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Experten-Antwort

kann ich da noch was retten?

von padpk08.03.2018 | 18:05
924 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe von 1977-2010 Rentenbeiträge gezahlt (inkl. Ausbildung + Bundeswehr Wehrpflicht) und bin 2010 unverschuldet (ganze Abteilung) arbeitslos geworden. Habe mich dann selbständig gemacht und seit dem auch noch Aufstocker beim JC da 4 Pers. im Haushalt. Meine voraussichtliche Rente liegt bei ca. 670,- lt. Bescheid. Frage: Was kann man da noch retten oder ggf. erhöhen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Abend,

den von W*lfgang gemachten Ausführungen kann ich zustimmen.

Konkreteres läßt sich angesichts der recht dürftigen Datenlage im Forum nicht sagen.

Sie sollten aber die Kollegen der nächsten DRV Beratungsstelle aufsuchen und sich individuell beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

W*lfgangam 08.03.2018 | 19:14
Hallo padpk, da geht nichts Sinnvolles mehr! Bei Ausbildungsbeginn 1977/Lehre werden Sie wohl Jahrgang '61 sein. Ihr frühestmöglicher Rentenbeginn wird 63 sein/Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren - die Rente hat einen Abschlag von 12,6 %. Ob das Abwarten bis abschlagsfreiem Rentenbeginn 66 + 6 Monate sinnvoll ist - in Anbetracht ggf. Aufgabe/Reduzierung der Gewerbeeinkünfte - wird dann zeitnah zu beurteilen sein. Ihren Rentenanspruch erhöhen? Können Sie gerne. Bereits mit dem Mindestbeitrag von rd. 1000 EUR für ein Jahr erhalten Sie einen Rentenzuwachs von rd. 4,50 mtl. - brutto, kein Abschlag, keine KV/PV abgezogen. Damit/mit der Beitragszahlung könnten Sie vmtl. Ihren steuerrechtlichen Gewinn 'drücken' ...wofür Ihnen das JC ein paar EUR mehr Aufstockung zahlen würde. In der Summe wird das witzlos sein. Schon aus dem Grund, dass Sie im Alter trotzdem auf staatliche Leistungen/Grundsicherung angewiesen sein könnten - wobei jetzt die Rententeile aus freiwilligen Beitragszahlungen (bis 130 EUR/mtl.?) von der Anrechnung bei der Grundsicherung ausgenommen sind. So meine erste Einschätzung. Sie sollten sich da aber doch individuell vor Ort noch mal beraten lassen. Gruß w.
Zuspätam 08.03.2018 | 19:22
Solche Gedanken muss man sich mindestens 20 Jahre eher machen. Das soll einer verstehen. Jetzt ist der Drops gelutscht.
W*lfgangam 08.03.2018 | 19:42
...das fließt dann wohl hoffentlich in die 'Vertrauensarbeitszeit' ein und ist durch gesetzlichen Arbeitszeitregelungen abgesichert *g Gruß w.
KSCam 08.03.2018 | 22:54
Gott sei Dank ist der eingeteilte Expertenmensch offenkundig dem Genderwahn noch nicht verfallen. Wer sich hier im Forum über Begriffe wie Bürger, Kunde, Versicherter, o.ä gendertechnisch aufregt, hat gelinde gesagt nicht mehr alle Tassen im Schrank. Und das mit der Arbeitszeit bekommt ein routinierter DRVler sicher auch geregelt.
F.D.am 09.03.2018 | 07:03
Hallo, da kann man nichts mehr retten. Der Zug ist schon längst abgefahren. Was wollen Sie erhöhen, wenn Sie Aufstocker sind. Grüße
padpkam 09.03.2018 | 10:06
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
vielen Dank für Ihre hilfreichen Infos. War selbst mal IT-Projektleiter für alle Arbeitsagenturen in Deutschland .. und jetzt selbst da gelandet.. Bedeutet dies es darf max. 130,- / Monat dazuverdient werden, oder gilt dies nur für die Rente?
Freitagam 09.03.2018 | 07:24
Vor einiger Zeit haben die Experten darauf hingewiesen, nicht auf Troll bzw. merkwürdigen Beiträgen zu reagieren. Und Sie finden diesen so interessant, dass Sie noch am späten Abend auf einer solchen Frage antworten. Wie ernst kann man dieses Forum in Betracht ziehen. Mit freundlichen Grüßen
Weekendam 09.03.2018 | 10:17
Bitte erläutern Sie uns unbedingt wofür der Wunschname "padpk" steht? Ist der ihnen spontan eingefallen oder mussten Sie als IT-Projektleiter extra dafür ein Unixscript schreiben. Jahrzehnte lang gearbeitet und dann auch als IT-Projektleiter selbständig gewesen und sind jetzt Aufstocker. Da lief gewaltig was schief bei Ihnen. Mfg
W*lfgangam 09.03.2018 | 18:00
Bedeutet dies es darf max. 130,- / Monat dazuverdient werden, oder gilt dies nur für die Rente?
Hallo padpk, es gilt für zusätzliche Einkünfte aus einer (privaten) Altersvorsorge wie auch für Rentenansprüche aus freiwilligen Beitragsleistungen. Mehr dazu - wie auch Hinweise zur Anrechnung von Einkommen - finden Sie in diesem Merkblatt der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Aber, gesicherte Informationen können Sie nur von Ihrem örtlichen Sozialamt/Abt. Grundsicherung erhalten. Gruß w. PS: >Freitag: Wie ernst kann man dieses Forum in Betracht ziehen. Wenn Sie zum Lachen in den Keller gehen müssen (Probleme mit Ernst und Humor haben), dürfen Sie gerne in Betracht ziehen, die für Sie nicht relevanten Beiträge zu überlesen - oder ein anderes Rentenforum als 1. Wahl Ihrer Informations- und Mitteilungslust wählen ;-)
padpkam 09.03.2018 | 19:06
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Schon aus dem Grund, dass Sie im Alter trotzdem auf staatliche Leistungen/Grundsicherung angewiesen sein könnten - wobei jetzt die Rententeile aus freiwilligen Beitragszahlungen (bis 130 EUR/mtl.?) von der Anrechnung bei der Grundsicherung ausgenommen sind.
Bedeutet dies es darf max. 130,- / Monat dazuverdient werden, oder gilt dies nur für die Rente?
Hallo padpk, es gilt für zusätzliche Einkünfte aus einer (privaten) Altersvorsorge wie auch für Rentenansprüche aus freiwilligen Beitragsleistungen. Mehr dazu - wie auch Hinweise zur Anrechnung von Einkommen - finden Sie in diesem Merkblatt der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Aber, gesicherte Informationen können Sie nur von Ihrem örtlichen Sozialamt/Abt. Grundsicherung erhalten. Gruß w. leider hat auch noch meine damals geschiedene Frau ein Großteil meines Rentenanspruchs mitgenommen. Es gibt aber noch die Betriebsrente die fällt dann bestimmt unter die 130,-/Monat
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