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Zur Experten-Antwort springenHallo,
die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrente bezieht sich regelmässig auf aktuell zur Verfügung stehendes eigenes Einkommen, mit dem der tägliche Lebensunterhalt finanziert wird. Wenn Sie also kein oder weniger laufendes Einkommen erzielen, muss auch weniger Einkommen angerechnet werden. Hat z.B. Jemand eine Geldanlage einmalig getätigt, aus der in 5 Jahren erst Leistungen fließen, ist das dort angelegte Geld aktuell kein Einkommen. In 5 Jahren wird es aber welches sein.
Mit dem Job Rad erzielen Sie keine Einnahmen, es sei denn, Sie vermieten es! Und die Kosten für das Job Rad, die Ihnen vom Gehalt abgezogen werden, haben Sie nicht zur freien Verfügung. Es sind ja Kosten und keine Einnahmen. Insofern ist Entgeltmitteilung mit der Kürzung durch das Job Rad abzugeben.
beste Grüße
IHr Expertenteam
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