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Experten-Antwort

Kann ich die Reha noch absagen

von Bärbel 29.01.2024 | 08:59
727 Ansichten
5 Antworten
Ich habe im November 2023 einen Antrag durch den VdK, Erwerbsminderungsrente gestellt . Nun hat die Rentenversicherung gesagt, das ich erstmal in Reha gehen muss. Ich habe sämtliche Unterlagen ausgefüllt und auch schon Rückantwort von der Reha Klinik bekommen, das ich in ungefähr sechs Wochen die Reha kann. Nun hat sich aber in den letzten Wochen ein Problem in meiner Ehe breit gemacht. Ich bin psychisch am Ende und kann nicht mehr die Reha antreten. Muss ich das durch mein Hausarzt bestätigen lassen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.01.2024 | 11:39

Hallo Bärbel,

 

hier sollten Sie im konkreten Einzelfall Rücksprache mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers halten. Ggf. kann die Absage der Rehabilitationsleistung negativen Einfluss auf den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung haben bzw. das Antragsverfahren weiter verzögern.

 

Grds. gilt jedoch, dass Sie die Reha nicht antreten müssen. Es steht Ihnen frei, die bewilligte Leistung abzusagen, wenn Sie diese nicht beanspruchen wollen. Ihnen sollte jedoch bewusst sein, dass dies Konsequenzen auf das laufende Rentenverfahren haben könnte. 

 

Unter Umständen können Sie auch Kontakt mit der Reha-Einrichtung aufnehmen und um einen späteren Aufnahmezeitpunkt bitten, auf die Gültigkeit der Kostenzusage von 6 Monaten wird hingewiesen. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

aufgeschoben ist nicht aufgehobenam 29.01.2024 | 09:03
Ja, das wird unbedingt notwendig sein, wenn Sie derzeit rehaunfähig sind. Ob die Reha jedoch komplett abgesagt oder nur verschoben wird, steht auf einem anderen Blatt. Denn der Antrag auf EMR läuft ja weiter und wenn dafür eine med. Reha notwendig ist, werden Sie diese früher oder später antreten müssen. Besprechen Sie es mit dem Hausarzt und mit der Klinik, dass ein Aufschub notwendig ist.
Sebastianam 29.01.2024 | 09:05
Dreh-und Angelpunkt für eine Rehaabsage Ihrerseits sind Ihre behandelnden Ärzte, diese müssen Ihnen bescheinigen, dass Sie nicht Rehafähig sind.
Bärbel noch mal, am 29.01.2024 | 09:48
Sebastian schrieb

Dreh-und Angelpunkt für eine Rehaabsage Ihrerseits sind Ihre behandelnden Ärzte, diese müssen Ihnen bescheinigen, dass Sie nicht Rehafähig sind.

Ich habe vergessen, das ich in einem Minijob arbeite und kein Krankengeld bekomme. Ich bekomme nur sechs Wochen Lohn vor Zahlung von meinem Arbeitgeber. Was für Folgen bestehen wenn ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente zurück ziehe und zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle? Mit freundlichen Grüßen Bärbel
EMam 29.01.2024 | 10:39
Bärbel noch mal, schrieb

Ich habe vergessen, das ich in einem Minijob arbeite und kein Krankengeld bekomme. Ich bekomme nur sechs Wochen Lohn vor Zahlung von meinem Arbeitgeber. Was für Folgen bestehen wenn ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente zurück ziehe und zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle? Mit freundlichen Grüßen Bärbel

Das kann niemand vorhersagen. Allerdings besteht die Gefahr, dass man Sie dann später nicht als erwerbsgemindert betrachtet, wenn Sie einen gestellten Antrag zurückziehen, nach dem Motto „so schlimm kann es dann ja mit den gesundheitlichen Einschränkungen nicht sein“.
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