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Experten-Antwort

Kein Anschlussübergangsgeld bei Rente wg. voller Erwerbsminderung?

von Heidi16.11.2012 | 16:26
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2 Antworten

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Ich beziehe zur Zeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, nehme aber gleichzeitig an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben über die DRV teil. Diese werde ich Anfang Januar 2013 erfolgreich beenden. Bis zum Beginn der nächsten Teilhabeleistung entsteht eine zeitliche Lücke, für die das Anschlussübergangsgeld vorgesehen ist. Dazu erhielt ich auch einen Vordruck der DRV. Nun war ich beim Arbeitsamt und habe mir bestätigen lassen, dass ich keinen Anspruch auf ALG I habe. Zugleich hat mir das Arbeitsamt jedoch mitgeteilt, dass ich mich dort nicht zum Ende der ersten Teilhabeleistung arbeitslos melden kann, weil meine Rente wegen voller Erwerbsminderung noch weiterläuft. Ich muss mich aber nach Abschluss der ersten Teilhabeleistung arbeitslos melden, damit die DRV das Anschlussübergangsgeld zahlt. Nun rief ich in Berlin an: zuerst hieß es, das Arbeitsamt muss mich trotzdem aufnehmen, dann fragte die Sachbearbeiterin nach und dann hieß es, ich würde nun gar kein Anschlussübergangsgeld bekommen? Hilfe, ich blicke nicht mehr durch, denn jetzt bekomme ich doch auch Übergangsgeld und Rente und das ist allen Stellen in der DRV immer klar gewesen. Was stimmt nun bzw. was kann ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 51 Abs. 4 SGB IX ist für die Gewährung eines Anschlussübergangsgeldes Voraussetzung, dass Sie arbeitslos gemeldet sein müssen. Das wiederum bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Durch den Bezug der Rente wegen voller Erwerbsminderung stehen Sie aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Soweit stimmt ihr geschilderter Sachverhalt mit der Rechtslage überein, sodass die letzte tel. Aussage der Rentensachbearbeitung, dass kein Anspruch auf Anschlussübergangsgeld besteht, wahrscheinlich leider die richtige Auskunft war.

Um sich aber endgültige Gewissheit zu verschaffen, empfehle ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger wahrzunehmen.

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1 Antworten

Heidiam 16.11.2012 | 17:07
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das habe ich befürchtet. Ich gehe nächste Woche zur Sicherheit nochmal zu unserer Rentenversicherungsstelle vor Ort, auch wenn ich mir nicht viel Hoffnung mache.
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