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Experten-Antwort

kann ich kinderzeiten rüberschieben?

von Pascale14.01.2011 | 10:05
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7 Antworten

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dem verstorbenen Mann einer Freundin fehlten 6 Monate um überhaupt Rente zu kriegen. Die Witwe erhält jetzt nichts. Kann sie die kindererziehungszeiten nachträglich auf den Mann übertragen um eine Witwenrente zu erhalten? Der Mann ist im Sept. 2010 verstorben.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn der Vater das Kind überwiegend erzogen hat, wäre dies grundsätzlich möglich.

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6 Antworten

Nixam 14.01.2011 | 13:01
Die Übertragung von Kindererziehungszeiten ist nur durch Abgabe einer gemeinsamen Erklärung möglich von Ehemann und Ehefrau. Dafür fehlt Ihrer Freundin jetzt der verstorbene Mann, der diese Erklärung hätte mitunterschreiben müssen. Deshalb geht das nicht mehr. Viele Grüsse Nix
KSCam 14.01.2011 | 13:11
.....wenn nachweisbar wäre, dass der Vater die Kinder tatsächlich überwiegend erzogen hat, könnten ihm die Zeiten auch heute noch zugeordnet werden. Bsp: Mann war Hausmann und Frau war voll berufstätig. Ob so ein Nachweis gelingt hängt von der Lage des Einzelfalles ab und dazu gibt die Fragestellung nun gar nichts her.
-_-am 14.01.2011 | 22:02
Wenn die Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung im Versicherungskonto der Mutter bereits anerkannt wurden, hat die Mutter zuvor erklärt, dass sie die Kinder erzogen hat. Möglicherweise hat der Vater sogar eine gleich lautende Erklärung (R805) abgegeben. Ich möchte den Sachbearbeiter sehen, dem Sie, nachdem die Wartezeit für eine Hinterbliebenenrente nicht erfüllt ist, weiß machen können, dass es anders gewesen ist. Wenn die Zeiten bisher nicht anerkannt wurden, haben sie bessere Karten. Ein Indiz kann u. a. die Arbeitszeit der Eltern während der Kindererziehung sein, die ja nachweisbar bzw. auch nachprüfbar wäre. Wenn Sie aber mit Tricks (oder Betrugsabsicht) versuchen etwas "rüberzuschieben", sollten Sie sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein.
Pascaleam 14.01.2011 | 22:26
es ist schon unerhört, dass mir Betrugsversuch unterstellt wird. Ich habe lediglich für meine Freundin gefragt. Einige personen habe mir hilfreich geantwortet, aber was Sie unterstellen ist eine Frechheit. Wenn ich mir einige Beiträge im Forum anschaue, dann bin ich sehr überrascht , dass das kein Forum für Informationsaustausch ist, sondern es wird oft unterstellt, daß man ein Scharlatan ist. Dass man mir das mit meinem ersten Betrag auch unterstellt hätte ich nicht vermutet. Ich wünsche Ihnen, daß Sie noch so jung sind, daß Sie die Zeit haben Anstand und Respekt zu lernen. Ich glaube nicht, dass ich jemals hier wieder eine Frage stellen werde.
W*lfgangam 15.01.2011 | 16:42
Hallo Pascal, > dem verstorbenen Mann einer Freundin fehlten 6 Monate und das Rentenkonto ist wirklich nach allen Seiten ausgequetscht worden? War der Verstorbene noch jünger, Beamter, Selbständiger, berufständisch Versorgter, zugezogener Ausländer ? Weil, erst 4,5 Jahre Beiträge in der Rentenversicherung ist nicht gerade ein langer Zeitraum und die Gründe dafür werde in den eben genannten Ursachen liegen. Die Rückübertragung der Erziehungszeiten ist nahezu ausgeschlossen - die anderen Teilnehmer haben das schon dargestellt. > Der Mann ist im Sept. 2010 verstorben. War vor/bis diesem Zeitpunkt evtl. irgendein Verfahren in der Rentenversicherung anhängig, das der Verstorbenen eingeleitet hat, Kontenklärung oder besser ein Beitragsverfahren ? Im Wege der "Sonderrechtsnachfolge" könnte die Witwe in dieses Verfahren eintreten und ggf. noch Beiträge für 2010 einzahlen. SEHR WEIT hergeholt - aber man soll ja nichts Unmögliches ausschließen. Gruß w. PS: wenn Sie ein wenig länger hier (mit)lesen, werden Sie feststellen, dass auch -_- ein sehr hilfsbereiter und fachkundiger (!) Geselle ist, ein rauchigen Tonfall muss nicht immer gleich zu Aufregern führen und wird schon mal falsch gedeutet.
-_-am 14.01.2011 | 23:39
Zitat von Pascale anzeigenausblenden
Wenn man als Überschrift wählt: "kann ich kinderzeiten rüberschieben?" muss man sich vermutlich nicht wundern, wenn man zumindest einmal auf die möglichen Konsequenzen des "schiebens" hingewiesen wird. Unterstellt habe ich Ihnen jedoch gar nichts. Möglicherweise verstehen Sie aber meine Darlegungen falsch. Das liegt dann aber nicht an mir. Ich bemühe mich vielmehr, meine Beiträge sachlich und fachlich zutreffend, jedoch für den Laien verständlich, möglichst mit Quellen unterlegt, zu verfassen. Meine Formulierung schließt nur die Möglichkeit nicht aus, dass ... Eine solche Formulierung nennt man nicht Unterstellung, sondern Hypothese. Für Hypothesen ist es üblich, dass die Bedingungen angegeben werden, unter denen sie gültig sein sollen. Das ist Gegenstand meiner Formulierung: "Wenn Sie aber ..." Erstens kann ich nicht für anderer Teilnehmer Beiträge sprechen oder verantwortlich gemacht werden, die Sie mir hier vorwerfen. Zweitens habe ich Ihnen nicht unterstellt ein "Scharlatan" zu sein. Da Ihr Beitrag aber entsprechend zweideutig formuliert war, habe ich die Möglichkeit nicht vollständig ausschließen können und auf die für diesen Fall möglichen Konsequenzen hingewiesen. Wenn diese Hypothese nicht zutrifft, ist das kein Vorwurfsgrund. Allenfalls kann man darauf hinweisen, dass die Hypothese (alternativer Sachverhalt) nicht zutrifft. Ich finde es eine Frechheit, dass Sie mir vorwerfen unanständig und respektlos zu sein und gebe diese Prädikate gerne zur Eigennutzung an Sie zurück. Für eine solche Entgleisung gab mein Beitrag keinerlei Anlass! Die Nutzung des Forum ist selbstverständlich weiterhin freiwillig, doch wenn man in Wald ganz schräge Töne hineinruft, darf man die zurückhallenden Töne nicht dem Wald vorwerfen.
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