Hallo Honig,
in welcher Form Sie eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben liegt in Ihrem Entscheidungsbereich.
Richtig ist, dass auch Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung staatliche Zulagen im Rahmen der sogenannten Riester-Rente erhalten können.
Die Zulagen fliessen direkt seitens der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen in Ihre private Anlageform ein. Wie sich der Sachverhalt steuerrechtlich darstellt kann unsererseits nicht beurteilt werden.
Hierzu wenden Sie sich an Ihre zuständige Finanzverwaltung oder einen unabhängigen Steuerberater.
Für die private Altersvorsorge können wir nur empfehlen, dass Sie sich mehrere Angebote verschiedener Anbieter einholen und entsprechend vergleichen.