Nach der Überprüfung Ihres Antrages auf Verlängerung ( Weitergewährung ) Ihrer Zeitrente wurde anerkannt, dass Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung unbefristet weiterhin zu leisten ist.
Auch im Falle der Gewährung einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente kann die Deutsche Rentenversicherung ein sogenanntes Rentenkontrollverfahren einleiten, sofern die Notwendigkeit besteht feststellen zu müssen, ob die Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente auch weiterhin vorliegen. Der Anlass für ein solches Rentenkontrollverfahren könnte beispielsweise die Wiederaufnahme einer ( auch selbständigen Tätigkeit ) sein, aber auch eine Überprüfung der vorhandenen medizinischen Unterlagen unter der Berücksichtigung neuer ( Fach-, medizinischer ) Erkenntnisse durch den sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung.
Die Ergebnisse einer solchen Rentenkontrolle wirken jedoch immer nur für die Zukunft.