Hallo Naomi Krauzig,
Zeiten des Schulbesuches und des Studiums können ab dem 17. Lebensjahr für insgesamt maximal 8 Jahre als Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden.
Bitte senden Sie hierzu Kopien des Abiturzeugnisses und den Studienbescheinigungen der Hochschule zusammen mit dem Vordruck V 410 bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein.