dazu die rechtliche Handhabe fehlt. Sie können also selber einnen RT-Beginn in der Zukunft wählen und haben Ihre Mitwirkungspflichten erfüllt. Der übernächste Monat ist als maßvolle Wahl anzusehen und dürfte idR nicht zu Rückfragen seitens des JobC führen.