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Experten-Antwort

Kein ALG 1 oder doch Nahtlosigkeit ?

von MariaB05.03.2025 | 13:41
129 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2022 erlitt ich einen Arbeitsunfall mit anschließendem Überfall, der eine PTBS-Störung zur Folge hatte. Bis Sommer 2024 erhielt ich Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft. Anschließend nahm ich meine Arbeit wieder auf und beantragte eine Reha über die DRV, die im Februar 2025 für fünf Wochen begann. Ich gehe davon aus, dass ich arbeitsfähig entlassen werde, da ich dies auch bei Beginn der Reha war. Ein Schreiben meiner Krankenkasse erwähnte im Sommer eine Blockfrist, die im Mai 2022 endete. Nun befinde ich mich jedoch aufgrund der Diagnose erneut in Behandlung. Meine Frage lautet: Was würde geschehen, wenn ich nach der Reha beispielsweise aufgrund der Diagnose erneut von meinem Arzt krankgeschrieben werde? Ich bekäme dann weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld. Oder welche Leistungen erhalte ich, wenn ich nach sechsmonatiger Arbeitsaufnahme aufgrund der Diagnose erneut krank werde? Ich bin etwas verzweifelt. Dazu hab ich einen SB von 50.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.03.2025 | 14:19

 

Hallo MariaB,

 

zu Ansprüchen auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld können wir in diesem Forum leider keine Aussagen treffen.

Bitte wenden Sie sich hier an Ihre Krankenkasse bzw. an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.

 

Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung von mindestens 50% und der Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren  besteht Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn das entsprechende Lebensalter erfüllt ist. Setzen Sie sich bitte mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung, damit geprüft werden kann, ob und ab wann diese Voraussetzungen erfüllt sind.

 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ein nach dem anderenam 05.03.2025 | 13:56
Mit der Frage, ob und wie lange das Krankengeld und Fragen zu zu Blockfristen sind Sie hier falsch, dass müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse klären. Sie sollten jetzt erst einmal das Ergebnis der Reha und den Entlassbericht abwarten. Ob Sie arbeitsfähig oder nicht entlassen werden ist dabei relativ egal. Wichtiger ist, wie die Einschätzung über Ihre Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausfällt. Es kann sein, dass die DRV Ihren Rha-Antrag von sich aus in einen EM-REntenantrag um,wandelt, wenn die Prognose über IHre Gsundheit entsprechend negtiv ausfällt. Ansonsten haben Sie auch jederzeit die Möglichkkeit, selber einen EM-Rentenantrag zu stellen, wenn Sie das wollen. Falls Sie nach der REha wieder arbeite und dann krank werden, ist zu klären, ob Sie dan noch Anspruch auf Krankengeld oder ALG1 haben. Das ist unter Umständen nicht ganz einfach zu klären, das kommt immer auf den konkreten Einzelfall an (speziell auch die Frage nach ALG1 wegen Nahtlosigkeit). Sie sollten sichdazu ggf. Hilfe und Beratung bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD holen. Falls alle Versicherungsleistungen ausgeschöpft sind (Krankengeld, ALG1), und keine EM-Rente bewilligt werden sollte, bleibt ansonsten bei finanzieller Bedürftigkeit nur Bürgergeld bzw. Grundsicherung wegen Erwerbsminderung.
Eins nach dem anderenam 05.03.2025 | 14:01
Ein nach dem anderen schrieb

Mit der Frage, ob und wie lange das Krankengeld und Fragen zu zu Blockfristen sind Sie hier falsch, dass müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse klären.

Sie sollten jetzt erst einmal das Ergebnis der Reha und den Entlassbericht abwarten. Ob Sie arbeitsfähig oder nicht entlassen werden ist dabei relativ egal. Wichtiger ist, wie die Einschätzung über Ihre Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausfällt.

Es kann sein, dass die DRV Ihren Rha-Antrag von sich aus in einen EM-REntenantrag um,wandelt, wenn die Prognose über IHre Gsundheit entsprechend negtiv ausfällt.

Ansonsten haben Sie auch jederzeit die Möglichkkeit, selber einen EM-Rentenantrag zu stellen, wenn Sie das wollen.

Falls Sie nach der REha wieder arbeite und dann krank werden, ist zu klären, ob Sie dan noch Anspruch auf Krankengeld oder ALG1 haben.

Das ist unter Umständen nicht ganz einfach zu klären, das kommt immer auf den konkreten Einzelfall an (speziell auch die Frage nach ALG1 wegen Nahtlosigkeit).

Sie sollten sichdazu ggf. Hilfe und Beratung bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD holen.

Falls alle Versicherungsleistungen ausgeschöpft sind (Krankengeld, ALG1), und keine EM-Rente bewilligt werden sollte, bleibt ansonsten bei finanzieller Bedürftigkeit nur Bürgergeld bzw. Grundsicherung wegen Erwerbsminderung.

Und je nachdem, wie alt Sie sind, können Sie ggf. auch in eine Altersrente gehen. Eine maximal vorgezogene Schwerbehindertenrente gibt es zum Beispiel schon maximal 5 Jahre vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze (mit GdB mindestens 50 und mindestens 35 Jahren Wartezeit). Dann aber nach Rücksprache mit den Ärzten vorher (oder gleichzeitig) eine Erwerbsminderungsrente bentragen bei absehbar längerer Arbeitsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
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