Dem Beitrag von "???" ist zuzustimmen. Die Auswahl der erforderlichen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung von Eignung, Neigung, bisheriger Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Um erfolgreich das Teilhabeziel der dauerhaften leidensgerechten Eingliederung ins Erwerbsleben zu erreichen, sollten Sie frühzeitig das Beratungsgespräch sowohl mit der Bildungseinrichtung als auch mit dem/der zuständigen Rehafachberater/-in suchen. Gegebenenfalls müssen für Sie alternative Maßnahmen gefunden werden.