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Experten-Antwort

Kapitalerträge und EM-Rente

von Rudolf11.05.2011 | 08:04
4484 Ansichten
5 Antworten
Guten Morgen, werden Kapitalerträge bei der EM-Rente angerechnet ? Gibt es einen Freibetrag ? Mich würde noch interessieren wie das bei einer Witwenrente gehandhabt wird. Wird es da angerechnet ? Gibt es Freibeträge ?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 11.05.2011 | 08:34

Hallo Rudolf,

die Forumsteilnehmer Nix und "von oder so" haben Ihnen schon die richtigen Antworten gegeben:

- keine Anrechnung bei Erwerbsminderungsrenten

- keine Anrechnung bei Witwenrente, wenn Heirat vor 2002 und mind. ein Ehegatte vor dem 02.01.62 geboren (sogenanntes altes Recht)

- Anrechnung bei Witwenrenten, wenn das "neue Recht" gilt (also entweder Heirat ab 2002 oder beide Ehegatten nach dem 01.01.62 geboren).

Experten-Antwortam 11.05.2011 | 10:55

Hallo Rudolf,

Ausgangswert (Brutto) für die Einkommensanrechnung von Kapitaleinkünften ist der steuerpflichtige Betrag - also nach Abzug des Sparer-Pauschbetrages.

Davon werden zunächst 30 % abgezogen, wenn die Einkünfte der Abgeltungssteuer unterliegen, sonst 25 % - das ist der Nettobetrag.

Als monatliches Einkommen wird im Regelfall ein Zwölftel der so ermittelten Jahreseinkünfte angesetzt. Dieses wird - zusammen mit allen anderen anrechenbaren Einkünften (Entgelt, Rente usw.) einem Freibetrag gegenübergestellt. Das den Freibetrag übersteigende Einkommen wird zu 40 % aus die Witwenrente angerechnet.

Dieser Freibetrag beträgt zur Zeit 718,08 (West) und 637,03 (Ost) und wird immer zur Rentenanpassung ebenfalls angepasst.

3 Antworten

Nixam 11.05.2011 | 08:14
Bei der EM-Rente werden keine Kapitalerträge angerechnet. Kapitalerträge müssen Sie bei der Steuererklärung dem Finanzamt gegenüber erklären. Hier haben Sie einen Steuerfreibetrag von EUR 801,--/Person. Weitere Auskünfte zur Steuerpflicht von Kapitalerträgen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Viele Grüße Nix
oder soam 11.05.2011 | 08:14
- Kaptialerträge sind kein Hinzuverdienst i.S.d. EM-Rente, somit spielen die dort geltenden max. 400 EUR zur Vollrente keine Rolle - bei der Hinterbliebenenrente kommt es auf das für Sie geltende Recht an (Neurecht: Eheschl. nach 31.12.2001 oder Eheschl. vorher, dabei aber kein EG/LP vor 02.01.1962 geboren) - der Freibetrag richtet sich nach der Art des Kapitalertrags i.S.d. EStG - bei H-Renten nach Altrecht spielen Kapitalerträge keine Rolle bei der Einkommensanrechnung
Rudolfam 11.05.2011 | 10:23
Danke für Ihre Antworten. Wir haben zwar lange vor 2002 geheiratet, aber Beide sind wir nach 01.01.62 geboren. Ich bin am 15.03.1962 geboren. Gibt es da dann Freibeträge oder werden alle Kapitaléinkünfte ab dem ersten Euro angerechnet ? Dank für Auskunft Rudolf
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