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Experten-Antwort

kann Arbeitsamt Reha verlangen oder gleichzum Rentenantrag zwingen

von Anton Geber11.02.2014 | 08:31
2989 Ansichten
2 Antworten

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Meine KK zahlt mir nach Rücksprache das KK bis zum Ende der 78 Wochenfrist,da in 1 Monat noch eine größere OP mit Anschlußreha ansteht. Dies hat allerdings nichts mit der ursprünglichen Krankheit wegen der ich eigentlich schon länger krankgeschrieben bin, zu tun. Wenn mein KG Anfang Juni ausläuft, muß ich mich höchst wahrscheinlich arbeitslos melden. Kann das Arbeitsamt dann von mir gleich einen Reha oder sogar einen Rentenantrag verlangen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

§ 145 Abs. 2 SGB III:

"Die Agentur für Arbeit hat die leistungsgeminderte Person unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt sie diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt die leistungsgeminderte Person den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tag nach Ablauf der Frist an bis zum Tag, an dem sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt die leistungsgeminderte Person ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn die leistungsgeminderte Person durch ihr Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert."

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1 Antworten

Schadeam 11.02.2014 | 09:19
Eine Rehaantrag ja, den Rentenantrag kann die Agentur nicht verlangen.
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