Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Naomi Krauzig,
Zeiten des Schulbesuches und des Studiums können ab dem 17. Lebensjahr für insgesamt maximal 8 Jahre als Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden.
Bitte senden Sie hierzu Kopien des Abiturzeugnisses und den Studienbescheinigungen der Hochschule zusammen mit dem Vordruck V 410 bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein.
Es gibt auch vorher Anrechnungszeiten für eine Schulausbildung. Diese zählen aber weder zu den Beitragszeiten, noch werden sie in der Rentenberechnung bewertet. Somit gibt es mit nur 1 Jahr Beitragszeiten auch keine Rente. Ebenso gibt es keine Mindestrente...um derartige polemische und sinnfreie Gedanken zu haben? Für Schul- und Studienzeiten gibt es keine Entgeltpunkte. Und wo bleibt jetzt Ihre Argumentation.Goggeln Sie mal "Naomi Krauzig " dann wird es etwas heller ? Es gibt aber nach 1 Jahr Arbeit im System "Anrechnungszeiten" Gruss
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