Die Ausübung einer Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich steht der Annahme voller Erwerbsminderung bei einem ärztlicherseits festgestellten Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich grundsätzlich entgegen.
Dass heißt, solange Sie sich noch bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber in einem Beschäftigungsverhältnis von mehr als 3 Std. täglich befinden, steht diese dem Rentenanspruch der vollen Erwerbsminderungsrente grundsätzlich entgegen, es sei denn Sie üben diese auf "Kosten der Gesundheit" aus.