Hallo Neuling,
Jubiläumszuwendungen gehören im Steuerrecht zu den sonstigen Bezügen und in der Sozialversicherung zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt. Einkünfte sind immer dem Rentenversicherungsträger zu melden. Die Hinzuverdienstgrenze bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ist individuell zu berechnen. Schauen Sie hierzu bitte in ihren Rentenbescheid. Ob eine Anrechnung erfolgt muss im Einzelfall geprüft werden.