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Kapitalertrag doppelt versteuern

von wdiek08.08.2008 | 10:46
2338 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Da haben wir gespart und gespart um etwas für das Alter zu haben - jetzt sind wir über die Freistellungsgrenze hinaus -bezahlen also 30% Kapitalertragssteuer. Dieses bereits versteuerte Einkommen wird noch einmmal bei der Einkommensteuer besteuert - kann das richtig sein?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo wdiek,

unabhängig von meiner Befürchtung, dass Sie hier etwas falsch verstanden haben, kann ich Sie leider nur an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein verweisen. Im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung können wir leider keine Fragen zum Steuerrecht beantworten.

6 Antworten

Schadeam 08.08.2008 | 11:35
ob das gerecht und richtig ist, fragen Sie bitte einen Steuerexperten, Ihren Bundesfinanzminister oder alle möglichen Politiker, die im Bundestag für die Gesetze zuständig sind aber bitte nicht einen Mitarbeiter der Rentenversicherung, der kann dafür wirklich gar nichts! private Gegenfrage: warum sollte es ungerecht sein, dass jemand der hohe Einkünfte hat auch im Alter Steuern zahlt?
Hinzam 08.08.2008 | 12:02
Nein es wurde / wird nicht doppelt versteuert, da nicht das versteuerte Kapital, sondern der noch nicht versteuerte Gewinn aus diesem versteuert wird.
Nixam 08.08.2008 | 12:33
Die einbehaltene Kapitalertragssteuer ist ein Vorschuss auf die noch zu zahlende Einkommenssteuer im Rahmen der Steuererklärung. Sie geben die Zinsbescheinigung Ihrer Bank bei Ihrer nähchsten Steuererklärung ab und es wird Ihr persönlicher Steuersatz und Ihre persönliche Einkommenssteuerschuld aufgrund der Gesamteinkünfte inklusive Zinsen etc. ermittelt. Die Kapitalertragssteuer können Sie nur umgehen, indem Sie weitere Gelder nur z.B. in geschlossene Fonds wie Schiffsfonds, geschlossene Immobilienfonds und andere Produkte anlegen. Hier gibt es steuerfreie Ausschüttungen. Nix
wdiekam 08.08.2008 | 12:33
Habe mittlerweile im I-net herausgefunden das die 30% welche man auf die Beträge über der Freigrenze bezahlt nur ein "Abschlag" , aber doch schon Einkommensteuer sein sollen. Ich evrstehe nur nicht, das bei einem Durschnittssteuersatz von weit unter 30% hier nochmal die Einkommensteuer erhoben wird???
Nixam 08.08.2008 | 12:46
Mein lieber wdiek! Die Einkommenssteuer wird nicht nochmal erhoben. Ist Ihr Steuersatz UNTER 30%, dann müssen Sie jährlich Ihre Einkommenssteuererklärung machen und Ihre Zinsbescheinigung einreichen, damit Sie genau diese zuviel gezahlte Steuer zurückerhalten. Sinn des Gesetzes ist es, den Steuerbürger zu zwingen, auch wenn er z.B. Rentner ist und nicht mehr der Lohnsteuerpflicht unterliegt, seine Einkommenssteuer doch noch zu machen, um seine Zins-Einkünfte ....nebst Rente etc.... weiterhin zu deklarieren...um genau diese zuviel Einbehaltene KAEST zurückzuerhalten. So hat das Finanzamt immer die Kontrolle über die Einkünfte des einzelnen Bürgers.... Nix
Schiko.am 09.08.2008 | 07:10
Sie haben recht oder auch nicht. Kapitalzinsen gehören nun mal zu den sieben einkunftsarten in deutschland die zur steuer- berechnung herangezogen werden. Dafür kann weder der steuerberater, der finanzbeamte oder gar der einzelne bundestagsabgeordnete - auch meine frau und ich nicht-, es wäre für eine anfrage an diese personen die briefmarke nicht wert. Übersteigen die jahreszinsen derzeit die freistellungsbeträge von 801 / 1602 led/vh. , ist die bank verpflichtet bis 31.12. 2008 30% steuer plus Soli anonym an das finanzamt abzuführen. Sie zahlen zwar für angenommen insgesamt 3602 jahreszinsen für den übersteigenden betrag 25,20 % grenzsteuersatz, auf den für sie geltenden durchschnittssteuersatz wirkt sich dies aber in % ausgedrückt weit geringer aus. Will auch dies- zum leid wesen vieler user hier wieder mit einem rechen- beispiel untermauern. 30.000 zu versteuerndes einkommen(vh.) 3084 steuer plus soli. 0.2000 steuerpflichtige zinsen( 3602- 1602) --------- 32.000 zu versteuerndendes einkommen 3588 dto. Heißt im klar text die um 504 höhere steuer plus soli ( 504:2000) ergibt einen grenzsteuersatz für diese 2.000 von 25,20 %. Aber, der durchschnittssteuersatz von( 3084 : 30000 = 10,28% erhöht sich auf ( 3588 : 32000) von 10,28 % auf 11,21 %. Durch die steuererklärung wird u.a. die differenz zwischen 30% und 25,20 % in der steuerrückzahlung mit einbzogen. Ganz wichtig für ein rentnerehepaar, wenn das zu versteuernde renteneinkommen ohne mehrzins 13.328 beträgt werden die von der bank abgeführten (2000 x 30%) 600 steuer plus soli erstattet. Auf den nenner gebracht, der betrag von 13.328 plus 2.000 übersteigt das existenzminimum 15.328 nicht. Für gut gemeinte hinweise, dass es sich hier um ein forum der RV. handelt danke ich auch am beginn meines 76. lebensjahres sehr herzlich, fürchte nur mein alters starrsinn wird sich noch ausweiten, bitte um gnade. Gott zum Gruß.
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