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Experten-Antwort

Kann die DRV statt der beantragten höheren EMR "nur" die niedrigere Schwerbehindertenrente genehmigen?

von Antje17.05.2021 | 15:52
135 Ansichten
9 Antworten
Hallo, ich habe einen GDB von 80 und könnte eine Schwerbehindertenrente beantragen. Laut meinem Hausarzt und meiner Fachärzte bin ich so krank, dass ich die Erwerbsminderungsrente beantragen soll. Bei mir ist die Erwerbsminderungsrente höher als die Schwerbehindertenrente. Daher möchte ich bei der DRV keine Schwerbehindertenrente beantragen, sondern der Empfehlung des Hausarztes und der Fachärzte folgen und nur die höhere Erwerbsminderungsrente beantragen. Kann dann die DRV, weil es für sie "günstiger" käme, statt der beantragten Erwerbsminderungsrente, "nur" die niedrigere Schwerbehindertenrente genehmigen? Viele Grüße Antje

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 17.05.2021 | 16:11

Hallo Antje,

nach den gesetzlichen Vorschriften hat die Rentenversicherung den höchsten der bestehenden zeitgleichen Ansprüche zu leisten.

Sofern sich die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente hinzieht (z.B. weil noch kein Schwerbehindertenausweis vorliegt oder noch ein Gutachten erstellt werden muss), wird ggf. zunächst eine niedrigere Rente geleistet (z.B. Rente für langjährig Versicherte) bei der der Anspruch feststeht.

Ein sogenannter paralleler Anspruch ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Erwerbsminderungsrente nach der Altersrente beginnen würde.

Grundsätzlich können Sie Ihren Rentenantrag aber auch auf eine bestimmte Rentenart beschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 17.05.2021 | 17:30

7 Antworten

Alfam 17.05.2021 | 16:30
Wenn Sie die SB-Rente nicht beantragen, können Sie diese auch nicht erhalten. Die RV kann die EMR nicht ablehnen mit dem Verweis auf die andere Rentenart. Allerdings ist eine Ablehnung möglich, da Sie gesundheitlich vielleicht nicht erwerbsgemindert sind. Die SB-Rente wird jedoch bei Vorlage aller Voraussetzungen ( ü 60,GdB mind. 50 und 35 Jahre versichert) auf jeden Fall bei Antrag gewährt.
KSCam 17.05.2021 | 16:33
Falls Sie finden dass die Expertenantwort "leicht an der Fragestellung vorbeigeht" versuche ich es ganz einfach: Wenn Sie ausschließlich die EM Rente beantragen wird die DRV diesen Antrag bearbeiten und "macht nicht einfach daraus einen Antrag auf Altersrente". EM Antragsverfahren können allerdings dauern.....
Antjeam 17.05.2021 | 19:25
KSC schrieb

Falls Sie finden dass die Expertenantwort "leicht an der Fragestellung vorbeigeht" versuche ich es ganz einfach:

Wenn Sie ausschließlich die EM Rente beantragen wird die DRV diesen Antrag bearbeiten und "macht nicht einfach daraus einen Antrag auf Altersrente".

EM Antragsverfahren können allerdings dauern.....

Hallo, vielen Dank für alle Antworten. Muss ich zum Gutachter, zur Reha, beides? Wo von hängt dies ab? Was kann ich tun, dass es reibungslos abläuft? Wie lange ungefähr dauert es? Viele Grüße Antje
KSCam 17.05.2021 | 19:57
Das ist einzelfallabhängig und lässt sich nicht vorhersagen. Sie können im Rentenantrag "alles liefern" (Arztberichte, etc) was nach Ansicht von Ihnen und Ihren Ärzten geeignet ist eine Erwerbsminderung zu belegen. Dann entscheidet die DRV. Ob das eingereichte Material für eine Entscheidung reicht weiß niemand im Forum, vielleicht wird ein Gutachter (oder auch 2) notwendig werden oder es wird eine Reha vorgeschaltet. Wer von außen soll das beurteilen können? Ob das Rentenverfahren (in klaren Fällen) in 8 Wochendurch ist, oder vielleicht auch 6 Monate oder länger dauert, können ebenfalls bestenfalls Hellseher beurteilen. Klar ist jedoch, wenn das Konto geklärt ist und Sie das Alter für eine Alrtersrente (schwerbehindert) haben ist die Altersrente in 2 Monaten durch. Das geht garantiert schneller als eine EM Entscheidung - die AR ist aber bei gleichem Rentenbeginn immer niedriger als eine EM Rente. Beides - nämlich schnell die höhere Rente, wird schwer zu erreichen sein. Ihre Entscheidung und Ihr Risiko - alles Gute
Alfam 17.05.2021 | 19:58
Antje schrieb

Hallo,

vielen Dank für alle Antworten.

Muss ich zum Gutachter, zur Reha, beides?

Wo von hängt dies ab?

Was kann ich tun, dass es reibungslos abläuft?

Wie lange ungefähr dauert es?

Viele Grüße

Antje

EM Antragsverfahren können allerdings dauern.....
Hallo, vielen Dank für alle Antworten. Muss ich zum Gutachter, zur Reha, beides? Wo von hängt dies ab? Was kann ich tun, dass es reibungslos abläuft? Wie lange ungefähr dauert es? Viele Grüße Antje
Ja, möglich das die RV eine Reha vorschaltet, die eine Erwerbsminderung verhindern kann. Auch eine Begutachtung ist möglich. Aber es kann auch beides nicht sein, oder nur eines von beiden. Es hängt u. a. davon ab, wie die gesundheitlichen Umstände sind. Heilbar, unheilbar, Art der Erkrankung, Therapiemöglichkeiten, Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit, sämtliche Einschränkungen usw. Manche Krankheiten sind so eindeutig, dass bereits nach Aktenlage entschieden werden kann, manches muss individuell betrachtet werden,dafür sind die Gutachten da oder die Reha. Was Sie tun können, ist sämtliche Befunde zusammen tragen, die Ihren Gesundheitszustand widerspiegeln,damit die RV auch umfassend entscheiden kann.
Antjeam 18.05.2021 | 15:02
Hallo KSC und Alf, vielen Dank für Ihre weiteren Ausführungen! Ich werde die EMR beantragen, auch wenn es länger dauert. Sollte dies, trotz eventuellen Widerspruch nicht klappen, kann ich immer noch die Schwerbehindertenrente beantragen. Auch Ihnen und dem Expertenteam alles Gute! Viele Grüße Antje
Paulam 18.05.2021 | 18:35
Ich würde direkt beide Renten beantragen. Die höhere wird geliefert, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
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