Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Jobcenter - Zwangsverrentung

von LauraIW14.07.2016 | 16:55
1983 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, das Jobcenter will mich "zwangsverrenten". Was muss ich tun, wenn ich mich auf die Unbilligkeitsverordnung (§ 3 Bevorstehende abschlagsfreie Rente oder § 4 Erwerbstätigkeit) berufen will? Einen Antrag beim Jobcenter stellen oder reicht ein Gespräch? Habe Antrag beim Versorgungsamt gestellt (z. Zt. 20 GdB). Mein Arzt sagt: 50 GdB kein Problem. Könnte dann ab 2/2017 AR abschlagsfrei erhalten. Bin z. Zt. mit 60 Std./Monat beschäftigt. Hat das Aussicht auf Erfolg? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LauraIW,

zunächst schreiben Sie bitte im "normalen" Brief an das JobC, dass Sie den Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch gestellt haben, der Bescheid jedoch noch nicht vorliegt. Man möge im Hinblick auf §3 der UnbilligkeitsVO etwas Geduld zeigen.

Sollten die sich nicht darauf einlassen und Ihnen schriftlich die Aufforderung zur Stellung des Antrags auf AltersRT zustellen kommt Plan B:

Sie stellen einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem von Ihnen vorgegebenen Rentenbeginn zum übernächsten Monat (am Antragstag gesehen). Geben Sie hier an, dass der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft nachgereicht wird.

Hintergrund: Im Aufforderungsschreiben ist kein Rentenbeginn vorgegeben, weil dazu die rechtliche Handhabe fehlt. Sie können also selber einnen RT-Beginn in der Zukunft wählen und haben Ihre Mitwirkungspflichten erfüllt. Der übernächste Monat ist als maßvolle Wahl anzusehen und dürfte idR nicht zu Rückfragen seitens des JobC führen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

8 Antworten

Herz1952am 14.07.2016 | 17:17
Hallo Laura IW, das Jobcenter darf unter Umständen zwangsverrenten. Das soll übrigens in Zukunft noch leichter möglich sein. Da es eine komplizierte Rechtsfrage ist, würde ich Ihnen raten einen fachlichen Rat einzuholen, wie z.B. einen Rechtsanwalt für Sozialrecht allgemein. Googlen Sie bitte mal "Darf Jobcenter zwangsverrenten". Vielleicht finden Sie was konkretes.
Herz1952am 14.07.2016 | 17:20
Hier habe ich einen Link gefunden, der Ihnen vielleicht weiterhelfen könnte. Es kommt wie schon gesagt "auf die Umstände an". https://www.anwalt.de/rechtstipps/zwangsverrentung-darf-das-jobc…
LauraIWam 14.07.2016 | 17:27
Danke :)
Hansam 14.07.2016 | 21:04
NUR den eigentlichen Antrag stellen und die dazugehörigen Unterlagen nicht einreichen.
LauraIWam 15.07.2016 | 08:56
Hallo Herr Experte, mit übernächstem Monat ist was gemeint? Ich nehme an: Aufforderung Jobcenter innerhalb von 3 Monaten eine RA zu stellen = Schreiben v. 06.07.16 Rentenbeginn: 12/2016? Kann die Rente aber ERST AB 2/2017 bekommen. Oder meinten sie, ab Antragsdatum Rente z. B. im August, Rentenbeginn dann 10.2016? Danke ;)
Annikaam 15.07.2016 | 11:10
Hallo Laura, man kann 6 Monate vor dem gewünschten Beginn einen Rentenantrag stellen. Wenn das Jobcenter Ihnen mit Schreiben vom 06.07. ab da 3 Monate Zeit gibt, würde ich an Ihrer Stelle Ende September bei Ihrer Stadtverwaltung oder einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 01.02.2017 stellen. Sobald Ihr Antra bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen ist, bekommen Sie ein kurzes Schreiben, die Antragseingangsbestätigung. Da steht aber nicht viel drinnen, nur dass Ihr Antrag eingegangen ist und dieser nun bearbeitet wird. Dieses Schreiben können Sie dann dem Jobcenter zeigen, in der Regel reicht dieses Schreiben dem Jobcenter zunächst aus, bis Sie dann den Rentenbescheid erhalten haben und diesen dann dem Jocenter vorlegen können. Falls Sie derzeit noch Leistungen vom Jobcenter erhalten (wovon ich ausgehe) und dies im Rentenantrag angeben, wird die Rentenversicherung sich vorraussichtlich eh nochmal mit dem Jobcenter in Verbindung setzten.
W*lfgangam 15.07.2016 | 20:30
Zitat von Annika anzeigen
Ergänzend: Die Antragsbestätigung wird bereits bei Antragstellung ausgehändigt - und kann noch am selben Tag beim JC vorgelegt werden. Und, es reicht bis Ende September zunächst nur eine Terminvereinbarung für den Antrag vorzunehmen (ist schon die wirksame Antragstellung), auch darüber gibt es eine Bestätigung als _Nachweis_ der Antragstellung, hier gegenüber dem JC. Im Hinblick auf Terminvorlaufzeiten (1-3 Monate) sollte der schriftliche Antragstermin Ende Oktober nicht überschreiten. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026