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Experten-Antwort

Kann man im Gutachten/ Rehabericht eine Tendenz erkennen ob verlängerungsmöglivhkeiten für EM Rente besteht

von Daniela02.11.2018 | 18:08
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe bereits 2 von 3 Jahren Erwerbsminderungsrente um und überlege mir grad, wie es danach weiter geht. Ok, Verlängerungsantrag stellen und dann weitersehen, klar. Aber kann ich irgendwie in den Gutachten erkennen, ob es Sinn macht? Mein Rehabericht klingt irgendwie so (kann auch sein, das ich Zuviel reininterpretieren), als wenn ich schon irgendwann wieder arbeitsfähig sein könnte. Und nun hab ich nicht die geringste Idee, ob ich nun erstmal noch einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stelle, oder gleich auf Leistungen zur Teilhabe. Was macht man üblicherweise so, wenn die Befristung abläuft und man gar nicht so einschätzen kann, wie es einen gesundheitlich geht. Klar, es gibt viele Personen, die sind so stark erkrankt, das diese Frage gar nicht besteht. Aber was machen all die anderen? Wieviel gehen nach Jahre zu Hause wieder los zum Job. Passiert das überhaupt oft? Gibt es Leitlinien von der DRV für die Zeit danach?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniela, besprechen Sie sich mit Ihren behandelnden Ärzten über Ihre Vorstellungen, hinsichtlich Ihrer beruflichen Zukunft. Ansonsten stehen Ihnen alle Antragsmöglichkeiten offen (Weiterzahlung der Rente, med. Reha, Leistungen zur Teilhabe). Der zuständige Leistungsträger prüft in der Regel bei jedem Antrag die für Sie geignetste Leistung (Grundsatz, Reha vor Rente) .

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie gesagt, besprechen Sie sich erst mal mit Ihrem Arzt.

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6 Antworten

Rentenuschiam 02.11.2018 | 18:24
Wenn Ihnen der gesamte Entlassungsbericht ausgehändigt wurde, finden Sie auch das sozialmedizinische Votum des Arztes (Blatt 1a?). Entscheidend für die Beurteilung des sozialmedizinischen Dienstes der DRV ist DIESES Votum zur Leistungsfähigkeit in der letzten Tätigkeit und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wenn Sie selbst ihre gesundheitliche Situation nicht einschätzen können, wie soll es dann die DRV objektiv tun? Ja, es gibt Menschen, die nach dem Rentenbezug wieder arbeiten gehen. Nach 2 Jahren sind es sogar noch relativ viele. Das bedeutet aber nicht, dass das auf Sie zutreffen muss. Sprechen Sie mit ihrem (Haus)Arzt und vielleicht versuchen Sie sich erst einmal in einer geringfügigen Tätigkeit. So können Sie ausprobieren, ob Ihnen der Wiedereinstieg in das Berufsleben gelingen könnte oder nicht. MfG
PeterTam 04.11.2018 | 06:49
Normalerweise ist es doch so, dass wenn jemand einen befristeten Rentenanspruch wegen einer Krankheit hat, diese befristete Zeit nutzt, um seine Krankheit in den Griff zu bekommen. Sprich ..... z.b. um zu einer Therapie zu gehen. Der Therapeut( Psychiater ) oder ein entsprechender anderer Arzt wird dann zu gegebener Zeit, nämlich 3- 4 Monate vor Ablauf der Befristung, zusammen mit dir einen entsprechenden Bericht schreiben.
Danielaam 04.11.2018 | 07:38
So ist es hier leider nicht. Therapieplätze sind hier, auch mit langer Wartezeit, nicht zu bekommen. Die Praxen führen noch nicht mal mehr Wartelisten, da die auch schon auf jahre voll sind
DRVam 04.11.2018 | 08:23
Welchen Antrag Sie stellen sollten, kann Ihnen hier niemand sagen, aber gleichgültig ob Sie einen Rentenantrag, einen Antrag auf medizinische Reha oder auf Teilhabe am Arbeisleben stellen, der Rententräger wird prüfen, was aus medizinischer Sicht für Sie am besten in Betracht kommt. Daher stellen Sie den Antrag, „der Ihrer Meinung nach“ für Sie der beste ist und warten die Entscheidung der Rentenversicherung ab.
Danielaam 05.11.2018 | 14:21
Also würde es Sinn machen, quasi zum jetzigen Zeitpunkt ( so allmählich) erstmal eine Reha zu beantragen?
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