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Kann Reha von 6 auf 5 Wochen verkürzt werden?Arbeitsunfähig entlassen!

von sandy12.04.2008 | 20:31
1843 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

guten tag. ich befinde mich zur zeit auf reha. (psyochosomatische klinik). habe 6 wochen genehmigt bekommen. doch möchte ich breits nach 5 wochen heim. ich halte es einfach nicht mehr aus. ich werde auch arbeitsunfähig entlassen, um die therapie zuhause fortzusetzen. könnte ich dadurch schwierigkeiten z.b. von der krankenkasse bzg. krankengeld bekommen??? die rehaklinik würde mich nach 5 wochen entlassen (arbeitsunfähig). danke sandy

3 Antworten

Wolfgang Amadeusam 12.04.2008 | 20:45
Hallo Sandy, wenn der Reha-Abbruch von der Reha-Klinik medizinisch begründet wird, gibt es überhaupt keine Bedenken. Wenn die Reha-Klinik jedoch den Abbruch mit "auf eigenen Wunsch" begründet, könnte es vielleicht Probleme geben, wenn Du später nochmals eine Reha beantragst. Oder es könnte auch Probleme geben, wenn Du von der Krankenkasse aufgefordert worden warst, wegen längerer Krankheitszeit den Reha-Antrag zu stellen oder wenn ein Rentenverfahren läuft. Allerdings sehr wahrscheinlich ist das alles wiederum auch wieder nicht, dass daraus Schwierigkeiten erwachsen können. Am einfachsten dürfte es sein, wenn Du Deine Krankenkasse am Montag einfach mal anrufst (natürlich nur, wenn als Entlassungsgrund "auf eigenen Wunsch" angegeben werden sollte). Wenn Du vor solch einem Anruf Bammel hast, übernimmt den Anruf sicher auch der Sozialdienst Deiner Rehaklinik.
Unbekanntam 13.04.2008 | 01:50
Hallo Sandy, eines kann ich nicht verstehen: Wieso willst du die Reha erst kurz vor Schluss abbrechen und nicht sofort, wenn es für dich nicht aushaltbar ist? Bin ja auch kein Arzt, aber meinst du denn wirklich dir ist mehr geholfen, wenn du die Sache abbrichst? Geht es dir denn Zuhause dann viel besser? Von der Krankenkasse kannst du sehr wohl Ärger bekommen, sofern du dazu aufgefordert wurdest, einen Reha-Antrag zu stellen. Du bist verpflichtet alles mögliche zu unternehmen, um deine AU so schnell wie möglich zu beenden. Dein Arzt in der Klinik kann nur die med. Seite entscheiden. Die rechtliche Seite entscheidet dein Krankenkasse. Ohne deren Genehmigung würde ich es nicht abbrechen.
Antoniusam 13.04.2008 | 13:49
Dem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen! Sollte Ihre Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt haben, dürfen Sie Ihre Reha ohne deren Zustimmung NICHT abbrechen! MfG
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