Hallo Max Fahrlehrer,
die Berechnung Ihrer Rente (ob nun Rentenauskunft oder Renteninformation) informiert Sie über den aktuellen Rentenstand bei Beginn der Regelaltersrente. Ob Sie früher ggf. mit Abschlägen in Rente gehen können, hängt davon ab, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen früheren Renteneintritt erfüllt haben. In der Rentenauskunft finden Sie hierzu auf Ihren Versicherungsverlauf basierte Informationen, ob diese bei Ihnen vorliegen bzw. erfüllt werden können.
Wir empfehlen Ihnen, sich von Ihrem Rentenversicherungsträger bei weiteren Fragen beraten zu lassen.
Wenn Sie am 01.08.1980 16 Jahre alt waren, ist ihr Geburtsdatum xx.08.1964.
Richtig ?
Dann beginnt Ihre Regelaltersrente ( ohne Abzüge ) im Jahr 2031.
Sie können aber, wenn Sie durchgehend eingezahlt haben und 45 Beitragsjahre erreichen, ab dem 01.09.2025 auch Abschlagsfrei in Rente.
Frühestens mit 63 können Sie dennoch in Rente gehen, allerdings mit 14,4 % Abschlag. Lebenslang.
Der 1.9.2025 ist hier wohl falsch, es müsste der 1.9.2029 sein ! ( 65 JAhre)
Ja natürlich, weil Sie dann erst das Renteneintrittsalter von 67 für die reguläre Altersrente erreicht haben. Seien Sie doch froh, daß es noch nicht auf 70 heraufgesetzt wurde. Sie müssen ja auch nicht die ganze Zeit arbeiten ...
Immerhin konnten Sie 51 Jahre lang Rentenpunkte kaufen, viele können nicht mal 45 Anrechnungsjahre erreichen, also worüber beschweren Sie sich eigentlich?
Klären Sie doch ggf. in einer Beratung mit der DRV, welche Möglichkeiten Sie haben mit Ihrem Versicherungsverlauf. Vielleicht dürfen Sie ohne Abzüge mit 65 oder mit Abzügen mit 63 in Rente (steht eigentlich in Ihrer Rentenauskunft/-Information).
Ja natürlich, weil Sie dann erst das Renteneintrittsalter von 67 für die reguläre Altersrente erreicht haben. Seien Sie doch froh, daß es noch nicht auf 70 heraufgesetzt wurde. Sie müssen ja auch nicht die ganze Zeit arbeiten ...
Immerhin konnten Sie 51 Jahre lang Rentenpunkte kaufen, viele können nicht mal 45 Anrechnungsjahre erreichen, also worüber beschweren Sie sich eigentlich?
Klären Sie doch ggf. in einer Beratung mit der DRV, welche Möglichkeiten Sie haben mit Ihrem Versicherungsverlauf. Vielleicht dürfen Sie ohne Abzüge mit 65 oder mit Abzügen mit 63 in Rente (steht eigentlich in Ihrer Rentenauskunft/-Information).
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