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Experten-Antwort

Kann ich volle EM Rente ablehnen ?

von stuttgarter3506.02.2014 | 11:30
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11 Antworten

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Guten tag erstmal, 1.: angenommen ich würde eine volle EM Rente auf zeit beziehen weil Krank. Will aber den Arbeitsplatz nicht verlieren. Kann ich darauf hoffen, dass ich die in eine 50 % Rente wandeln kann? Ich will den Arbeitsplatz ja nicht verlieren und nach der befristung ohne Job dastehen. 2. mein Arbeitgeber würde mir entgegenkommen und mich auf einen sehr leichten und schaffbaren Arbeitsplatz ( mit weniger Lohn natürlich ) einsetzen. das wäre doch auch gut, um nicht den Anschluss an die Menschheit zu verlieren. Oder? Danke für die Antworten

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Ausübung einer Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich steht der Annahme voller Erwerbsminderung bei einem ärztlicherseits festgestellten Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich grundsätzlich entgegen.

Dass heißt, solange Sie sich noch bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber in einem Beschäftigungsverhältnis von mehr als 3 Std. täglich befinden, steht diese dem Rentenanspruch der vollen Erwerbsminderungsrente grundsätzlich entgegen, es sei denn Sie üben diese auf "Kosten der Gesundheit" aus.

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10 Antworten

stuttgarter35am 06.02.2014 | 13:32
vielen dank erstmal für Ihre Antwort. Aber meine Frage dazu ist leider noch nicht so beantwortet wie ich es erhoffte,. ich schaffe meine ( neue, "minderqualifizierte"Arbeit 3, .... Stunden. Und würde das auch gerne weitermachen. Bisher bekam ich eine 50 % Rente auf zeit, die ich verlängern lassen wollte. Und der eine DRV Gutachter sagte , dass er mich nicht Arbeitsfähig sieht. Ich würde aber gerne bei den 50 % bleiben. Habe ich da eine chance?
stuttgarter35am 06.02.2014 | 13:32
vielen dank erstmal für Ihre Antwort. Aber meine Frage dazu ist leider noch nicht so beantwortet wie ich es erhoffte,. ich schaffe meine ( neue, "minderqualifizierte"Arbeit 3, .... Stunden. Und würde das auch gerne weitermachen. Bisher bekam ich eine 50 % Rente auf zeit, die ich verlängern lassen wollte. Und der eine DRV Gutachter sagte , dass er mich nicht Arbeitsfähig sieht. Ich würde aber gerne bei den 50 % bleiben. Habe ich da eine chance?
Schadeam 06.02.2014 | 13:42
Warten Sie doch bitte die Entscheidung über Ihren Verlängerungsantrag ab. In einem laufenden Verfahren von außen über mögliche Chancen zu sppekulieren, ist in meinen Augen reine Kaffeesatzleserei. Wenn Sie trotz voller Rente mehr als 450€ verdienen würden, weil Ihr entgegenkommender Arbeitgeber dies ermöglicht (obwohl er weiß dass volle EM vorliegt?), würde die Rente ohnehin gekürzt werden.
Sachbearbeiter Wiedereingliederungam 06.02.2014 | 14:18
Selbstverständlich ist es in Deutschland nicht strafbar, zustehende Rentenansprüche abzulehnen. Allerdings dürfte es später schwierig werden, wenn Sie dann plötzlich doch wieder eine volle Rente haben wollen. Dann wird Ihr tatsächliches Leistungsvermögen nämlich komplett neu festgestellt. Ich an Ihrer Stelle würde die volle Rente annehmen und weiterhin auf 450 Euro-Basis arbeiten gehen. Zumal niemand weiß, ob die Zugangsvoraussetzungen für Erwerbsminderungsrenten nicht irgendwann verschärft werden. Dann würde man sich über die Fette Taube in der Hand freuen und nicht nur über einen Spatz, weil die fette Taube unerreichbar auf dem Hausdach sitzt.
W*lfgangam 06.02.2014 | 21:28
Hallo stuttgarter35, Sie können die Höhe der Rente/die volle oder teilweise auch über den Hinzuverdienst steuern. Sollte eine volle EM-Rente festgestellt werden (weil es leider Ihre gesundheitlichen Einschränkungen mit sich bringen), könnten Sie dennoch 'wieder der eigenen Gesundheit' sogar voll arbeiten, ohne das der EM-Anspruch entfallen würde – allerdings wegen zu hohem Hinzuverdienst eine Null-Zahlung erfolgen könnte. Auch im Bescheid über die volle EM-Rente sind die zulässigen Hinzuverdienstmöglichkeiten für die abgestuften/vollen Teilrenten (3/4, halbe, 1/4 Rente) genannt. Da Sie scheinbar einen sehr verständlichen Arbeitgeber haben, kann man sich dann daran orientieren. Gruß w.
stuttgarter35am 07.02.2014 | 08:37
nun, wenn das so einfach wäre. sobald die vollel ausgesrochen ist, ist lt. tarifvertrag das arbeitsverhältnis beendet. sicher wäre die volle eu für die gesucnheit das beste. aber wie lange? 1 jahr? 2? 3= und dann geht wieder alles von vorne los. und das halt ich nicht aus. die ständige angst un d ungewissheit.
stuttgarter35am 07.02.2014 | 14:00
mann groko- du bist ein "ars..."
W*lfgangam 07.02.2014 | 17:08
Hallo stuttgarter35, Sie sehen das richtig, bei tarifvertraglicher Beschäftigung endet das Arbeitsverhältnis automatisch bei Bewilligung einer vollen EM-Rente auf Dauer - ist nun mal (leider?) so von den Beteiligten vereinbart worden ...auch der Arbeitgeber muss gewisse Planungsmöglichkeiten mit seinen Beschäftigten haben dürfen. Ich kann's nicht schön reden, die aktuellen Bestimmungen sind so. Daneben steht es Ihrem Arbeitgeber natürlich frei, ein außertarifvertragliches Beschäftigungsverhältnis abzuschließen. Gruß w.
stuttgarter35am 07.02.2014 | 17:38
Wolfgang, ich bedanke mich . Das erklärt mit wenigen Worten alles. Schönes Wochenende.
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