Hallo Mark und Pfennig,
zu Ihrer Frage, ob Sie den Rentenbescheid Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen und wann ggf. das Arbeitsverhältnis endet, können wir uns in diesem Rentenforum nicht äußern, da es dabei um arbeitsrechtliche bzw. arbeitsvertragliche Beurteilungen geht.
Im Übrigen können Sie gegen den Rentenbescheid noch innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Durch einen Widerspruch / eine Klage können Sie verhindern, dass der Bescheid bindend wird.
Ob Ihre Rente zu Recht nicht befristet wurde, ist allerdings primär eine medizinische Frage. Es spielt keine Rolle, ob Sie dadurch ggf. Ihren Arbeitsplatz verlieren. Sie müssten also im Widerspruchsverfahren geltend machen und möglichst belegen (z. B. anhand von medizinischen Befunden oder Gutachten), dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass die bestehende Erwerbsminderung behoben werden kann.
Unterstützung für ein Widerspruchsverfahren können Sie z. B. bei Sozialverbänden, Rentenberatern oder (Fach-)Anwälten erhalten.
@Valzuun: Es ist zutreffend, dass ein Widerspruch nur zulässig ist, wenn eine rechtliche Beschwer vorliegt. Ob es hier von vorneherein an einer Beschwer fehlt, lässt sich unseres Erachtens allerdings nicht so einfach festlegen. Einerseits sind Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich zu befristen, daher kann ein Rentenantrag durchaus auf diesen Regelfall ausgerichtet sein. Anderseits wird ein Versicherter durch eine unbefristete Rente in seinen Rechten auch beschränkt. Er kann zum Beispiel keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mehr in Anspruch nehmen. Dabei ist auch zu beachten, dass Leistungen zur Teilhabe Vorrang vor Rentenleistungen haben (§ 9 SGB VI).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung