Guten Morgen Inga,
auf Witwenrenten werden eigene Einkommen angerechnet.
Neben Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen werden zusätzlich auch Ihre eigenen Einkünfte aus Vermögen, Betriebsrenten, private (Unfall-)Renten und das Elterngeld auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Vergleichbare ausländische Einkommen werden ebenfalls berücksichtigt. Wenn für Sie noch die alten Regeln für die Einkommensanrechnung gelten, weil der versicherte Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder der versicherte Ehepartner zwar nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, aber die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gibt es Ausnahmen. So werden kurzfristige Erwerbsersatzeinkommen nicht angerechnet, wenn sie nicht von einem Sozialleistungsträger gezahlt werden (zum Beispiel Krankengeld aus einer privaten Versicherung). Außerdem werden Betriebsrenten, Renten aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen, sonstige private Versorgungsrenten sowie Zusatzrenten der öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel VBL) nicht angerechnet. Vermögenseinkommen wird ebenfalls nicht angerechnet.
Nach den neuen Regeln sind Vermögenseinkommen und/oder Einnahmen aus Versicherungen nicht anrechenbar, wenn die jährlichen Einnahmen aus Kapitalvermögen und/oder Einnahmen aus Versicherungen den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,00 EUR nicht überschreiten. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen der zuständige Rentenversicherungsträger.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.