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Experten-Antwort

Kann meine Mutter nachträglich Versorgungsausgleich fordern ?

von Scheidungskind03.11.2013 | 15:56
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Meine Mutter wurde 1971 geschieden. Altes Scheidungsrecht, sie wurde als schuldig befunden. Mein Vater wurde mit 51 Jahren frühpensioniert, hat aber davor noch Rentenzeiten zurückgelegt. Ein Versorgungsausgleich wurde nie durchgeführt. Meine Mutter hat damals sich ihre Rentenansprüche auszahlen lassen, damit mein Vater sein Studium finanzieren konnte. Jetzt ist sie Pflegefall und das Sozialamt ist an mich herangetreten. Ihre Rente reicht hinten und vorne nicht für die Pflege. Kann sie nach so langer Zeit, oder ich, gegen meinen Vater vorgehen und einen Versorgungsausgleich veranlassen ? Ich habe bereits mit ihm geredet, freiwillig rückt er keinen Cent raus. Danke für Ihre Hilfe Egon

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Scheidungskind,

wie bereits in den vorhergehenden Antworten richtig angeführt, wurde der Versorgungsausgleich erst mit Wirkung zum 01.07.1977 eingeführt.

Insofern kann Ihre Mutter bei einer Scheidung im Jahr 1971 nunmehr keine Ansprüche auf einen Versorgungsausgleich stellen.

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7 Antworten

???am 03.11.2013 | 16:22
Den Versorgungsausgleich gibt es erst seit 1977. Es ist also ganz logisch, das bei Ihren Eltern kein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde. Nachholen lässt sich da nichts. Es geht es doch wohl eher darum, ob und ggf. wieviel Sie für die Pflege Ihrer Mutter zuzahlen müssen. Gehen Sie zu Ihrem Sozialamt und lassen Sie sich beraten. Bei Normalverdienern ohne großes Vermögen kommt da meist nicht viel dabei raus.
Scheidungskindam 03.11.2013 | 16:39
Daß ich bezahlen werden muß, das ist schon klar. Darauf hat mich mein Anwalt bereits vorbereitet. Mir geht es darum, daß meine Mutter noch etwas Gerechtigkeit widerfährt, indem sich mein Vater zumindest etwas beteiligen muß. Kann sie ihn denn nicht jetzt noch auf Unterhalt verklagen ? Das abzuklären, damit hat sie mich beauftragt. Mein Vater ist kein armer, er erhält eine große Pension. Einziger Nutznießer ist seine neue Familie. Ich finde es ungerecht, daß alles an mir alleine hängen bleiben soll.
susiam 03.11.2013 | 17:28
Es ist zwar nicht schön von den Kindern zu sehen das der Vater sich nicht kümmert ,aber da es 1971 noch keinen Versorgungsausgleich gab muß dein Vater auch nicht nach soooovielen Jahren für seine Ex Frau aufkommen wieso sollte er auch? sind ja nicht Blutsverwandt so wie du! Aber natürlich könnte er ja Dir finanziel unter die Arme greifen aber das ist ja ein anderes Kapitel
Scheidungskindam 03.11.2013 | 18:39
Es ist schon lange her, das stimmt. Mein Vater hat mich noch nie im Leben irgendwie unterstützt. Darauf lege ich heute auch keinerlei Wert mehr. Meiner Mutter wäre es wichtig, nur darum geht es. Schließlich hat sie damals mit ihren ausbezahlten Rentenbeiträge den Anfang seines beruflichen Werdeganges finanziert. Nur so war es ihm überhaupt möglich, später in den gehobenen Beamtendienst zu kommen. Schade daß nichts mehr zu machen ist, so kommt der Schurke wie immer in der Vergangenheit, wieder einmal ungeschoren davon. Ich empfinde das ungerecht und sollte von der Gesetzgebung überdacht werden.
KSCam 03.11.2013 | 19:35
Da gibts nichts zu überdenken. Versuchen Sie es aus der Sicht Ihres Vaters zu sehen. Er hat geheiratet, die Ehe wurde 1971 geschieden und die Frau war an der Scheidung Schuld.....und wer damals schuldig geschieden wurde, bekam vom anderen keinen Unterhalt, das war so Gesetz. Fänden Sie es als Betroffener dann gerecht, wenn Sie Jahre / Jahrzehnte später zahlen müssten, nur weil sich viele Jahre später die Gesetze geändert hatten. Fänden Sie das eines Rechtsstaates würdig? Und heute darüber zu rechten wofür das damals junge Ehepaar das Geld der Beitragserstattung ausgegeben hat, ist ebenso müßig. Vom Beamtengehalt, das der Vater durchs Studium erreichen konnte, hat doch die gesamte Familie bis zur Scheidung profitiert. Und bis Mitte der 90er Jahre gab es für Frauen, die sich die Beiträge damals erstatten ließen, super Nachzahlungsmöglichkeiten - hätte das Ihre Mutter damals gemacht, bräuchte heute niemand zu lamentieren. PS: die Welt ist eben nicht gerecht.
Ramosam 03.11.2013 | 20:00
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Wenn ich das lese muß ich lachen ! Als ob unseren Rechtsstaat Würde interessiert, wenn er was ändern will. Wie war das noch, als die Hochschulzeiten einfach für die Rentenberechnung nachträglich reduziert wurden ? Wie war das noch, als die Anrechungszeiten für Ausbildungen vor dem 17ten Lebensjahr einfach gestrichen wurden ? Ganz zu schweigen von der Abschaffung der Berufsunfähgikeitsrente und der damit einhergehenden Halbierung von Frührenten. Anhebung der Rente auf 67 Jahre, für eine Generation, die zuvor alles auf eine Rente mit spätestens 65 Jahre ausgerichtet hatte. Würde, Gerechtigkeit, ist für diesen Staat ein Fremdwort !
=//=am 04.11.2013 | 15:13
Zitat von Ramos anzeigenausblenden
Fänden Sie es als Betroffener dann gerecht, wenn Sie Jahre / Jahrzehnte später zahlen müssten, nur weil sich viele Jahre später die Gesetze geändert hatten. Fänden Sie das eines Rechtsstaates würdig?
Wenn ich das lese muß ich lachen ! Als ob unseren Rechtsstaat Würde interessiert, wenn er was ändern will. Wie war das noch, als die Hochschulzeiten einfach für die Rentenberechnung nachträglich reduziert wurden ? Wie war das noch, als die Anrechungszeiten für Ausbildungen vor dem 17ten Lebensjahr einfach gestrichen wurden ? Ganz zu schweigen von der Abschaffung der Berufsunfähgikeitsrente und der damit einhergehenden Halbierung von Frührenten. Anhebung der Rente auf 67 Jahre, für eine Generation, die zuvor alles auf eine Rente mit spätestens 65 Jahre ausgerichtet hatte. Würde, Gerechtigkeit, ist für diesen Staat ein Fremdwort !
Ich gehöre auch der Generation an, die bei Eintritt in das Erwerbsleben noch von einer vorzeitigen Altersrente mit 60 ohne Abschlag träumte! Seit der Rentenreform 1992 hat es sehr viele Veränderungen und Einschneidungen gegeben. Das gefällt natürlich niemandem, auch mir nicht. ABER: wären diese Kürzungen nicht gewesen, wären wir heute vielleicht bei einem Beitragssatz von 25 oder mehr %. WENN Sie noch arbeiten, wäre Ihnen das lieber?
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