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Experten-Antwort

Kann Arbeitgeber kündigen ?

von Krank10.05.2011 | 09:48
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin vor 6 Jahren nach Hörsturz wegen Stress einseitig ertaubt. Jetzt ist mir das Gleiche mit dem anderen Ohr passiert. Ich bin nun komplett ertaubt und warte seit Monaten auf die Genehmigung einer Operation seitens der Krankenkasse. Ich bin 70% schwerbehindert. Weil damals mit einem Ohr schon mein Leistungsvermögen zurück ging, wollte mich mein Arbeitgeber in Rente drängen. Ich bin jetzt bereits seit Monaten krank geschrieben. Bekomme Krankengeld. Kann mich mein Arbeitgeber in Abwesenheit wegen Krankheit jetzt kündigen ? Muß ich irgend etwas besonderes beachten daß das nicht passieren kann ? Ich bin erst 49 Jahre alt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten sich auch an Ihren Betriebsrat bzw. an die Schwerbehindertenvertretung wenden.

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11 Antworten

Simonam 10.05.2011 | 09:58
Hallo! Was sagt den Ihr Tarifvertrag? Probieren kann er es aber als anerkannter Schwerbehinderter wird ee sich schwer tun! Den er muß das Integrationsamt einschalten die müssen bei einer Kündigung zustimmen! Ich würde mich mal mit dem Vdk bzw. eben dem Amt in Verbindung setzen! Die können Ihnen sicher weiterhelfen! Gruß Simon
Krankam 10.05.2011 | 10:41
Tarifvertrag ist Elektro und Metall. Fahrzeugbau. Bei uns ist die IGM Zuhause. Kann man das irgendwo im Internet nachlesen ? VDK bin ich Mitglied. Habe schon versucht per Mail Kontakt aufzunehmen, die melden sich aber nicht. Ist schwierig, denn im Augenblick höre ich gar nichts mehr. Muß wohl hingehen und irgend jemanden mitnehmen.
Simonam 10.05.2011 | 10:47
Sorry natürlich mit einer Ihnen Vertrauten Person die Ihre intressen vertritt!
Krankam 10.05.2011 | 10:50
Mir ist noch eine Frage eingefallen. Da ich jetzt voll ertaubt bin, würde ich GDB 80 bekommen. Würde mir das mehr Sicherheit bringen als GDB 70 ? Dann würde ich nämlich zum Regierungspräsidium gehen und einen Verschlimmerungsantrag stellen. Mein Arbeitgeber wollte mich damals nämlich unbedingt los werden. Die haben mir sogar 150.000 Euro Abfindung geboten wenn ich gehe. Hoffentlich war es kein Fehler daß ich das nicht gemacht habe und die mich jetzt kostenlos an die Luft setzen können.
Simonam 10.05.2011 | 10:57
Schauen Sie mal hier rein! http://www.integrationsaemter.de/Aufgaben/53c8/index.html Ihr Betriebsrat müsste Ihne evt. auch helfen aber ob der Ihre Intressen wirklich vertritt? Ich würde das Integrationsamt und eben den VDK als erstes ansteuern! Wenn der Betrieb Ihnen ebeben keinen leidensgerechten Job anbieten kann ist das auch son ne Sache! Auskünfte zum Tarifvertrag im Netz gibt esicher oder eben mal bei der Gerwerkschaft nachfragen bzw. eben anschreiben! Ich hoffe das die Ihnen weiterhelfen können! Haben Sie eine Arbeitsrechtschutzversicherung bDann könnte Sie in einem fortgeschritten Stadium evt. noch eine Fachwalt wegen Abfindung usw. einschalten! Gruß Simon
Simonam 10.05.2011 | 11:04
Habe das mit der Abfindung erst jetzt gelesen! Ja ob die Ihnen das nochmal anbieten wenn Sie eben jetz ohne auskommen könnten ist schon schwierig! Haben Sie sich den damals beraten lassen zwecks Abfindung? Fachanwalt ist wohl unausweichlich!
Krankam 10.05.2011 | 11:10
Danke für den Link Simon ! Ausser VDK habe ich nichts mehr. Bis vor 4 Jahre hatte ich DAS Familien-komplett-Rechtschutz. Über 20 Jahre, dann haben die mich einfach rausgeschmissen, weil mein ältester Sohn einen Verkehrsunfallprozess verloren hat. Jetzt nimmt mich und meine Frau kein Rechtschutz mehr, weil ich dadurch in der Datenbank der GDV gespeichert bin. Wirklich dumm gekaufen das alles...........
Krankam 10.05.2011 | 11:19
Mit einem Fachanwalt habe ich damals wegen der 150.000 Euro Abfindung nicht gesprochen. Aber beim Arbeitsamt war ich damals. Weil ich mußte mich erstmal in die ganze Thematik einarbeiten. Das Arbeitsamt hat mir dann erklärt, daß sie mich als schwerbehinderter dann versuchen werden auf die DRV abzuschieben. Da das dann wegen einseitiger Ertaubung nicht klappt, wäre nach ALGI schluß gewesen. Dann hätte ich die Abfindung verleben müssen und mich dazu auch noch pflichtversichern bei der Krankenkasse. Wenn man dann nachrechnet, merkt man erstmal wie wenig 150.000 Euro sind. Das ersetzt keine Rente, das Geld ist schnell weg. Und dann ? Deshalb habe ich das damals nicht gemacht, nur stehe ich jetzt womöglich noch vor einem viel größeren Problem.
Preußischer Oberstam 10.05.2011 | 15:37
>> Wenn man dann nachrechnet, merkt man erstmal wie wenig 150.000 Euro sind. Das ersetzt keine Rente, das Geld ist schnell weg.
Elisabetham 10.05.2011 | 16:30
Für Fragen des Kündigungsschutzes ist der VdK nicht zuständig. Bist du Gewerkschaftsmitglied? Die wären zuständig und könnten dich auch rechtlich vertreten. Wenn du Glück hast, haben die keine Wartefristen.
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