Bedeutet dies es darf max. 130,- / Monat dazuverdient werden, oder gilt dies nur für die Rente?
Hallo padpk,
es gilt für zusätzliche Einkünfte aus einer (privaten) Altersvorsorge wie auch für Rentenansprüche aus freiwilligen Beitragsleistungen. Mehr dazu - wie auch Hinweise zur Anrechnung von Einkommen - finden Sie in diesem Merkblatt der DRV:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Aber, gesicherte Informationen können Sie nur von Ihrem örtlichen Sozialamt/Abt. Grundsicherung erhalten.
Gruß
w.
PS: >Freitag: Wie ernst kann man dieses Forum in Betracht ziehen.
Wenn Sie zum Lachen in den Keller gehen müssen (Probleme mit Ernst und Humor haben), dürfen Sie gerne in Betracht ziehen, die für Sie nicht relevanten Beiträge zu überlesen - oder ein anderes Rentenforum als 1. Wahl Ihrer Informations- und Mitteilungslust wählen ;-)