Hallo Anjja,
bei dem Bezug von Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um sog. Erwerbsersatzeinkommen. Erwerbsersatzeinkommen sind Leistungen, die erbracht werden, um Erwerbseinkommen (kurzfristig oder dauerhaft) zu ersetzen.
Wie beim Erwerbseinkommen ist auch beim Erwerbsersatzeinkommen von Nettobeträgen auszugehen. Soweit Erwerbsersatzeinkommen Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit enthalten, sind die Leistungen um den vom Berechtigten zu tragenden Beitragsanteil beziehungsweise um einen Pauschalabzug zu kürzen. Eine Kürzung entfällt, wenn entweder aus einem Erwerbsersatzeinkommen keine Beiträge zu entrichten sind oder der Berechtigte selbst keine Beitragsanteile zu tragen hat, weil der Gesamtbeitrag vom Leistungsträger zu zahlen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung