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Experten-Antwort

Jobwechsel mit TeilEWR

von Keks11.12.2024 | 12:03
185 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich habe eigentlich einen leidensgerechten Arbwitsplatz. Dem Unternehmen geht es seht schlecht, Insolvenz läuft, es ist das pure Chaos. Daher sehe ich mich nach einer neuen passenden Stelle um. Muss ich etwas beachten ausser Verdienstgrenzen, Arbeitszeit und Rentenversicherung dann informieren? Ich habe wenig Hoffnung etwas gleichwertiges zu finden (80% Homeoffice) und etwas in Aussicht mit 100% Präsenz. Wenn ich den neuen Job nicht schaffen, muss ich mir dann ggf. sagen lassen, ich hätte es dort wegen dem leidensgerechten Arbeitsplatz aushalten müssen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.12.2024 | 13:42

Guten Tag, Keks,

 

wenn sich Ihr Leistungsvermögen nicht verbessert hat und somit die Voraussetzung für die weitere Zahlung der Rente vorliegt, ist es Ihre persönliche Entscheidung oder den Umständen geschuldet, den Arbeitgeber zu wechseln. 

Aus rentenversicherungstechnischer Sicht wird Ihnen das nicht negativ ausgelegt. Sollten Sie keinen passenden Arbeitsplatz finden oder ausüben können, könnte auf Ihren Antrag eine Prüfung erfolgen, ob ggf. eine volle Erwerbsminderungsrente zu zahlen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 11.12.2024 | 13:19
Wenn Ihr Betrieb insolvent ist, haben Sie das gleiche Los wie all Ihre Kollegen, es geht um eine passende Arbeit woanders. Sie informieren zusätzlich noch die DRV. Was anschließend passiert, wenn man nichts anderes findet oder die gefundene Arbeit nicht passt, wird sich dann in Zukunft zeigen.
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