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Experten-Antwort

Kann Rente anderes Gutachten als EM-Begründung benutzen

von Chrissy07.09.2023 | 13:17
386 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich wurde während meiner HartzIV-Zeit im Gesundheitsamt als weniger als 3h erwerbsfähig für mehr als 6 Monate aber nicht auf Dauer eingestuft. Daraufhin wurde ein Rentengutachten angefordert. Das Gutachten wurde 1 Jahr später erstellt und dort wurde ich als arbeitsfähig für 3-6h eingestuft. Kann ein Rentengutachter trotzdem das Gutachten vom Gesundheitsamt benutzen, um mich ab dem Zeitpunkt als voll EM zu sehen, obwohl die Rente selbst mich 1 Jahr später, weil die Behördenmühlen so langsam mahlen, nicht als voll Erwerbsgemindert eingestuft hat? Lg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.09.2023 | 05:59

Hallo Chrissy,

 

es ist von hier aus nicht ersichtlich, weshalb die Leistungsfähigkeit unterschiedlich eingeschätzt worden ist. Gegen die Entscheidung der Rentenversicherung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ist die Frist bereits verstrichen, kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung  

6 Antworten

Gutachten EM-Renteam 07.09.2023 | 13:36
Die Rentenversicherung wird ui.d.R. immer eigene Gutachter einschalten zur Klärung , ob eine EM-Rente zu gewähren ist. Frühere Gutachten anderer Stellen können dabei ggf. eine Rolle spielen, müssen aber nicht. Wie eine solche Einscheidung also ausfallen wird, kann niemand vorhersagen. Ein älteres Gesundheitsamt-Gutachten ist hierbei vermutlich eher nicht von entscheidender Bedeutung Da hilft nur , einen EM-Rentenantrag zu stellen und das Ergebnis abzuwarten. Sollten Ihr DRV-EM-Rentenantrag schon abgelehnt worden sein (Sie schreiben ja "obwohl die Rente selbst mich 1 Jahr später, nicht als voll Erwerbsgemindert eingestuft hat"), können Sie innerhalb eines Monates Widerspruch gegen diesen ablehnenden Bescheid einlegen und diesen entsprechend begründen. Hier können neben Ihren Fachärzten auch die Sozialverbände SoVD oder VdK weiterhhelfen.
Roniam 07.09.2023 | 15:07
Offensichtlich hat der Gutachter der DRV eine andere Leistungsfähigkeit gesehen, als die med. Abteilung des Jobcenters. Wenn Sie bereits begutachtet wurden, wem wollen Sie denn noch etwas vorlegen? "Die Rente" hat aufgrund des Gutachtens doch schon entschieden!
Ulfam 07.09.2023 | 15:14
Komische Frage. Wenn Sie bereits beim Gutachter waren und selbst schreiben, dass die Einschätzung 3 bis 6 Stunden lautet, dann haben Sie doch ein Ergebnis, dass eben anders ausgefallen ist, als das vom Gesundheitsamt. Was möchten Sie jetzt noch?
Peter T. am 07.09.2023 | 15:38
Nicht auf Dauer gemindert und 1 Jahr später erst ein DRV Gutachten. Selbst in dem Jahr kann ja schon die Besserung eingetreten sein. Mal davon abgesehen wird bei der DRV intensiver geprüft, ob Sie erwerbsgemindert sind. Daher wird das alte Gutachten Ihnen nicht weiter helfen, gerade mit dem Hintergrund das innerhalb des Jahres ja schon eine Besserung eingetreten sein kann...
KSCam 07.09.2023 | 15:53
So aus jedem Zusammenhang gerissen ist das wieder mal eine Frage bei der man nur "schwafeln" kann. Geht es um eine Rente oder eine Reha? Was ist der derzeitige Stand, Rentner, arbeitslos, ??? Wer hat warum welches Gutachten in die Wege geleitet? Oder gehts vielleicht um die Frage ob Sie ein Grundsicherungsfall sind (eventuell auch ohne Rente weil Zeiten fehlen) oder ob Sie als vermittelbar angesehen werden. Fragen über Fragen ohne deren Kenntnis einfach keine weiterführende Antwort möglich ist. Und eher was für eine Beratung vor Ort als für ein anonymes Forum
Otto am 07.09.2023 | 17:44
Auf die Helme!" "Freie Bahn mit Marzipan!“
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