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Experten-Antwort

Jobs bei Erwerbsminderungsrente

von CB21.11.2017 | 15:02
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, mich würde mal sehr interessieren, welche Jobs erlaubt sind, wenn man voll erwerbsgemindert ist. Ich lese als Beispiel immer nur Pförtner, Museumswärter oder so was. Ich finde diese Beispiele etwas unrealistisch und ich habe keine Ahnung welche anderen Jobs vergleichbar wären. Hat jemand Ideen, nach welchen Tätigkeiten ich Ausschau halten kann. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo CB,

es gibt grundsätzlich keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der Tätigkeit, die Sie neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ausüben können.

Einschränkungen ergeben sich lediglich indirekt aufgrund Ihrer (qualitativen und quantitativen) gesundheitlichen Einschränkungen, die mit der vollen Erwerbsminderung einhergehen.

Die Tätigkeiten eines Pförtners, Museumswärters o. ä. werden häufig als Verweisungsberufe genannt bei Personen, bei denen eine teilweise Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit geprüft wird. Da geht es aber um einen anderen Rentenanspruch, nicht um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

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13 Antworten

Wirtschafteram 21.11.2017 | 15:11
Im Rotlicht.
Schorscham 21.11.2017 | 16:05
15 Wochenstunden KÖNNTEN bei strenger Auslegung bereits zu viel sein, da bei einem Leistungsvermögen von MINDESTENS drei Stunden täglich keine VOLLE Erwerbsminderung vorliegt. Ich persönlich würde daher niemals länger als 2,5 bis 2,75 Stunden täglich arbeiten. MfG
Schorscham 21.11.2017 | 15:33
Erlaubt sind ALLE Jobs. Nach ALLEN Tätigkeiten die Sie sich zutrauen, bzw. die Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ausüben können. Allerdings kann JEDE Arbeitsaufnahme zu einer erneuten Überprüfung Ihrer Rentenberechtigung führen. MfG
CBam 21.11.2017 | 15:39
Vielen Dank. Ich will ja nicht mehr als die 15 Stunden in der Woche, ich bin erwerbsgemindert nicht erwerbsunfähig. Dann weiß ich ja Bescheid.
Komischam 21.11.2017 | 16:23
Immer mehr Leute, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen weil sie (angeblich) nicht mehr arbeiten können, wollen aber anscheinend trotzdem arbeiten / erkundigen sich nach den Möglichkeiten. Das verstehe ich nicht. Entweder man kann nicht - dann Erwerbsminderungsrente oder man kann - dann keine Erwerbsminderungsrente Sonst stimmt etwas nicht.
-am 21.11.2017 | 16:37
Zitat von Komisch anzeigenausblenden
Hallo Komisch, wie der Wortteil "Minderung" im Begriff "Erwerbsminderung" bereits zum Ausdruck bringt, ist die Erwerbsfähigkeit bei Vorliegen von Erwerbsminderung nicht zwangsläufig vollständig beseitigt, sondern nur gemindert. Wer voll erwerbsgemindert ist, ist ggf. noch in der Lage, Tätigkeiten bis unter 3 Stunden pro Tag / unter 15 Stunden pro Woche auszuüben. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, ist ggf. noch in der Lage, Tätigkeiten bis unter 6 Stunden pro Tag / unter 30 Stunden pro Woche auszuüben. Viele Erwerbsminderungsrentner üben daher noch einen Job aus, der ihrem geminderten Leistungsvermögen entspricht. Nicht wenige sind auch auf diesen Zusatzjob bzw. das Zusatzeinkommen angewiesen, da ihre Rente nicht so hoch ausfällt.
Komischam 21.11.2017 | 16:58
Danke Experte für die schnelle Antwort. Ihre Ausführungen habe ich vom Sinne her verstanden, dennoch und trotzdem wird mir dieses System immer ein Rätsel bleiben und ich werde derartige Regelungen nie verstehen und nachvollziehen können. Ich bleibe dabei entweder ---- oder Ansonsten ist es unfair den anderen normalen Altersrentnern gegenüber , die bis zur letzten Sekunde arbeiten und Beiträge bezahlen. Aber was solls -- es ist indula so vieles ungerecht und es gibt (zu) viele, die diese ungerechten Systeme ausnutzen und davon profitieren.
Inesam 21.11.2017 | 18:12
