Eine Altersrente können Sie bei Vorliegen von 35 Versicherungsjahren frühestens ab 63 mit einem entsprechenden Rentenabschlag (bei Jahrgang 1961 sind das 12,6 %) erhalten.
Bei Schwerbehinderung und 35 Versicherungsjahren können Sie ggf. mit 61 Jahren und 6 Monaten vorzeitig in Rente gehen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.html
nein,will nmich nur nicht wieder arbeitsuchend melden.
nein,will nmich nur nicht wieder arbeitsuchend melden.
wusste gar nicht dass aufm Bau auch inzwischen Beamte arbeiten ?
Schreiben Sie bitte das Ganze nochmal auf Deutsch.
was meinen herr lektor ? du mir muessen erst teutonentasten schicken. mit: akr, olt, uelkwusste gar nicht dass aufm Bau auch inzwischen Beamte arbeiten ?Schreiben Sie bitte das Ganze nochmal auf Deutsch.
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