Hallo User Monni,
Beiträge, die nach Eintritt des Bezuges der Erwerbsminderungsrente gezahlt werden, können erst bei Bezug der Altersrente berücksichtigt werden.
Wenn Sie einen Minijob aufnehmen und nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichten, können Sie keine freiwilligen Beiträge zusätzlich zahlen. Sollten Sie jedoch bei einem Minijob auf die Versicherungspflicht verzichten, können Sie zusätzlich freiwillige Beiträge entrichten.
Ob es Sinn macht, überhaupt zusätzlich Beiträge zu entrichten, müssen Sie selbst entscheiden. In einem Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung kann nur geklärt werden, wie hoch die Beiträge sein müssen, damit tatsächlich eine Rentensteigerung erfolgen kann (siehe Hinweise von User W*lfgang).
Jedoch ist der Hinweis von User Moggi zu beachten, wenn Sie einen Minijob aufnehmen. Denn jede Beschäftigung, die Sie aufnehmen ist Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden. Dann wird durch den Rentenversicherungsträger geprüft, ob noch EM vorliegt oder nicht.