Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kapitalauszahlung Schweizer Pensionsfonds: Steuern und Sozialabgaben

von Ulrike04.01.2020 | 12:22
339 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich möchte die Auszahlung meines Pensionsfond nutzen, um meine Eigentumswohnung zu bezahlen, - welche Höhe an Sozialabgaben wird auf die Kapitalauszahlung des Obligatoriums und des Überobligatoriums eines Schweizer Pensionsfonds erhoben für Rückkehrer nach Deutschland , Alter: 63 Jahre. - welche Steuern werden auf Obligatorium und Überobligatorium erhoben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrike,

durch die Kapitalauszahlung werden keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland fällig. Fragen die sich auf das Rentenrecht beziehen, haben Sie nicht gestellt.

Alle anderen Fragen können in diesem Rentenforum daher leider nicht beantwortet werden.

Bezüglich steuerrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung, einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein.

Fragen zum Krankenkassenrecht sind mit der Krankenkasse zu klären.

Ggf. erhalten Sie auch weitere Informationen bei den entsprechenden Stellen in der Schweiz.

Als Rentenversicherungsträger können wir Ihnen hier leider nicht behilflich sein

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Nicht zu fassenam 04.01.2020 | 13:10
nennt sich KVG Olten, ist wohl Ihr bester Ansprechpartner / Krankenkasse Gruss
Nicht zu fassenam 04.01.2020 | 13:01
Mein Gott, gehen Sie zu einem Steuerberater, auch für Ihre 1 Steuererklärung in Deutschland. Der erklärt Ihnen mit Sicherheit lang und breit das Prozedere. Er macht auch Ihre 1 Steuererklärung. Nur so am Rande, klären Sie vorher, welche Krankenkasse Sie aufnimmt ( privat oder gesetzlich ) und sprechen Sie mit AHV Schweiz über offene Probleme. Dies hier ist ein Forum für Renten nicht für Steuern. Eventuell Forum " Hallo Schweiz " bemühen Es gibt noch eine Institution glaube Winterthur / Name fällt mir gerade nicht ein. Ist für Rentenfragen zuständig. Klären Sie wirklich alle Fragen vor der Ausreise. Nicht wenn Sie schon umgezogen sind. Gute Gesundheit
KSCam 04.01.2020 | 14:10
Da ist die DRV außen vor, weil es um Steuer- und Krankenkassenfragen geht, und um ausländische Leistungen. Selbst als DRV Berater an der Grenze zur CH halte ich mich da vollkommen raus.
KSCam 04.01.2020 | 15:52
....aber das ist doch nicht mein Problem als Mitarbeiter der DRV! Ich habe weder die Gesetze in D noch in CH gemacht. Die DRV macht auch nicht die Renten- und Steuergesetze in mehreren Ländern! Kein Mensch kann von mir verlangen dass ich noch sämtliche CH Vorschriften im Einzelnen kenne (und am besten auch noch die aller Abkommensstaaten). Wer bei der DRV ist verantwortlich für Steuerangelegenheiten der Bürger? Auch noch in allen zwischenstaatlichen Konstellationen? Wer wollte dieses Superhirn bezahlen? Fazit: wer in mehreren Staaten arbeitet und rentenversichert ist, muss sich halt in mehreren Ländern schlau machen. PS: mein "Europarekortler" ist ein slowenischer Musiker mit Arbeitszeiten in 7 verschiedenen EU Staaten - der kriegt inzwischen aus 7 Ländern eine Rente (und erwartet aber nicht von mir dass ich alle relevanten Vorschriften aus D, CH Finnland, Belgien, Slowenien, Schweden und Norwegen kenne. :)
nicht zu fassenam 04.01.2020 | 15:21
Hallo KSC, das ist mit ein Problem der DRV ? da geht der Versicherte in ein Beratungsbüro ob Schweiz oder Deutschland. Er wird beraten, aber zuständig immer nur im Bereich der einzelnen Länder. Hat er Pech, erfährt er nach seinem Umzug, daß er sich beim Bezug von 2 Renten in Deutschland oder Schweiz versichern muß. Er fliegt aus der AOK. Er muss beide Renten wohl in Deutschland auch die 3.te Säule versteuern. ER weiss nicht, wie es mit der Krankenkasse AOK oder privat weitergeht. Mit Sicherheit muss er 2 Steuererklärungen D u CH Jahr für Jahr abgeben. Es sind 2 völlig unterschiedliche Systeme. Trotzdem gibt es ein wirres Sozialabkommen. In der Schweiz als Ehepaar 2 x Krankenkasse. ab 55 Lebensjahr keine Zusatzversicherung möglich. Kosten etwa 1.000.-- Sfr / Euro pro Monat.2 Personen. Kinder extra. In Deutschland Ehepaar Rente Ehefrau mitversichert. In der Schweiz gibt es in der Krankenversicherung dies nicht. Freiwillig oder Gesetzlich. Diese Sozialabkommen sind das Allerletzte nachteilig für den Versicherten. Aber wem sage ich das, wenn Sie an der Grenze wohnen? Das ist genau der Punkt in der DRV, ab einem bestimmten Punkt, sind Sie für nichts mehr zuständig. Die DRV macht sich JARGON vom Acker. Die Beratung, hört schlicht auf. Der Versicherte springt nun von Ast zu Ast
Kaiseram 04.01.2020 | 16:48
Zitat von nicht zu fassen anzeigenausblenden
