Hallo Bleibtreu
Im Prinzip haben Sie schin in den Vorantworten gute Hinweise und Ratschläge bekommmen.
Ich will das mal kurz auf den Punkt bringen:
-> Erwerbsminderungsrente beantragen geht grds. jederzeit
-> kann Auswirkungen auf das ATZ-Verhältnis haben (Störfall)
-> ggf sollte am Ende einer ATZ trotzdem (alternativ) eine Erwerbsminderungsrente geprüft werden. Hintergrund ist einfach der, dass eine Erwerbsminderungsrente (auch wenn diese Rente auch noch Abschläge hat) regelmäßig etwas höher ausfallen dürfte, als eine gleiche (auch abschlagsbehaftete) Altersrente (zB für schwerbehinderte Menschen). Das liegt an der Zurechnungszeit (quasi Hochrechnung), die es nur bei den Erwerbsminderungs- aber nicht bei den Altersrente gibt.
Es soll nicht komisch rüber kommen. Ich bin schwer krank und jeder Tag ist eine enorme Herausforderung für mich.
Ich werde die Altersteilzeit nur annehmen weil ich noch einige Monate angesparten Urlaub übrig habe und ich dann nicht mehr so lange bis zur Passivphase arbeiten muss. Man sagt Arbeiten oder krank, es gibt aber auch Menschen die Arbeiten müssen obwohl sie krank sind.
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