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Experten-Antwort

Kann es sein das ein Arzt in der Reha Arbeitsfähig entlasst obwohl neue Gesundheitliche Probleme während der Reha kommen

von Tinale23.08.2019 | 19:38
800 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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war in einer Orthopädischen Reha mit Verlängerung kann es das geben das ein Arzt einen Patienten dort auf Arbeitsfähig entlassen tut obwohl Probleme im LWS schlimmer werden und er nicht mal fähig sind dort neue Untersuchungen zu veranlassen! (Kribbel und Taubheitsgefühle in den Füsen bei Belastung und bei laufen können keine normale Wege gehen werden das besteht bis heute noch ) und das mehrmals an die Ärzte dort weiter gegeben habe das da was nicht stimmt!Nix das hat keinen Interessiert haben mich ein paar Tage von Programm ausgeschlossen und mir geraten weniger zu machen als das was im Behandlungsheft stand ! Ich musste dann am nächsten Tag zu meinen Hausarzt seit 5.7.19 bin ich AU! Wurde dann sofort zu meinen Orthopäden überwiesen der wieder um zu einem anderen Facharzt zur Orthopädie an ein KH der schickte mich dann zum Radiologen den Termin hatte ich gestern und dort wie es ausschaut auf der Cd bestehen vierfache Bandscheibenvorwölben und eine Bandscheibenvorfall !!! Da sind ja super Sachen wenn man das hört und dann noch bis 26.9 warten muss bis man bei Überweisendem Orthopäden vom KH eine Termin eine Termin bekommt der mich zum Radiologen geschickt hat und mein Orthopäde aktuell im Urlaub ist! Ich könnte dennoch kotzen da bei mir die MDK seit ende Juli überprüft ob ich Krankengeld Anspruch habe! Mein Lohnersatz endete am 15.7.19 frage mich wie ich weiter zu den behandlungen Fahren habe nicht mal einen Führerschein soll habe gerade nur noch 30 euro auf dem Konto überziehung nicht möglich könnte da mir da bitte jemanden weiter helfen was ich in meinem Fall tun kann lieben Dank wünsche euch ein schönes WE

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tinale,

unsere Rehabilitationsmaßnahmen zielen darauf ab, Ihre physischen und/oder psychischen Fähigkeiten im Anschluss an eine Erkrankung, ein Trauma oder eine Operation wiederherzustellen, um damit eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu erreichen. Das bedeutet aber nicht zwangläufig, dass jeder Versicherte nach der Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme automatisch sofort wieder arbeitsfähig ist. Es kommt in vielen Fällen auch vor, dass eine Rehabilitation erfolgreich durchgeführt wurde und eine Wiederaufnahme der bisherigen Beschäftigung perspektivisch wieder möglich ist, dass aber trotzdem zunächst eine akute Erkrankung abheilen muss, sodass der Versicherte zunächst arbeitsunfähig entlassen wird.

In Ihrem Fall ist mit dem Bandscheibenvorfall eine neue Erkrankung zu Ihren bereits bestehenden Erkrankungen hinzugetreten. Diese Erkrankung zunächst zu diagnostizieren und gegebenenfalls kassenärztliche Maßnahmen zur Therapie einzuleiten, ist nicht die Aufgabe der Rehabilitationseinrichtung. Dies fällt in den Verantwortungsbereich der Krankenkassen. Es wäre somit gar nicht zulässig gewesen, Sie für die Abklärung der Diagnostik in der Rehabilitationseinrichtung zu belassen.

Bezüglich der Prüfung Ihres Anspruches auf Krankengeld kann ich Ihnen nur empfehlen, sich direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden und sich dort nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen.

Für Ihre Genesung wünsche ich Ihnen alles Gute.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Unpassende Frageam 24.08.2019 | 08:42
Wieder so eine unpassende Frage in einem Rentenforum. Da hier keine Mediziner antworten, werden Sie hier keine Lösung finden. Beschweren Sie sich beim Sozialdienst und/oder dem Träger der Rehamaßnahme.
natürlicham 24.08.2019 | 11:31
Ja, dass kann alles sein. Die Einschätzung einer Arbeitsfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit ist in diesem Fall eben eine Momentaufnahme. Diese kann sich ja am nächsten Tag schon wieder ändern. Sofern eben nach der Entlassung trotzdem eine AU besteht, wird der weiter behandelnde Arzt auch weiter krank schreiben.
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