Hallo Julia,
die erforderlichen Kosten der Hinfahrt und Rückfahrt zwischen dem Wohnort/Aufenthaltsort und dem Ort der Rehabilitation werden in Höhe des Bahntarifs der 2. Klasse übernommen. Fahrpreisvergünstigungen - auch regionaler Art - sind nach Möglichkeit zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung