Hallo Sindy,
ich denke, dass es sich hier um ein arbeitsrechtliches Problem handelt, welches sie mit ihrem Arbeitgeber klären sollten.
Ich sehe beispielhaft folgende mögliche Probleme:
-> grds gilt man während einer Reha als AU. Ob während bestehender AU Urlaub/Überstunden o.ä. genommer werden kann, müsste geklärt werden. Was das nach sich ziehen könnte, vermag dieses Forum nicht zu beurteilen.
-> sie haben als Arbeitnehmer gewisse Informationspflichten dem Arbeitgeber gegenüber. Diese sollten man durchaus wahrnehmen.
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