Hallo Ulrike,
durch die Kapitalauszahlung werden keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland fällig. Fragen die sich auf das Rentenrecht beziehen, haben Sie nicht gestellt.
Alle anderen Fragen können in diesem Rentenforum daher leider nicht beantwortet werden.
Bezüglich steuerrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung, einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein.
Fragen zum Krankenkassenrecht sind mit der Krankenkasse zu klären.
Ggf. erhalten Sie auch weitere Informationen bei den entsprechenden Stellen in der Schweiz.
Als Rentenversicherungsträger können wir Ihnen hier leider nicht behilflich sein
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung