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Experten-Antwort

Kann die KK zur EU-Rente zwingen?

von Cleo01.05.2013 | 10:09
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Hallo, ich bin 60J , habe 30% Schwerbehinderung, (habe Einspruch eingereicht), seit 24 Mon. krankgeschrieben. Im Nov./ Dez.. 2012 war ich zur REHA. Meine Krankenkasse hat mich aufgefordert Rente zu beantragen. Der Sozialverband in dem ich bin, sagt : ich könnte nicht gezwungen werden und sollte eine REHA beantragen. Der Antrag auf REHA ist aber erfüllt, weil ich ja schon da war. Mein Arzt sagt : ich muß den Antrag auf Rente stellen, da ich sonst den Versicherungsschutz verliere. Was ist nun zu tun? LG Cleo

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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9 Antworten

Mao Cam 01.05.2013 | 10:38
Den Antrag auf Reha müssen Sie auch dann stellen, wenn er voraussichtlich abgelehnt wird. Den Rentenantrag nur, wenn Sie laut Entlassungsbericht und Beurteilung der DRV nach der Reha nicht mehr erwerbsfähig sind.
Cleoam 01.05.2013 | 11:54
Hallo KSC, zur Zeit bekomme ich Krankengeld. Als ich zur REHA kam, war ich nicht krankgeschrieben. Bin voll Erwerbsfähig aus REHA entlassen worden, obwohl ich dort zusammengebrochen bin. Psychisch und Physisch überlastet. Man sagte mir die Klinik müßte ihren guten Ruf bewahren, deshalb gesundgeschrieben.
Lusteram 01.05.2013 | 14:11
Sie sind ganz offensichtlich schwer psychisch erkarnkt und gehören nicht in eienr Reha sondern wie schon gecxhrieben in eine Akutklinik für psychisch Kranke. Und den Rehaantrag müssen Sie stellen da sonst die Kasse das Krankengeld nicht mehr zahlt. Ob Sie erst kürzlich eine Reha hatten oder nicht spielt dabei keine Rolle. NUR mit der Antragstellung erfüllen Sie die Voraussetzungen zum weiteren Krankengeldbezug. Natürlich kann dann aus dem rehaantrag auch schnell ein Rentenantrag wwerden wenn die RV Sie für EM hält. Dann müssen Sie den Rentenantrag auch stellen, da sonst die Kasse ebenfalls sofort die Zahlung des Krankengeldes einstellen würde. Wenn jemand EM ist kann er nicht ( mehr ) Krankengeld beziehen , sondern bekommt eben die EM-Rente !! Und das ist letztlich das Ziel ihrer Kasse mit der Aufforderung zur Rehaantragstellung um das feststellen zu lassen durch die RV.
KSCam 01.05.2013 | 10:55
Welche Leistungen beziehen Sie momentan? Nach 24 Monaten Arbeitsunfähigkeit müsste das Krankengeld doch bereits ausgelaufen sein? Im übrigen kann die Krankenkasse Sie nur zum Rehaantrag nicht aber zum Rentenantrag auffordern; aber was soll denn ein Rehaantrag bringen, wenn Sie erst vor knapp einem halben Jahr in Reha waren? Aber das steht auf einem anderen Blatt....
Mao Cam 01.05.2013 | 13:10
Dann sollten Sie sich vielleicht schnell eine Akutklinik suchen, wenn Sie nach der Reha seit fast einem halbn Jahr krank sind!
Sozialröchler?am 01.05.2013 | 19:02
Den Reha-Antrag müssen Sie erst dann stellen, wenn Sie dazu durch die Krankenkasse mit Fristsetzung formell aufgefordert worden sind. Zu einer Rentenantragstellung aufzufordern, ist die Krankenkasse nicht berechtigt. Der Reha-Antrag gilt jedoch als Rentenantrag, wenn die DRV feststellt, dass Erwerbsminderung vorliegt und eine Reha nicht erfolgversprechend ist oder Sie aus der evtl. erneut durchgeführten Reha entlassen werden und die Erwerbsminderung nicht behoben worden ist. Erst dann sind Sie verplichtet, den formellen Rentenantrag nachzureichen. Es gilt aber das Datum der Antragstellung des erneuten Reha-Antrags. Die Krankenkasse sichert sich durch die Aufforderung zur Reha-Antragstellung den Erstattungsanspruch auf die ggf. zu zahlende Rente. Aus der Nummer kommen Sie auch nicht mehr heraus, weil durch die formelle Aufforderung zur Reha-Antragstellung ihr Dispositionsrecht gegenüber der DRV eingeschränkt ist und Sie den Antrag nicht mehr ohne Einverständnis der Krankenkasse zurücknehmen oder abändern können. Ergo: Formelle schriftliche Aufforderung abwarten, Fristen ausnutzen, ggf. den Antrag erst einmal mündlich stellen, bestätigen lassen und einen Termin zur schriftlichen Antragsaufnahme bei der DRV vereinbaren. So können Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Pflicht zur Antragstellung nachgekommen sind. Die Krankenkasse nimmt auch gerne den Reha-Antrag selbst mal eben schnell auf. Sie müssen da nicht mitspielen! Wo Sie den Reha-Antrag aufnehmen lassen oder stellen, ist Ihre Sache.
Cleoam 01.05.2013 | 19:51
Vielen Dank an Alle für die ausfürlichen und verständlichen Antworten. Werde den Antrag auf Reha stellen und wird dann evtl. Rente. Liege noch in der angegebenen Frist der KK. Herzliche Grüße Cleo
Michlam 02.05.2013 | 18:58
Es ist eine Sauerei was die Krankenkasse da vollzieht. Genau das gleiche Problem habe ich auch, werde mich aber dagegen wehren. Bei der Rentenberatung sagte man mir das dies oft gemacht wird, damit die Kassen Krankengeld sparen können. Da habe ich (jetzt 62 Jahre) immer gearbeitet ist dann krank und dann wird versucht einem abzuschieben, ist das allerletzte.
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