Wie von "-_-" bereits erwähnt, können wir uns zu Fragen des Unterhaltsrechts nicht weiter positionieren. Insbesondere sollten Sie sich erkundigen, ob bei Heirat bzw. beim Zusammenziehen mit Ihrer neuen Partnerin der Selbstbehalt in der bisherigen Höhe unverändert weiter gilt. Eventuell finden Sie auch auf der Web-Seite des OLG Düsseldorf unter folgendem Link, http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/ weitere Hinweise.
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