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Experten-Antwort

Kankheitstage während ambulanter Reha

von Lotti27.05.2026 | 10:33
148 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe 6 Wochen an einer ambulanten Reha teilgenommen und da ich vom Krankengeld ausgesteuert bin, bekomme ich das Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Ich war mit Magen Darm von Donnerstag bis Montag krankgeschrieben von meinem Hausarzt. Jetzt werden mit 5 Tage vom Übergangsgeld abgezogen. mit welcher Berechtigung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lotti,

Übergangsgeld wird bei krankheitsbedingten Fehltagen während einer ganztägig ambulanten Rehabilitation für längstens 3 Kalendertage fortgezahlt, sofern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Bei längerer Unterbrechung besteht ab dem ersten Unterbrechungstag kein Anspruch auf Übergangsgeld. Da Ihre Krankheit von Donnerstag bis Montag mehr als 3 Tage andauerte, besteht ab dem ersten Tag der Unterbrechung kein Anspruch mehr auf Übergangsgeld. Aus Ihrer Frage geht nicht hervor, welche Leistung Sie vor Beginn der Rehabilitation bezogen haben. Sollten Sie Arbeitslosengeld bezogen haben, empfehlen wir Ihnen mit der Agentur für Arbeit zu klären, ob ein Anspruch auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit für die Unterbrechungstage besteht.

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2 Antworten

grundsätzlicham 27.05.2026 | 11:24
Sie schreiben nicht, wann Sie aus dem Krankengeld ausgesteuert wurden und ob Sie im Bezug anderer Leistungen, z. B. Arbeitslosengeld ggf. Nahtlosigkeitsregelung sind. Der Abzug erfolgt, da nur Tage, an denen an der Reha teilgenommen wurde, Übergangsgeld gezahlt wird. Wenn Sie am Tag vor der Reha in Leistungen der Agentur für Arbeit waren, könnte diese (quasi als Gegenstück zur Lohnfortzahlung) zuständig sein. Aber ohne Akteneinsicht kann dazu keine Antwort hier erfolgen. Und die Akteneinsicht hat dieses Forum nicht. Erfragen Sie bei der zuletzt zahlenden Stelle vor der Reha, ob Ansprüche für die Tage, an denen Sie nicht an der Reha teilnahmen, möglich sind.
Anonymam 27.05.2026 | 11:29
Hallo Lotti, gemäß Arbeitsanweisung zum § 65 SGB IX heißt es: Anspruch auf Übergangsgeld bei Fehlzeiten anlässlich ganztägig ambulanter Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Übergangsgeldanspruch für längstens 3 Kalendertage je Unterbrechung. Bei längerer Unterbrechung besteht vom 1. Tag der Unterbrechung an kein Anspruch auf Übergangsgeld. Nachzulesen im Rundschreiben zum Übergangsgeld - Seite 209 Ziffer 3.1 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Freundliche Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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