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Kann ich EM Beantragen??

von Birgitte01.03.2014 | 11:05
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38 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Liebe Forums- Mitglieder Heisse Birgitte und bin 53 Habe seit 4 Wochen den LWK 3 Fraktur mit eine Hinterwandbeteiligung mit Verwölben in den Spinalkanal, habe früher schon LWK 2 und BWK 12 Fraktur gehabt, OP- No Go, weil ich stark Östeporose habe, da geht kein Arzt ran. habe aber auch vor Jahren Morbus Basedow gehabt und eine OP Bügelschnitt mit Knöcherne Dreiwandkompression beider Orbitae gehabt, also bisher kein schönes Leben hinter mir. Wäre über Anworten erfreut

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Birgitte,

zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie unbedingt einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren.

Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln.

Nur im persönlichen Beratungsgespräch kann man alle Unklarheiten besprechen und Ihnen das Thema Erwerbsminderungsrente vollständig erläutern. Und Sie ersparen sich noch weitere unnötige Kommentare.

Viel Erfolg !

37 Antworten

Schadeam 01.03.2014 | 11:10
Beantragen kann man immer alles - was dabei jedoch herauskommt, steht auf einem anderen Blatt. Um eine Rente zu bekommen, müssen Sie a) voll- oder teilweise erwerbsgemindert sein und b) zum Zeitpunkt der Erwrbsminderung mindestens 5 Beitragsjahre aufweisen und in den 5 Jahren vorher 3 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Ersteres entscheiden die Ärzte. Zu Ihren Versicherungszeiten haben Sie nichts angegeben, daher sind Aussagen im Forum nicht möglich.
Birgitteam 01.03.2014 | 14:27
habe bis 2004 geklebt,und das über 20 Jahre, danach ein 400€ Job gemacht, und die letzten 2 1/2 Jahre wieder auf Steuerkarte
Preußischer Oberstam 01.03.2014 | 14:38
Haben Sie irgendwo vielleicht einen Dachschaden als manifestierte Diagnose? Das gibt den ganzen doch die richtige Würze. Ich empfehle ein Traumata nach Afghanistan-Einsatz - läuft immer! Gehen Sie frohen Mutes zur Antragstellung!
F Jo.am 01.03.2014 | 14:30
Beantragen kann man immer alles, aber die Zeiten wo es wegen Bandscheiben usw. Rente gab sind längst vorbei.
Legionäram 01.03.2014 | 14:52
Hallo Oberst! Schütze Arsch meldet sich zum Dienst-------aber aufgrund eines Dachschadens als T 5 eingestuft und in Dauerrente geschickt! Dir sollten Sie mal wieder dringends den Arsch aufreißen.....ja es heißt ja nicht mehr Barras ......seit Mutti von der Krabbelgruppe übernommen hat!
Plausibilitätsprüferam 01.03.2014 | 14:53
"Geklebt" haben höchstens Ihre Eltern bzw. Großeltern. 20 Jahre vor 2004, also 1984, wurden schon lange keine Rentenmarken mehr "geklebt"! Oder waren Sie Postangestellte und haben Briefmarken "geklebt"?
Plausibilitätsprüferam 01.03.2014 | 15:08
Bitte nicht beleidigend werden, gnädige Frau! Ansonsten empfehle ich Ihnen einen Blick in den Spiegel. MfG
Birgitteam 01.03.2014 | 15:12
Den Blick mit den Spiegel sollten sich mal andere hier ans Herz legen.
Birgitteam 01.03.2014 | 14:59
Verzichte gerne auf weitere Atworten, ihr habt sie doch nicht alle aufn Zaun.
Maxam 01.03.2014 | 15:04
Wenden Sie sich an eine Rentenberatungstelle oder an einen Sozialverband dort bekommen Sie sicherlich eine kompetente Antwort!
Plausibilitätsprüferam 01.03.2014 | 15:16
Zitat von Max anzeigenausblenden
Dort kann die Frage, ob die Fragestellerin rentenrelevant erwerbsgemindert ist oder nicht, auch nicht beantwortet werden. Das kann nur der sozialmedizinische Dienst der DRV. Der reagiert allerdings erst auf einen Rentenantrag. Und den kann man in jedem Rathaus oder Bürgeramt stellen. Die dortigen Mitarbeiter füllen sogar die nötigen Formulare aus.
Maxam 01.03.2014 | 15:27
Wenden Sie sich an eine Rentenberatungstelle oder an einen Sozialverband dort bekommen Sie sicherlich eine kompetente Antwort!
