Hallo Andrea, bitte wenden Sie sich an die Verwaltung der Reha-Klinik oder falls von dort verlangt an den zuständigen Rentenversicherungsträger, der Ihre Rehabilitationsmaßnahme bewilligt hat.
Die Klinik muss vor allem bestätigen, dass medizinische Gründe nicht entgegen stehen. Diese Entscheidung ist individuell zu treffen, daher kann Ihre Frage hier nicht beantwortet werden.