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Experten-Antwort

Kann die Zeit eines ausländischen Doktorandenstudiums (PhD) in Italien anerkannt werden?

von Naomi Krauzig22.01.2019 | 11:29
528 Ansichten
10 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie mich bitte über Rentenanerkennung während des Studiums informieren oder mir raten an wen ich mich wenden kann? Ich habe mein Abitur, Bachelor und Master erfolgreich in Griechenland abgeschlossen und wurde nun für ein 3-jähriges Doktorandenstudium (PhD) in Italien angenommen. Gibt es eine Möglichkeit, dass diese Zeit des Studiums für die Rente anerkannt wird ? Ich danke Ihnen vielmaß für Ihre Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Naomi Krauzig

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.01.2019 | 14:38

Hallo Naomi Krauzig,

Zeiten des Schulbesuches und des Studiums können ab dem 17. Lebensjahr für insgesamt maximal 8 Jahre als Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden.

Bitte senden Sie hierzu Kopien des Abiturzeugnisses und den Studienbescheinigungen der Hochschule zusammen mit dem Vordruck V 410 bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein.

9 Antworten

Frageam 22.01.2019 | 17:03
Ist das wirklich so ??? Zeiten / Leben in Griechenland und Italien, naturgemäß keine Beitragszahlungen in die DRV. Trotzdem erkennt die DRV diese Zeiten an und berücksichtigt diese in irgendeiner Form bei der Rente . Wenn dem wirklich so ist, dann verstehe ich vieles. Kopfschütteln
KSCam 22.01.2019 | 17:20
Bei Anrechnungszeiten für Schule und Studium spielt das Land in dem man studiert hat wirklich keine Rolle. Entgeltpunkte gibts dafür auch keine und wenn jemand keine Beiträge in D gezahlt hat nützt es ihm überhaupt nichts wenn er im Ausland die Schule besucht oder studiert hat. So gesehen macht die Fragestellung nur Sinn wenn der Fragesteller irgendwann auch man Beitragszeiten in D aufweist. So blöd wird letztlich kein studierter Mensch sein sich Studienzeiten aus dem Ausland bei der DRV in einem bürokratischen Verfahren anerkennen zu lassen wenn er nie vorhat in D zu arbeiten und versichert zu sein. So gesehen ist die Fragestellung etwas sehr theoretisch - die gegebene Antwort aber gleichwohl richtig.
W*lfgangam 22.01.2019 | 19:13
Hierzu ergänzend: Für die Schulzeit 16. - 17. Lbj. und die dann nach den 8 Jahren noch anrechenbaren Ausbildungszeiten käme möglicherweise eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen in Betracht (speziell für EU-Bürger), um schon mal monetäre Rentenansprüche in D aufzubauen. Antrag bis Alter 45 möglich. Gruß w.
Fantasie?am 22.01.2019 | 23:13
wer überprüft eigentlich bei der DRV in wieviel Staaten, sich studierende Ihre Studienzeiten in diesem Fall etwa 8 Jahre Anerkennungszeit zur Rente sich bestätigen lassen.? Mir kommt diese Frage mehr als seltsam vor. Dann Rente aus Italien Griechenland und Deutschland. Etwa 24 Jahre ? Ohne Rentenbeiträge bezahlt zu haben. 2 oder gar 3 Staatsbürgerschaften und .....
Werner67am 23.01.2019 | 07:10
Zu beachten ist aber, dass die Zeit des Promotionsstudiums nicht als Studienzeit anrechenbar ist, wenn Sie bereits den Master-Abschluss im selben Studiengang absolviert haben. Dann gilt nämlich die Master-Prüfung als Ende des Studiums. Das Promotionsstudium ist nur dann anrechenbar, wenn Sie in dieser Fachrichtung ohne Ablegung einer anderen Prüfung (Diplom/Bachelor/Master) promoviert haben. Dabei ist es egal, ob das Studium in Deutschland oder im Ausland absolviert wurde. Gruß Werner
Mein Gottam 24.01.2019 | 11:09
offenbar Systemmissbrauch. Da arbeitet jemand mehr als ein Jahr in Deutschland und lässt sich seine Studienzeit bestätigen. 8 Jahre plus 1 Jahr. Das wird dann in allen umliegenden EU Ländern wiederholt. Er gibt beim Rentenantrag die anderen Länder nicht an. Dadurch erhält er jedes X mal 9 Jahre Rentenpunkte. Eine Mindestrente und der deutsche Michel bezahlt. Ist dies so richtig?
Schlaubiam 24.01.2019 | 15:32
um derartige polemische und sinnfreie Gedanken zu haben? Für Schul- und Studienzeiten gibt es keine Entgeltpunkte. Und wo bleibt jetzt Ihre Argumentation.
Goggeln Sie mal "Naomi Krauzig " dann wird es etwas heller ? Es gibt aber nach 1 Jahr Arbeit im System "Anrechnungszeiten" Gruss
Es gibt auch vorher Anrechnungszeiten für eine Schulausbildung. Diese zählen aber weder zu den Beitragszeiten, noch werden sie in der Rentenberechnung bewertet. Somit gibt es mit nur 1 Jahr Beitragszeiten auch keine Rente. Ebenso gibt es keine Mindestrente...
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