Dort kann die Frage, ob die Fragestellerin rentenrelevant erwerbsgemindert ist oder nicht, auch nicht beantwortet werden. Das kann nur der sozialmedizinische Dienst der DRV. Der reagiert allerdings erst auf einen Rentenantrag. Und den kann man in jedem Rathaus oder Bürgeramt stellen. Die dortigen Mitarbeiter füllen sogar die nötigen Formulare aus.
Hallo Herr Schlaue...... es stellt sich als erstes mal die Frage hat Sie überhaupt Anspruch auf eine EM-RENTE! Wo bekommt man da eine Antwort? Richtig! Bei der Beratungsstelle der DRV oder eben einem Sozialverband! Ob die Rente dann durchgeht ist eine ganz andere FRage!!
007am 01.03.2014 | 15:38
Ist in den Anstalten heute Tag der offenen Tür ? Beschäftigt euch mit eurer Mutti statt hier dämliche Postings zu verfassen. Manchen Schreibern kann man schon mal wünschen,dass sie solche Krankheiten auch bekommen,wobei das ja noch kommen kann,kaum einer ist davor sicher schwer zu Erkranken. @ Brigitte. Ich denke mit ihren Erkrankungen stehen die Chancen nicht ganz schlecht eine EM-Rente zu bekommen,vielleicht auch erst nach einem Widerspruch und dem Gang vor das Sozialgericht.Auf jeden Fall kämpfen ! Was steht denn in ihrer Renteninfo die jährlich per Post kommt?Ist da auch die Höhe einer evtl.EM-Rente aufgeführt? Ansonsten einfach einen Termin bei der nächsten DRV Beratungsstelle oder auch dem Versicherungsamt der Gemeinde vereinbaren. Ich wünche ihnen von Herzen dass es klappt.
Schadeam 01.03.2014 | 15:55
Brigitte, Ihre Antwort lautete: "habe bis 2004 geklebt,und das über 20 Jahre, danach ein 400€ Job gemacht, und die letzten 2 1/2 Jahre wieder auf Steuerkarte" Dann waren Sie zumindest aus heutiger Sicht in den letzten 5 Jahren nicht 3 Jahre pflichtversichert und somit sieht es nicht so aus, als ob die Versicherungszeiten reichen. Der Weg zur Beratung klärt zumindest ob wegen der Versicherungszeiten ein Antrag überhaupt Sinn macht; inwieweit es medizinisch reicht, weiß natürlich der Berater nicht.
Birgitteam 01.03.2014 | 15:47
Danke für eine vernüftige Antwort Ja, in 2009 waren es 298,46, und danach stand nichts mehr darin, Komisch
Birgitteam 01.03.2014 | 15:58
OK, Danke, werde mich mal bei der VDK nachfragen
Schadeam 01.03.2014 | 16:00
Ergänzung: Und wenn seit 2009 in der Renteninformation kein Betrag bei der EM Rente drinsteht, passiert das genau deshalb, weil in den 5 Jahren davor keine 3 Jahre bekannt sind. So gesehen nicht "komisch" sondern vollkommen "logisch".
Maxam 01.03.2014 | 15:57
Also wenn ich mich richtig erinnere muss man 36 Beitragsprlichtige Monate innerhalb von 5 Jahren vorweisen.....deshalb habe ich auch einen Sozialverband empfohlen! 2009 lange her.....298 Euro....
Birgitteam 01.03.2014 | 17:45
Noch so ein Schlauer, erst richtig Lesen, dann Schreiben, es war eine EM Rente
Aastaam 01.03.2014 | 17:24
Und ob eine Rente von nur mickrigen 298 € ( was haben Sie bitte in den 20 Jahren denn nur gearbeitet bzw. verdient, das da nur so eine absolut sehr niedrige Rente jetzt bei rauskäme ??? ) erstrebenswert ist mit all ihren Nachteilen wage ich mal zu bezweifeln.
Carloam 01.03.2014 | 17:57
Wenn der Ehemann Beamter ist reichen auch 50 Euro EM Rente. Schönen Sonntag
Plausibilitätsprüferam 01.03.2014 | 18:53
Die Abkürzung VdK steht für: "Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschland e.V." Deshalb können Sie sich nicht bei "DER VDK" nachfragen, sondern höchstens bei "DEM VdK". (Das "mich" übersehe ich mal einfach....) Deutsche Sprache - schwere Sprache, was?:)
Knastologeam 01.03.2014 | 19:08
OK, Danke, werde mich mal bei der VDK nachfragen
Die Abkürzung VdK steht für: "Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschland e.V." Deshalb können Sie sich nicht bei "DER VDK" nachfragen, sondern höchstens bei "DEM VdK". (Das "mich" übersehe ich mal einfach....) Deutsche Sprache - schwere Sprache, was?:)
Solche Leute wie Sie gehören in Sicherheitsverwahrung aber da gibt es scheinbar immer noch einen Netzanschluß!
Plausibilitätsprüferam 01.03.2014 | 19:23
