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Kann man Reha verweigern

von Hobo7402.05.2022 | 10:06
378 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, Ich würde von der Agentur für Arbeit genötigt einen Reha Antrag zu stellen. Jetzt kam von der DRV eine Bewilligung für eine Reha. In der Bewilligung würde mir vorgeschrieben in welche Klinik ich gehen muss. Nach Anruf in der Klinik steht mein Aufnahmetermin für Juni fest.ich soll eine orthopädische Reha machen, obwohl nach meinem Orthopäden es sich nicht um ein orthopädisches Problem handelt mein Hauptproblem ist nicht die Reha an sich, sonder eher das keiner weiss was ich habe, woraufhin soll ich dann eine Reha machen. Dazu kommt daß ich meine Frau Pflege ( Pflegegrad 3, sämtliche Merkzeichen und Ausweis mit 100 im B-ausweiß). Ich bin nicht abgeneigt eine Reha zu machen, aber die müsste auch passen , und nicht einfach irgendwo damit dir Klinik belegt ist Was für Möglichkeiten habe ich ?

6 Antworten

AfAam 02.05.2022 | 10:17
Da sich die AfA das Gestaltungsrecht gesichert hat, müssen Sie sich vor einer Absage der Reha die Erlaubnis der AfA holen, die Ihnen sonst das Alogeld streichen kann.
Hobo74am 02.05.2022 | 10:46
Das ist Klasse, die afa verweist mich an die drv
-am 02.05.2022 | 10:47
Hallo Hobo74, sofern Sie von der Agentur für Arbeit im Rahmen eines Nahtlosigkeitsverfahrens zur Reha-Antragsstellung aufgefordert wurden, sollten Sie von einem Nichtantritt der bewilligten Leistung absehen. Sollten Sie die Leistung nicht antreten, kann es dazu kommen, dass die Zahlungen der Agentur für Arbeit eingestellt werden und Sie keine Entgeltsersatzleistung mehr erhalten. Bitte setzen Sie sich bzgl. dieser Thematik mit der Agentur für Arbeit in Verbindung. Es besteht für Sie die Möglichkeit, im Rahmen Ihres Wunsch und Wahlrechtes eine Wunschklinik zu benennen und die Änderung der Kostenzusage zu beantragen. Sollten Sie der Auffassung sein, dass eine Rehabilitationsleistung aufgrund einer anderen Indikation geeigneter ist, so empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu Ihrem behandelnden Arzt. Dieser kann eine Empfehlung auf einen Indikationswechsel der Rehabilitationsleistung ausstellen. Die Änderung der Bewilligungsindikation wird dann umgehend vom medizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers geprüft. Wichtig hierfür ist jedoch eine Vorlage fundierter medizinischer Unterlagen. Ggf. bestünde auch die Möglichkeit der Durchführung einer wohnortnahen, ganztägig ambulanten Rehabilitation. Auch dies könnte im Rahmen eines Antrages auf Wechsel der Einrichtung/Indikation geprüft werden. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Pflegedienstam 02.05.2022 | 11:02
Ergänzend nur zum Thema Pflege der Frau: hier sollten Sie rechtzeitig mit der Kranken-/Pflegekasse abklären, dass diese über Kurzzeit-/Verhinderungspflege die Kosten der Betreuung Ihrer Frau übernimmt und einen geeigneten Pflegedienst hierfür finden.
Janaam 02.05.2022 | 16:38
Sie könnten jederzeit auch so ausfallen. Ihre Frau sollte deshalb offener sein. Es sicher auch Plätze in der Nähe zu Ihrer Reha, so dass sie immer noch ab und zu da sein könnten und sie diese Sicherheit hat.
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