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Experten-Antwort

Kann noch Krankengeld bezogen werden, wenn im Rehabericht „unter 3 h“ angekreuzt ist?

von Frau Rossi24.05.2018 | 18:36
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach nur 4 Monaten krank ( Psyche) geht der Erkrankte zur Reha und wird mit einen Leistungsbild von unter 3 Stunden auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dort entlassen. Die Krankenkasse fordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, sonst würden sie das Krankengeld eingestellt. Der Erkrankte ist irritiert. Denn: es lag noch niemal zuvor eine Krankmeldung wegen der Psyche vor, es gibt keine Medikamente, keine Akutbehandlungen usw. Der Erkrankte fühlt sich um seine Möglichkeiten „betrogen“ noch länger Krankengeld zu beziehen, ab seiner Genesung zu arbeiten, berufliche Teilhabe zu probieren oder ähnliches. Da der Erkrankte viel gelesen hat, weiß er, dass Menschen mit diesen Krankheitsbild oft mal 78 Wochen sogar oft plus Alg1 beziehen, bis es zu den Punkt Erwerbsminderungsrente kommt. Der Erkrankte hat nicht das Gefühl, dauerhaft Erwebsgemindert zu sein, er ist lediglich aber noch Arbeitsunfähig. Bzw kann er das selber kaum Einschätzen. Aber es ist in jeden Fall noch ein ganz neues Krankheitsbild. Die Krankenkasse hat einfach keine Lust mehr, noch Krankengeld zu zahlen. Nach 4 Monaten! Wie ist zu verfahren

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Rossi,

die Krankenkasse darf nur so lange Krankengeld zahlen, wie Arbeitsunfähigkeit besteht, die auf absehbare Zeit wieder behoben ist. Ist die Erwerbsfähigkeit hingegen auf nicht absehbare Zeit gemindert oder ganz aufgehoben, ist die Krankenkasse verpflichtet, einen evtl. Rentenfall prüfen zu lassen. Auf die Art oder bisherige Dauer der Erkrankung ist dabei von der Krankenkasse nicht abzustellen.

Ob entsprechend der Einschätzung der Rehaklinik die Erwerbsfähigkeit tatsächlich soweit aufgehoben ist, dass ein Leistungsfall für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingetreten ist und eine entsprechende Rente gezahlt werden kann, wird dann im Rentenverfahren geprüft. Natürlich kann es auch sein, dass sich der medizinische Dienst der Rentenversicherung der Einschätzung der Rehaklinik nicht anschließt und es nicht zu einer Rentengewährung kommt. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse das Krankengeld weiter.

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12 Antworten

W*lfgangam 24.05.2018 | 19:18
Hallo Frau Rossi, es liegt nicht an der Lust oder Unlust der KK. Fakt ist, dass in der Reha ein Leistungsvermögen u3 Std./tgl. festgestellt worden ist – und das bei KG-Anspruch. DAS ist noch keine Feststellung, dass eine EM im Sinne der DRV vorliegt, aber ein erster Anlass/aus KK-Sicht, in dieser Richtung weitere Prüfungen (sprich: EM-Antrag fordern) in die Wege zu leiten. Die KK hat das Recht/die Pflicht dazu, ihre Leistungsempfängerin dahingehend aufzufordern - unabhängig von der für das KG gestellten Diagnose. Die u3-Leistungseinschränkung wurde pauschal festgestellt, welche Ursachen dafür vorliegen wird im Rahmen des Rentenverfahrens geklärt (steht eigentlich schon im Reha-Bericht drin) ...was man im Rahmen der Fristen zulässigerweise doch ein wenig in die Länge ziehen kann, um möglichst lange im KG-Bezug zu bleiben *) - dazu befragen Sie Ihren bevorzugten Rentenberater direkt ;-) Gruß w. *) entnommen aus: 1000 legale Rententipps *g
Frau Rossiam 24.05.2018 | 19:53
Also könnte es sein, dass die DRV auch denkt: der Typ ist erst 4 Monate krank, warten wir doch erstmal ab, ob er wieder gesund wird. Immerhin sprechen wir nicht von einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung. Sondern lediglich ein Besuch in einer psychosomatischen Rehabilitation. Ich sehe es nämlich doch so, dass die Kasse keine Lust mehr hat zu zahlen. Denn nach so einer kurzen Zeit kann definitiv nicht von einer Erwerbsminderung ausgegangen werden. Der Erkrankte hat auch keine Idee, wie die Rehaeinrichtung darauf gekommen ist.
wusste mal wasam 24.05.2018 | 20:34
Hallo, es geht hier ganz klar um das "abdrücken" von Kosten. Wenn die KK sieht, dass die Möglichkeit besteht, einen KG-Bezieher in die Rente (und damit Erstattungsanspruch) zu bekommen, wird sie das auch versuchen. Warum soll auch "unnötigerweise" bis zu den 78 Wochen KGs weiter gezahlt werde???
W*lfgangam 24.05.2018 | 21:03
Zitat von Frau Rossi anzeigenausblenden
... Ihre 'Sichtweise' ist hier nicht entscheidend - den Handlungsablauf habe ich Ihnen dargestellt. Bis zu weiteren Entscheidungen können Sie sich natürlich in die Hängematte Ihrer Sichtweise legen und einfach abwarten, was da noch nachkommt, wenn Sie einfach Ihren Lebensweg so weiterlaufen lassen wollen, ohne vorbereitet zu sein/Konsequenzen aus Nichtentscheidungen. Hmm/'Böckchenmachen', warum Sie dann hier nachfragen, erschließt sich mir nicht. Gruß w.
Ernieam 25.05.2018 | 08:00
Zitat von Frau Rossi anzeigenausblenden
Natürlich spielt die Meinung des behandelnden Arztes der "Rehastätte" eine große Rolle für die KK und DRV. Wenn ein Dachdecker vom Haus fällt und anschließend querschnittsgelähmt ist, kriegt er vermutlich auch nicht 78 Wochen Krankengeld gezahlt, nur weil er vorher nie krank war und körperlich keinerlei Beschwerden hatte. Ihr Bekannter ist wahrscheinlich sowas von durch, dass nicht davon auszugehen ist, dass es zeitnah wieder besser wird...
Frau Rossiam 25.05.2018 | 07:36
Dann stelle ich jetzt fest: wenn man in eine Reha geht, ist man auf die Meinung der Rehastätte angewiesen? Was vorher war ( nie krank gewesen, Psyche war nie behandlungsbedürftig) interessiert dann gar nicht. Doofes System. Sollte man lieber denen Erwerbsminderungsrente geben, die es auch haben möchten.
???am 25.05.2018 | 09:33
Normalerweise gibt es hier immer Beschwerden, dass die Reha-Ärzte zu Unrecht die Patienten als über 6 Stunden noch einsatzfähig einstufen. Häufig genug wird unterstellt, dass sie ja nur Handlanger der DRV sind (kein Rentenanspruch) und ihre Behandlungserfolge beweisen wollen. Dieser Thread sollte allen Seiten zeigen, dass die Ärzte sich vielleicht doch bemühen, eine sachliche Einschätzung vorzunehmen. Auch wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist. Seinen Gesundheitszustand kann man sich halt leider nicht aussuchen. @ Frau Rossi Die Krankenkasse muss sich an das Gesetz halten und das wurde in Berlin (oder war es noch Bonn?) gemacht. Die Einschätzung selbst erfolgte im Fall Ihres Bekannten ja nicht durch den MdK sondern durch einen Reha-Arzt, der von der DRV (Kostenträger der Reha) gezahlt wird. Oft genug versuchen die Krankenkassen wirklich auf Kosten Ihrer Versicherten zu sparen, z.B. den 63 in EM-Rente zu zwingen obwohl der in wenigen Monaten einen Anspruch auf Altersrente ohne Abschläge hätte. In diesem Fall kann ich das nicht so sehen. Übrigens ist es sehr wahrscheinlich, dass die Rente (wenn überhaupt) erst mal auf Zeit bewilligt wird. Ihr Bekannter sollte das dann nutzen um sich zu stabilisieren und wieder fit zu werden. Niemand wird ihn zwingen die Weitergewährung der Rente zu beantragen.
Frau Rossiam 25.05.2018 | 11:08
Jetzt hab ich noch eine wirklich dringende Frage. Du schreibst „wenn überhaupt bewilligt“... Damit meinst du wohl, dass die Rente noch abgelehnt werden kann? Sollte das passieren, gibt es denn weiter Krankengeld?
???am 25.05.2018 | 11:20
Es kommt immer wieder mal vor, dass der DRV-Gutachter bei der Beurteilung des Rentenanspruchs nicht dem Reha-Arzt folgt. Das kann in beide Richtungen passieren (Reha-Arzt sagt unter 3 Stunden, Gutachter darüber und umgekehrt). Falls es tatsächlich zu einer Ablehnung der Rente kommen sollte, muss die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit natürlich weiterzahlen. Sie darf im übrigen nicht dazu auffordern, gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen.
Schorscham 25.05.2018 | 11:49
Zitat von Frau Rossi anzeigenausblenden
Sie glauben gar nicht, was erfahrene Ärzte so alles in kurzer Zeit feststellen können. Und dass die betroffenen Patienten diese Feststellungen häufig nicht nachvollziehen können, ist Alltag. Wären die sozialmedizinischen Gutachter immer derselben Meinung wie die Betroffenen, würde kein EM-Rentenantrag abgelehnt und wir hätten (fast) nur noch Frührentner in Deutschland. Und dass die Krankenkassen die erforderlichen Krankengeldzahlungen auf das Nötigste beschränken, ist im Interesse aller Beitragszahler und völlig in Ordnung. Schließlich gehören die Krankengeldzahlungen zu den kostenintensivsten Posten. MfG
Xxam 30.05.2018 | 07:22
Da hab ich noch mal eine Frage: Mal angenommen, der Fall tritt ein, dass die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird. Und der Patient bezieht weiter Krankengeld... ( in diesem Fall gut möglich, der Patient fühlt sich fast schon wieder arbeitsfähig) .....ist der Patient verpflichtet ( um weiter Krankengeld beziehen zu können) in Widerspruch zu gehen?
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