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Experten-Antwort

Kann ich Höhe der Erwerbsminderungsrente mit Minijob und freiwilligen Beiträgen erhöhen?

von monni23.04.2018 | 17:25
514 Ansichten
4 Antworten

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Hallo. Ich überlege mir einen Minijob zu suchen. Ich erhalte aktuelle eine volle Erw.minderungsrente, jedoch als Arbeitsmarktrente. Falls ich nun einen 450e Minijob finden würde (dürfte ich ja), und freiwillig in die Rentenkasse einzahle, erhöhe ich dann später meine Altersrente bzw. meine Erwerbsminderungsrente? Ich (50) habe bis zur Arbeitsmarktrente normal 30 Jahre als Angestellte gearbeitet, und erhalte seit 5 Jahren eine Arbeitsmarktrente. Oder bleibt meine Rente gleich mit Minijob und freiwilligen Rentenbeitragszahlungen? Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Monni,

Beiträge, die nach Eintritt des Bezuges der Erwerbsminderungsrente gezahlt werden, können erst bei Bezug der Altersrente berücksichtigt werden.

Wenn Sie einen Minijob aufnehmen und nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichten, können Sie keine freiwilligen Beiträge zusätzlich zahlen. Sollten Sie jedoch bei einem Minijob auf die Versicherungspflicht verzichten, können Sie zusätzlich freiwillige Beiträge entrichten.

Ob es Sinn macht, überhaupt zusätzlich Beiträge zu entrichten, müssen Sie selbst entscheiden. In einem Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung kann nur geklärt werden, wie hoch die Beiträge sein müssen, damit tatsächlich eine Rentensteigerung erfolgen kann (siehe Hinweise von User W*lfgang).

Jedoch ist der Hinweis von User Moggi zu beachten, wenn Sie einen Minijob aufnehmen. Denn jede Beschäftigung, die Sie aufnehmen ist Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden. Dann wird durch den Rentenversicherungsträger geprüft, ob noch EM vorliegt oder nicht.

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3 Antworten

Moggiam 23.04.2018 | 19:14
Deine Arbeitsmarktrente ist ja eigentlich keine richtige volle EMR. Also pass gefälligst auf. Solltest du einen Minijob ausüben, dann wird plötzlich nur noch eine teilweise EMR. Das wäre doch gerecht oder? Geh Rasen mähen mein Fründ. Alles wird gut. Gruß
W*lfgangam 23.04.2018 | 19:28
Hallo monni, theoretisch ja (0,01 %), praktisch nein (99,99 %) :-) Ihre EM-Rente enthält bereits eine so genannte Zurechnungszeit bis zum 60 Lbj. - die Rente wurde hochgerechnet, als hätten Sie bis dahin bereits weitergearbeitet und für diese Zeit wurde Ihr bis zum Rentenfall erarbeitetes Durchschnittseinkommen für diese Zeit bis 60 zugrunde gelegt. Ein parallel neben dieser Zurechnungszeit laufender Minijob/auch jede Beschäftigung mit höherem Einkommen, müsste diesen Durchschnittswert erstmal überschreiten, bevor hintendran/bei der Altersrente dann ein Mehrbetrag rauskommt ...unwahrscheinlich! Erst 'neue' Versicherungszeiten nach dem 60. Lbj. _könnten_ einen Mehrbetrag bei der späteren Altersrente bringen, auch eher unwahrscheinlich bei Minijob-Beiträgen. 'Freiwillige Beiträge' im Minijob sind eher dazu gedacht, dass der Minijob als versicherungspflichtige Zeit gilt, während die Zurechnungszeit 'nur' Anrechnungszeit ist. Daher, wenn Sie befürchten dass die EM-Rente nicht bis zum ersten Altersrentenbeginn (63?) laufen wird, können Sie die Pflichtversicherung im Minijob vorsorglich beibehalten - Pflichtbeiträge sind Pflichtbeiträge mit vielfältigem Nutzen - kann dann/bei Verlust der EM-Rente von Bedeutung sein ...auf die Höhe der Altersrente gesehen ist das doch sicher nutzlos. Konkret erfahren Sie das nur anhand Ihrer Datenlage in einem persönlichen Beratungsgespräch. Gruß w.
W*lfgangam 23.04.2018 | 19:44
Ergänzend: opps, zu undifferenziert gelesen ...Sie denken an 'echte' freiwillige Beiträge neben einem von der Versicherungspflicht befreiten Minijob? Dann hätten Sie auch schon bisher während der EM-Rente selbst freiwillig zahlen können - auch dabei gilt, die freiwilligen Beiträge müssen einen höheren Wert haben, als die Zurechnungszeit, bevor da auch nur ein Pünktchen für die Altersrente bei rausspringt. Denken Sie dabei in (sehr) vielen Hundert EUR ...pro Monat, ehe sich oberhalb dieser (verpulverten) Hunderter überhaupt ein Nutzen/Mehrwert ergibt - selbst wenn Sie ihr volles Minijob-Gehalt der DRV als freiwilligen Beitrag 'spenden', wird die spätere Altersrente null Wachstum haben :-) Bei finanzieller Möglichkeit zur Zahlung von freiwilligen Höchstbeiträgen (1209 EUR/mtl.) besprechen wir Ihre künftigen Rentenaussichten im Alter noch mal neu. Gruß w.
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