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Jobwechsel mit kurzer Unterbrechung

von Matili12.11.2009 | 21:23
3211 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, aufgrund eines Jobwechsels habe ich eine 14-tägige Unterbrechung (15.11.-30.11) meiner Berufstätigkeit. Bei der Krankenversicherung bin ich für diese Zeit bei meiner Frau untergebracht (Familienversicherung). Muss ich mich wegen der Rentenversicherung für diesen Zeitraum arbeitslos melden?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zwar ist "B´son" beizupflichten dass rentenrechtlich keine Lücke entsteht, aber jeder unterbliebene Beitrag, der fehlt, wird die künftigen Rentenansprüche, in diesem Fall vermutlich nur marginal, aber auf jeden Fall mindern.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Matili,

das stimmt grundsätzlich, aber von jeder Regel gibt es Ausnahmen. Da die Lücke sich eventuell gar nicht vermeiden ließ, kann es sein, dass die Agentur für Arbeit keine Sperre verhängt. Bitte dies mit der Agentur für Arbeit abzuklären.

2 Antworten

Komischam 13.11.2009 | 09:32
Endlich mal ein Schmarotzer der dem Staat nicht auf der Tasche liegt,und da wird er direkt beleidigend angegangen. Armes Deutschland.
B´sonam 13.11.2009 | 09:44
Hallo Matili, aus Sicht der Rentenversicherung ist es nicht erforderlich, dass sich sich für die 2 Wochen arbeitslos melden. Eine Lücke entsteht ihnen nicht, da ja für den November bereits ein Pflichtbeitrag gezahlt wurde. Schönes Wochenende
Deutsche Rentenversicherung
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