Hallo MariaB,
zu Ansprüchen auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld können wir in diesem Forum leider keine Aussagen treffen.
Bitte wenden Sie sich hier an Ihre Krankenkasse bzw. an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.
Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung von mindestens 50% und der Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren besteht Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn das entsprechende Lebensalter erfüllt ist. Setzen Sie sich bitte mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung, damit geprüft werden kann, ob und ab wann diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Mit der Frage, ob und wie lange das Krankengeld und Fragen zu zu Blockfristen sind Sie hier falsch, dass müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse klären.
Sie sollten jetzt erst einmal das Ergebnis der Reha und den Entlassbericht abwarten. Ob Sie arbeitsfähig oder nicht entlassen werden ist dabei relativ egal. Wichtiger ist, wie die Einschätzung über Ihre Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausfällt.
Es kann sein, dass die DRV Ihren Rha-Antrag von sich aus in einen EM-REntenantrag um,wandelt, wenn die Prognose über IHre Gsundheit entsprechend negtiv ausfällt.
Ansonsten haben Sie auch jederzeit die Möglichkkeit, selber einen EM-Rentenantrag zu stellen, wenn Sie das wollen.
Falls Sie nach der REha wieder arbeite und dann krank werden, ist zu klären, ob Sie dan noch Anspruch auf Krankengeld oder ALG1 haben.
Das ist unter Umständen nicht ganz einfach zu klären, das kommt immer auf den konkreten Einzelfall an (speziell auch die Frage nach ALG1 wegen Nahtlosigkeit).
Sie sollten sichdazu ggf. Hilfe und Beratung bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD holen.
Falls alle Versicherungsleistungen ausgeschöpft sind (Krankengeld, ALG1), und keine EM-Rente bewilligt werden sollte, bleibt ansonsten bei finanzieller Bedürftigkeit nur Bürgergeld bzw. Grundsicherung wegen Erwerbsminderung.
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