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Experten-Antwort

kann die kk krankengeld zurück fordern?

von Ly25.10.2016 | 18:46
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4 Antworten

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Hallo ich habe bereits das Internet durchforstet, leider keine Antwort gefunden. Vielleicht kann mir hier Jemand helfen. Auf Anforderung der Krankenkasse habe ich einen Rehaantrag gestellt im Juni, dieser wird geprüft ob eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt. Falls nun über einen Erwerbsminderungsrente entschieden wird, kann es dann sein, dass ich von der KK aufgefordert werde das Krankengeld vom Juni bis Dezember ( ende des Krankengeldes) zurück zu bezahlen? In welchem Fall fordert die KK Krankengeld zurück? Was ist wenn die Erwerbsminderungsrente weniger ist als das Krankengeld was ich bekam/ bekomme? Schönen Abend noch und Dankeschön für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ly,

wie bereits zutreffend ausgeführt wurde, hat die Krankenkasse lediglich einen Erstattungsanspruch auf die zurückliegenden Rentenbeträge. Der Krankengeldspitzbetrag wird nicht von Ihnen zurückgefordert.

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3 Antworten

Herz1925am 25.10.2016 | 19:17
Nein, die Krankenkasse fordert das KG nicht zurück. Bei Überschneidung des Krankengeldes mit EM-Rente rechnet die KK monatlich mit der RV ab. Beispiel: Krankengeld 1500 Euro, Rente 1000 Euro, so wird ab Rentenbeginn monatlich 500 Euro an die KK erstattet, somit hat die KK einen monatlichen "Verlust" von 500 Euro. Diese Vorgehensweise im Sozialgesetzbuch so vorgesehen.
W*lfgangam 25.10.2016 | 20:17
...öhm, werden nicht die ganzen 1000 EUR Rente Monat für Monat an die KK erstattet? ;-) Hallo Ly, > Was ist wenn die Erwerbsminderungsrente weniger ist als das Krankengeld was ich bekam/ bekomme? Zur einfachen Klarstellung: die KK kann nur monatlich verrechnen, was Rente zusteht, bzw. im letzten Monat KG-Bezug tageweise, bei kleinerer Rente müssen Sie nichts zurückzahlen. Das ist auch der Grund, warum man die von der KK gesetzten Fristen - die gesetzlich vorgegeben sind - möglichst lange ausreizt/Reha-Antrag zum Fristende erst stellt / dafür gibt es die Fristregelungen. Solange Sie gesund sind und KK-Beiträge zahlen, finanzieren Sie ihre KK/die nimmt es sehr gerne ...sobald Sie au krank sind, hat die KK Sie zu unterstützen – da hat es die eine oder KK aber nicht so gern mit 'Wiedergeben' ;-) Im Zuge des Reha-Verfahrens wird natürlich auch seitens der DRV bereits eine etwaige EM-Rente geprüft 'der kann nicht mehr, wir/DRV bieten sofort eine EM-Rente an'. Grundsätzlich erhalten Sie dann ein Schreiben, ob Sie das wollen? ...und wieder laufen Fristen. In Ausnahmefällen (seltenst) kann es allerdings auch passieren, dass die DRV/je nach Träger und örtlicher 'Gewohnheit' Ihnen gleich einen EM-Rentenbescheid in den Briefkasten flankt - das wars dann erst mal. Gruß w.
Herz1925am 26.10.2016 | 15:04
Danke, W*lfgang :-)
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