Hallo Lotti,
Übergangsgeld wird bei krankheitsbedingten Fehltagen während einer ganztägig ambulanten Rehabilitation für längstens 3 Kalendertage fortgezahlt, sofern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Bei längerer Unterbrechung besteht ab dem ersten Unterbrechungstag kein Anspruch auf Übergangsgeld. Da Ihre Krankheit von Donnerstag bis Montag mehr als 3 Tage andauerte, besteht ab dem ersten Tag der Unterbrechung kein Anspruch mehr auf Übergangsgeld. Aus Ihrer Frage geht nicht hervor, welche Leistung Sie vor Beginn der Rehabilitation bezogen haben. Sollten Sie Arbeitslosengeld bezogen haben, empfehlen wir Ihnen mit der Agentur für Arbeit zu klären, ob ein Anspruch auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit für die Unterbrechungstage besteht.