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Experten-Antwort

Kassenwechsel (KvdR) nach Rentenbescheid

von Rentante24.06.2021 | 16:31
116 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich bin seit dem 01.02.2021 in der BKK meines Mannes familienversichert. Am 01.04.2020 habe ich einen Antrag auf EM-Rente gestellt welcher nun mit Wirkung zum o1.01.2021 bewilligt wurde. Nun teilte mit die BKK meines Mannes mit, dass ich nicht mehr dort sondern in der KvdR meiner alten Krankenkasse pflichtversichert bin. Kann ich wieder in die BKK meines Mannes wechseln? Gibt es evtl. ein Sonderkündigungsrecht? Danke im Voraus Rentante

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2021 | 17:19

Hallo Rentante,

Sie haben das Recht der freien Krankenkassenwahl.

Bezüglich des Wechsels wenden Sie sich bitte direkt an die BKK.

5 Antworten

Kluriiiam 24.06.2021 | 17:46
Sie müssen nur beachten, sollten Sie bspw aktuell irgendwelche Maßnahmen über die Krankenkasse erhalten oder Pflegegeld über die Pflegekasse muss das bei einem Wechsel ggf. neu beantragt werden. Einige Pflegekassen übernehmen was von einer anderen festgestellt wurde und andere machen die komplette Begutachtung von vorn.
PeterTam 26.06.2021 | 06:27
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, das bei einem positiven Rentenbescheid die BKK jemanden in eine andere Krankenkasse steckt. Denn "KvdR" ist ja keine eigenständige Kasse sondern lediglich ein Status in einer Kasse. Ausserdem entfällt natürlich der Status " Familienversichert".
Siehe hieram 27.06.2021 | 08:59
Hallo Rentante, auch ich vermute, dass Sie lediglich durch eine (vorübergehende) Familienversicherung in der BKK (Versicherung Ihres Mannes) gelandet waren. Wenn Sie auch als Rentnerin dort bleiben wollen, steht Ihnen das auf Antrag zu. Grundsätzlich ist zunächst einmal die eigene 'alte' KK für die Pflichtversicherung als Rentner zuständig. Ein 'Sonderkündigungsrecht' gibt es m.W, nicht, aber die fristgerechte ist jederzeit möglich. Das genaue Procedere erfahren Sie bei Ihrer zuständigen KK. Der Beitragssatz für Rentner (KvdR) ist bei den GKV-Kassen gleich, lediglich für den Zusatzbeitrag kann es Unterschiede geben. Insofern können Sie sich überlegen, ob 'die alte Kasse' besser war und sie dorthin zurück bleiben wollen oder die BKK Ihres Mannes doch auch weiterhin (noch andere?) Vorteile bietet. Unabhängig von Ihrem Mann und Ihrer vorherigen Versicherung können Sie also auch eine völlig andere KK wählen. Alles Gute!
santanderam 27.06.2021 | 09:06
Den Status „Familenversichert“ können sie allerdings nicht mehr erhalten. Sie müssen ab sofort ihre eigenen Beiträge bezahlen.
King Kongam 27.06.2021 | 11:15
siehe §10 Abs.1 Satz 5 SGB V (Familienversicherung) ... kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; das sind in 2021 470€/Monat (dazu zählt auch die EM-Rente) und !!! ... bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt. Fazit: Familienversicherung geht nur bei einem monatlichen Einkommen unter 470€ (2021). Gruß King Kong
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