Hallo Bärbel,
hier sollten Sie im konkreten Einzelfall Rücksprache mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers halten. Ggf. kann die Absage der Rehabilitationsleistung negativen Einfluss auf den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung haben bzw. das Antragsverfahren weiter verzögern.
Grds. gilt jedoch, dass Sie die Reha nicht antreten müssen. Es steht Ihnen frei, die bewilligte Leistung abzusagen, wenn Sie diese nicht beanspruchen wollen. Ihnen sollte jedoch bewusst sein, dass dies Konsequenzen auf das laufende Rentenverfahren haben könnte.
Unter Umständen können Sie auch Kontakt mit der Reha-Einrichtung aufnehmen und um einen späteren Aufnahmezeitpunkt bitten, auf die Gültigkeit der Kostenzusage von 6 Monaten wird hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Dreh-und Angelpunkt für eine Rehaabsage Ihrerseits sind Ihre behandelnden Ärzte, diese müssen Ihnen bescheinigen, dass Sie nicht Rehafähig sind.
Ich habe vergessen, das ich in einem Minijob arbeite und kein Krankengeld bekomme. Ich bekomme nur sechs Wochen Lohn vor Zahlung von meinem Arbeitgeber. Was für Folgen bestehen wenn ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente zurück ziehe und zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle? Mit freundlichen Grüßen Bärbel
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