Zitat von Komisch anzeigenausblenden
Ich bleibe dabei entweder ---- oder Ansonsten ist es unfair den anderen normalen Altersrentnern gegenüber , die bis zur letzten Sekunde arbeiten und Beiträge bezahlen. Aber was solls -- es ist indula so vieles ungerecht und es gibt (zu) viele, die diese ungerechten Systeme ausnutzen und davon profitieren. Dann wollen wir mal hoffen das Sie nicht unerwartet krank werden.
CBam 21.11.2017 | 19:03
Danke an Ines, anscheinend haben es doch noch nicht alle verstanden, dass erwerbsgemindert nicht heißt, dass man gar nichts mehr kann, denn dann gäbe es eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Und wie der Experte schon sagte, manche brauchen auch einfach ein bisschen mehr Geld, weil die Rente wenig ist und auch nicht jeder Grundsicherung erhalten möchte. Außerdem gibt es Leute, die gehen ein zu Hause ohne eine Aufgabe, ohne unter Menschen zu sein oder.... Vielleicht mal daran gedacht? Es gibt nicht nur schwarz oder weiß in dieser Sache, sonst hätte es bestimmt seitens DRV andere Regelungen gegeben.
W*lfgangam 21.11.2017 | 19:31
Zitat von CB anzeigenausblenden
Hallo CB, die DRV stellt diese Regelungen nicht selbst auf, sondern folgt den gesetzlichen Vorgaben _und_ den Auslegungen höchstrichterlicher Rechtsprechung. Und da ist im Bereich EM-Rente schon sehr vieles für gerichtsfest zulässig bestätigt worden, was die schlichten gesetzlichen Vorgaben (erheblich) ergänzt ...von wegen, 'wer nur strikt u3 tgl. arbeitet, erhält die EM-Rente'. Bangemachen gilt hier nicht, sondern die individuelle Situation ist zu bewerten - ein Pauschalurteil ist damit von vornherein nicht hilfreich. Gruß w.
Fortitude oneam 21.11.2017 | 19:32
Zitat von - anzeigenausblenden
Immer mehr Leute, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen weil sie (angeblich) nicht mehr arbeiten können, wollen aber anscheinend trotzdem arbeiten / erkundigen sich nach den Möglichkeiten. Das verstehe ich nicht. Entweder man kann nicht - dann Erwerbsminderungsrente oder man kann - dann keine Erwerbsminderungsrente Sonst stimmt etwas nicht.
Hallo Komisch, wie der Wortteil "Minderung" im Begriff "Erwerbsminderung" bereits zum Ausdruck bringt, ist die Erwerbsfähigkeit bei Vorliegen von Erwerbsminderung nicht zwangsläufig vollständig beseitigt, sondern nur gemindert. Wer voll erwerbsgemindert ist, ist ggf. noch in der Lage, Tätigkeiten bis unter 3 Stunden pro Tag / unter 15 Stunden pro Woche auszuüben. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, ist ggf. noch in der Lage, Tätigkeiten bis unter 6 Stunden pro Tag / unter 30 Stunden pro Woche auszuüben. Viele Erwerbsminderungsrentner üben daher noch einen Job aus, der ihrem geminderten Leistungsvermögen entspricht. Nicht wenige sind auch auf diesen Zusatzjob bzw. das Zusatzeinkommen angewiesen, da ihre Rente nicht so hoch ausfällt.
Hallo Experten, diese Argumentation wie " da ihre Rente nicht so hoch ausfällt", kann ich nicht gelten lassen. Natürlich steckt in dem Begriff " erwerbsgemindert " gemindert drin. Aber "voll erwerbsgemindert" heist für mich , ich kann keine Tätigkeit nachgehen, weil ich voll erwerbsgemindert bin. Warum hat der sozialmedizinischen Dienst der DRV und weitere Gutachter die Petson so eingestuft? Letztendlich entscheidet jeder für sich selbst. Welche Erkrankungen habe ich und wenn ich aus finanziellen Gründen arbeiten muss, dann könnte es passieren, dass eine Überprüfung stattfindet und meine volle EMR vielleicht komplett gestrichen wird oder auf eine teilweise EMR dabei rauskommt. Mfg
CBam 21.11.2017 | 19:42
Die Diskussion ist hier, dank einiger Wenigen, jetzt völlig vom Thema weg gegangen. Mir ging es lediglich darum, WELCHE Tätigkeiten /Jobs man noch machen darf, der Rest ist jedem klar und tut gar nichts zur Sache.... Ich danke dem Experten für die ausführliche Erklärung. Allen noch einen schönen Abend
-am 22.11.2017 | 13:46
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Fortitude one schrieb

Immer mehr Leute, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen weil sie (angeblich) nicht mehr arbeiten können, wollen aber anscheinend trotzdem arbeiten / erkundigen sich nach den Möglichkeiten.

Das verstehe ich nicht.

Entweder

man kann nicht - dann Erwerbsminderungsrente

oder

man kann - dann keine Erwerbsminderungsrente

Sonst stimmt etwas nicht.

[/quote]

Hallo Komisch,

wie der Wortteil "Minderung" im Begriff "Erwerbsminderung" bereits zum Ausdruck bringt, ist die Erwerbsfähigkeit bei Vorliegen von Erwerbsminderung nicht zwangsläufig vollständig beseitigt, sondern nur gemindert.

Wer voll erwerbsgemindert ist, ist ggf. noch in der Lage, Tätigkeiten bis unter 3 Stunden pro Tag / unter 15 Stunden pro Woche auszuüben.

Wer teilweise erwerbsgemindert ist, ist ggf. noch in der Lage, Tätigkeiten bis unter 6 Stunden pro Tag / unter 30 Stunden pro Woche auszuüben.

Viele Erwerbsminderungsrentner üben daher noch einen Job aus, der ihrem geminderten Leistungsvermögen entspricht. Nicht wenige sind auch auf diesen Zusatzjob bzw. das Zusatzeinkommen angewiesen, da ihre Rente nicht so hoch ausfällt.

[/quote]

Hallo Experten,

diese Argumentation wie " da ihre Rente nicht so hoch ausfällt", kann ich nicht gelten lassen. Natürlich steckt in dem Begriff " erwerbsgemindert " gemindert drin. Aber "voll erwerbsgemindert" heist für mich , ich kann keine Tätigkeit nachgehen, weil ich voll erwerbsgemindert bin. Warum hat der sozialmedizinischen Dienst der DRV und weitere Gutachter die Petson so eingestuft? Letztendlich entscheidet jeder für sich selbst. Welche Erkrankungen habe ich und wenn ich aus finanziellen Gründen arbeiten muss, dann könnte es passieren, dass eine Überprüfung stattfindet und meine volle EMR vielleicht komplett gestrichen wird oder auf eine teilweise EMR dabei rauskommt.

Mfg

Hallo Fortitude one, Ihre persönliche Interpretation, dass bei voller Erwerbsminderung KEINE Tätigkeiten mehr ausgeübt werden können, entspricht aber eindeutig nicht dem Gesetz. In § 43 Absatz 2 Satz 2 SGB VI ist die volle Erwerbsminderung definiert: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit und Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein." Nach dieser Definition sind alle Personen, die nur noch weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können, voll erwerbsgemindert. Es ist also nicht zwangsläufig so, dass voll erwerbsgeminderte Personen KEINE Erwerbstätigkeit mehr ausüben können und dürfen. Im Übrigen ist die Besserung des Leistungsvermögens unabhängig von der Ausübung einer Beschäftigung jederzeit möglich. Die Feststellung, ob eine volle Erwerbsminderung (weiterhin) besteht, ist eine rein medizinische Feststellung und hat grundsätzlich nichts mit der Ausübung einer Tätigkeit zu tun. Die Ausübung einer Tätigkeit (von 3 Stunden und mehr) kann allenfalls als Indiz für das Nichtbestehen einer vollen Erwerbsminderung gesehen werden. Wenn der Gutachterarzt aus medizinischer Sicht davon überzeugt ist, dass die Beschäftigung dauerhaft nicht ausgeübt werden kann, bleibt es bei der vollen Erwerbsminderung.
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