Was wirklich nicht zu fassen ist, ist Deine Erwartungshaltung. Es gibt keine Behörde, die übergreifend Steuer- und Rentenrecht und dieses schon gar nicht länderübergreifend, gewährleisten kann. Dafür müsste man allerdings verstehen, dass niemand eine solch umfassende Materie beherrschen kann. Da scheint Dir einiges an Wissen zu fehlen. Du solltest Dich erst mal informieren und nicht nur haltlose Kritik üben.
nicht zu fassenam 04.01.2020 | 17:27
NA, ja ganz so schlimm ist es ja nicht mehr, aber wenigstens sollte man dem Fragesteller verschiedene Adressen zur Information mitteilen. Es gibt ja auch Broschüren. Als ich ins Ausland ging, noch kein Internet und PC hatte, der DRV jedoch meine Adresse sofort mitgeteilt habe, wurde ich nie über irgend welche Änderungen informiert. Es wurden Gesetze ( nicht von der DRV ! aber mit Mitwirkung? rückwirkend erlassen. Ich war 2-3 mal im Büro der DRV Auszahlung meiner Rente zu 100% bei über 48 Versicherungsjahren. Pustekuchen, es wurden 7,4% abgezogen. Gebt doch wenigstens bei solchen Fragen, Adresse u Ansprechpartner für anfallende absehbare Probleme offen an. Auch, wenn nur nach Steuern gefragt wird, da hängt immer mehr am Seil. Gruss natürlich bin ich noch heute sauer auf die Politik u DRV
nicht zu fassenam 04.01.2020 | 20:36
Ich denke wir leben in der EU oder Europa. Es gibt genügend Rentner welche aus Deutschland und umgekehrt umziehen. Das wenigste wäre, daß Sie Anlauf und Information Adressen bekommen, wo Sie sich informieren können. Über was Sie sich informieren müssen, das kann doch kein Hexenwerk für die einzelnen EU Länder sein. Aber, schon an diesem Punkt beginnt dieses "nationale Denken " welches sich leider in internationalen " Sozialabkommen, Krankenversicherung, Rentenauszahlung , Steuern , etc negativ politisch und DRV bezogen zu Lasten der Versicherten auswirkt. Europa so, nein Danke. über den Tellerrand denken ist angesagt Gruß
nicht zu fassenam 04.01.2020 | 20:39
Obligatorium und Überobligatorium Hallo Ulrike, keiner in Deutschland begreift diesen Begriff. Nur so zum Nachdenken Gruß
nur ein Linkam 05.01.2020 | 02:34
Hallo Ulrike, ich habe keine Ahnung! aber anstatt Sie nur auf "irgendwelche" andere Foren zu verweisen, vielleicht werden Sie hier schon etwas schlauer (??): https://www.anwalt.de/rechtstipps/steuerpflicht-des-vorbezugs-de…
Schadeam 04.01.2020 | 21:56
Diese Begriffe muss auch kein deutscher Arbeitnehmer und auch kein DRV Mitarbeiter kennen. Das sind Begriffe aus der Schweizer Pensionskasse (also Betriebsrente). Wer dazu Fragen hat, wendet sich an seine Pensionskasse von der er / sie jährlich einen Kontoauszug bekommt. Fragen zur Besteuerung richtet er an Steuerberater, bzw. das Finanzamt (je nach Wohnsitz in D oder CH). Und Fragen der Krankenversicherung regelt er mit den Krankenkassen. Wie bereits erwähnt einfach nicht das Thema der DRV und dieses Forums. Bei der DRV weiß ja auch niemand wie eine finnische oder eine usbekische Betriebsrente zu behandeln ist, oder? Ist genausowenig "unser Bier" wie eine Baugenehmigung oder eine Stromrechnung zu erklären.
Nicht zu fassenam 05.01.2020 | 07:48
Hallo Schade Gutes Neues Jahr wenn jemand nach Deutschland umzieht, sollte Ihm doch wenigstens die wichtigsten 4-5 Adressen ( auch hier im Forum) Krankenkasse ( Gesetzliche AOK Rheinland Pfalz ) ?? und und mitgeteilt werden. Aber, niemand ist vorher zuständig ? Kann doch so nicht sein, oder ist schon Bokina Faso im Land ? Nennt sich Willkommens Kultur " oder so " ? Gruss
Nicht zu fassenam 05.01.2020 | 17:25
Hallo moderne Welt, was spricht denn dagegen, daß bestimmte Informationen, ob die DRV nun zuständig ist oder nicht, auf 1 Blick abrufbar sind. Ist die Frage, wer ist unselbständig ? wer ist nicht zuständig ? Da würde sich die DRV aber mächtig anstrengen, um 2-5 Links zu nennen. Sie kennen den Spruch vom " Schmiedle? Warum nicht beim Schmied? Gutes Neues
W°lfgangam 05.01.2020 | 19:25
Zitat von Nicht zu fassen anzeigenausblenden
*) Hmm ...nennt sich Suchmaschine Ihrer Wahl (vulgo: geh mal ins Internet ...offensichtlich haben Sie das bereits gefunden, aber noch nicht so richtig nutzen können ;-)). Da haben Sie auf 'einen Blick' alle Antworten - es sei denn, Sie sind zu bequem, das mit 4-5 Anfragen selbst zu ermitteln. Gruß w. PS: Gehören Sie auch zu denjenigen, die überall 'abgeholt/umsorgt' werden wollen, ohne Eigeninitiative? Na dann, Willkommen in West-D ;-) *) PPS: genau dagegen sprechen die 'Zuständigkeiten' und die damit verbunden _richtigen/qualifizierten/rechtsichereren_ Informationen. von @Schade: "Ist genausowenig "unser Bier" wie eine Baugenehmigung oder eine Stromrechnung zu erklären." Könnten wir aber/des Lesens mächtig, sind auch nur Buchstaben + Zahlen + und ein bisschen Rechercheaufwand ...aber eben nicht 'zuständig', geschweige denn dafür honoriert - nicht mal die Red. hier/kann (nach meinem Verständnis) auch Lesen/Verstehen *g
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026