Zwar ist "B´son" beizupflichten dass rentenrechtlich keine Lücke entsteht, aber jeder unterbliebene Beitrag, der fehlt, wird die künftigen Rentenansprüche, in diesem Fall vermutlich nur marginal, aber auf jeden Fall mindern.
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Zwar ist "B´son" beizupflichten dass rentenrechtlich keine Lücke entsteht, aber jeder unterbliebene Beitrag, der fehlt, wird die künftigen Rentenansprüche, in diesem Fall vermutlich nur marginal, aber auf jeden Fall mindern.
Hallo Matili,
das stimmt grundsätzlich, aber von jeder Regel gibt es Ausnahmen. Da die Lücke sich eventuell gar nicht vermeiden ließ, kann es sein, dass die Agentur für Arbeit keine Sperre verhängt. Bitte dies mit der Agentur für Arbeit abzuklären.
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