Zitat von Knastologe anzeigenausblenden
Als "Knastologe" sollten Sie nicht so sehr auf den Putz hauen! Es ist gelinde gesagt eine Frechheit, ehrbare Bürger wie mich mit Schwerverbrechern auf eine Stufe zu stellen, Herr Knacki!
Knastologeam 01.03.2014 | 19:27
Solche Leute wie Sie gehören in Sicherheitsverwahrung aber da gibt es scheinbar immer noch einen Netzanschluß!
Als "Knastologe" sollten Sie nicht so sehr auf den Putz hauen! Es ist gelinde gesagt eine Frechheit, ehrbare Bürger wie mich mit Schwerverbrechern auf eine Stufe zu stellen, Herr Knacki!
Sie mich auch!!!
W*lfgangam 01.03.2014 | 19:55
Ergänzung zu Schade/Renteninformation Renteninformation/besser Rentenauskunft anfordern geht hier (um Klarheit/Übersicht über die aktuellen Rentenmöglichkeiten zu sehen): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Wie so oft der Hinweis, wenn Link kaputt, Ziertier-Funktion (auf diesen Beitrag) nutzen, im Textfenster ist der Link komplett drin. Gruß w.
Herz1952am 01.03.2014 | 20:34
An Brigitte, lassen Sie sich nicht verunsichern. Prüfen Sie vorab, ob Sie die 2 1/2 Jahr "auf Lohnsteuerkarte" auch voll rentenpflichtig waren. Dann hätten Sie schon mal was. Auf "Lohnsteuerkarte" kann man heutzutage auch arbeiten, wenn man einen Minijob hat und nicht aufstockt. Der Arbeitgeber spart dann die Pauschalsteuer von 2 %. Wenn nichts mehr geht mit arbeiten, können Sie auch Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld beziehen, vorausgesetzt Sie sind voll versicherungspflichtig. Da wären auch Rentenbeiträge fällig. Ich würde Ihnen raten, einen Termin bei einem Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beantragen. Kostet nichts und der Bearbeiter hat Online-Zugriff auf Ihre bisherigen Daten. Ab 1.07.21014 soll (noch nicht entschieden) die EM-Rente mit dem erreichten Durchschnitt bis zum 62. Geburtstag hochgerechnet werden (bisher 60. Geb.Tag). Hängt allerdings mit dem Rentenbeginn zusammen. Berater fragen. Was die Gesundheit betrifft, das kann nur ein Arzt der DRV feststellen. Mein persönlicher Eindruck: Das ist schlimmer als ein Bandscheibenvorfall, Sie müssen oft "hier" gerufen haben bei der Verteilung der Beschwerden bzw. Krankheiten. VdK heißt heute: Sozialverband VdK Deutschland e. V. und nicht anders. Rate Ihnen aus Erfahrung zur Beratung bei der DRV. Sehe gerade, dass W*lfgang auch geschrieben hat (Fachmann). Sende aber meinen Beitrag trotzdem mal. Sehe ja nicht den ganzen Inhalt. halte Ihnen die Daumen Herz1952
Hellauam 01.03.2014 | 20:18
Habe komplett gelesen und Tränen gelacht :-) :-) :-)
Birgitteam 02.03.2014 | 17:23
Ja ich bin voll versicherungspflichtig, bin schon 4 Wochen am Feiern, der Arzt sagt das dauert 3-6 Monate.
Maxam 02.03.2014 | 17:44
Hier noch ein Link der funktioniert! http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&so…
Personalchefam 02.03.2014 | 19:31
Sie können noch "Feiern", obwohl Sie angeblich arbeitsunfähig erkrankt sind? Seltsam....... Wenn ich arbeitsunfähig bin, ist mir gewöhnlich überhaupt nicht zum "Feiern" zumute. Vielleicht sollte Ihr Arbeitgeber mal den MdK informieren?
Birgitteam 02.03.2014 | 20:00
Vielleicht verstehen Sie das besser: bekomme noch 2 Wochen Lohnfortzahlung, dann von der Krankenkasse, Lesen müsste man können.....puhhhh
Maxam 02.03.2014 | 20:14
Vielleicht verstehen Sie das besser: bekomme noch 2 Wochen Lohnfortzahlung, dann von der Krankenkasse, Lesen müsste man können.....puhhhh
Ich habe gelesen, dass Sie "arbeitsunfähig erkrankt sein" als "Feiern" bezeichnen. Stammte diese Aussage etwa nicht von Ihnen?
Du Clown lass die Frau in Ruhe die hat genung Probleme! Du sucht nur etwas Freizeitspass! Also geh in die Kneipe und trink einen aber lass es einfach! MfG MAX
Personalchefam 02.03.2014 | 20:10
Ich habe gelesen, dass Sie "arbeitsunfähig erkrankt sein" als "Feiern" bezeichnen. Stammte diese Aussage etwa nicht von Ihnen?
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